Bierens Rechtsanwälte gratulieren Frau Rechtsanwältin Unger

Mandanten des German Desk der Bierens Rechtsanwälte wussten es natürlich schon längst, dass unsere deutsche und niederländische Rechtsanwältin, Angelika Unger, eine herausragende Rechtsanwältin auf dem Gebiet des deutschen und niederländischen, Internationalen Wirtschaftsrechts ist. Nun ist sie offiziell als solche anerkannt und darf sich Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht nennen. Dieser Titel bestätigt ihre Spezialkenntnisse nun offiziell. Vor Verleihung dieses Titels muss viel Zeit in das theoretische Studium, Prüfungen als auch die Bearbeitung praktischer Fälle investiert werden. Ein Rechtsanwalt, der einen Fachanwaltstitel führen möchte, muss nachweisen, dass er gerade auf dem Gebiet für welches er sich als Fachanwalt fortbilden und prüfen lässt, über umfangreiche Erfahrungen verfügt. Der Absolvent dieser Fachanwaltsausbildung ist aus deutscher Sicht ein besonderer Experte auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrechts.

Mit ihrer Fachanwaltsurkunde darf sich Angelika Unger ab 08.06.2015 offiziell „Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht“ bezeichnen.

Bierens Rechtsanwälte und Bierens Advocaten gratulieren Frau Rechtsanwältin Unger herzlich zu diesem weiteren Meilenstein in ihrer Karriere.

Diese Glückwünsche sind absolut angebracht, nachdem Frau Rechtsanwältin Unger in 2012 bereits die Spezialisierung im niederländischen Recht mit dem Fachanwaltstitel „Nationaal en Internationaal Contracteren“ (national und internationale Vertragsgestaltung) mit Auszeichnung absolviert hat.

Zu diesem niederländischen Zusatzstudium werden lediglich erfahrene niederländische Rechtsanwälte zugelassen die im Bereich nationaler und internationaler Verträge bereits tätig waren. Rechtsanwälte, die diese Spezialausbildung erfolgreich bestanden haben, dürfen sich mit gutem Recht als Spezialisten auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Vertragsangelegenheiten bezeichnen.

Frau Rechtsanwältin und Advocaat Angelika Unger ist damit momentan (Stand November 2015) die einzige Rechtsanwältin die sowohl den niederländischen als auch den deutschen Titel der o.g. Fachanwaltschaften führen darf.