Zahlt ein spanisches Unternehmen Ihre Rechnung nicht? Prüfen Sie die Möglichkeit einer Geschäftsführerhaftung

Zahlt einer Ihrer spanischen Schuldner nicht? Wenn Sie alle Vertragspflichten erfüllt haben gehen Sie auch davon aus, dass Ihre Arbeit bezahlt wird. Es ist dann sehr ungerecht, wenn Ihr Kunde die Rechnung nicht (vollständig) bezahlt. In einigen Fällen liegt das am schlechten Management Ihres Kunden. Weil der Geschäftsführer des Unternehmens seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, kommt das Unternehmen in eine schlecht finanzielle Position. Mit dem Ergebnis, dass das Unternehmen Ihre Rechnungen nicht bezahlen kann. Kann dieser schlecht funktionierende Geschäftsführer für die Tatsache, dass Ihre Rechnungen nicht bezahlt werden persönlich verantwortlich gemacht werden? Ist hier eine Geschäftsführerhaftung möglich?

Geschäftsführerhaftung
Inkasso in Spanien kann manchmal sehr schwierig sein. Die Statistiken der Nationalen Bank in Spanien zeigen auf, dass es im Dezember 2015 125.695 unbezahlte Rechnungen mit einem Gesamtvolumen von € 172.886.525,- gab. Wenn Sie einen spanischen Kunden mit einer offenen Rechnung haben, können Sie vor Gericht gehen um ihn so zur Zahlung zu bewegen. Wenn die Gründe für die Nichtzahlung ein schlecht funktionierender Geschäftsführer ist, so kann dieser Geschäftsführer vom Richter für die Schulden des Unternehmens persönlich haftbar gemacht werden. Diese Haftung beruht auf subjektiven und objektiven Gründen.

Subjektive Gründe
Subjektive Gründe beziehen sich auf Tatsachen bei denen es eine Verbindung zwischen den Fehlern des Geschäftsführers und dem Schaden der den Gläubigern entstanden ist, gibt. Des Weiteren müssen die Schulden auch uneinbringlich sein . Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein CEO einem Dritten einen Kredit gewährt, obwohl der Geschäftsführer weiß, dass dieser Dritte nicht kreditwürdig ist. Das Ergebnis ist, dass das Unternehmen seine Rechnungen nicht bezahlen kann. Fälle wie diese sind sehr komplex. Die drei Elemente Fehler, Verbindung und erlittener Schaden müssen alle vor Gericht bewiesen werden.

Objektive Gründe
Hierbei geht es um Gründe bei denen ein Zusammenhang nicht bewiesen werden muss. Das einzige was vor Gericht zu bewiesen ist, ist dass der Geschäftsführer seine unternehmerischen und sozialen Pflichten nicht erfüllt hat. Die Unternehmensaktivitäten während eines bestimmten Zeitraums zu verfolgen und zu beobachten. Oder dafür zu sorgen , dass die finanzielle Lage des Unternehmens gesund ist. Der Geschäftsführer ist seinen Pflichten nicht nachgekommen, wenn das Unternehmen z.B. während eines Zeitraums von 14 Monaten keine Aktivitäten mehr ausübt und der Geschäftsführer mit den Gesellschaftern nicht abstimmt ob sie einer Liquidation zustimmen . Tatsachen mit objektiven Gründen sind bei Gericht einfacher zu beweisen als subjektive Gründe. In der täglichen Praxis kommen deshalb diese Gründe auch am meisten vor. Die Fälle mit objektiven Gründen steigt. Bitte beachten Sie:

In diesem Artikel sprechen wir von “Geschäftsführer”, in der spanischen Terminologie wird dieser „administrador“ genannt.

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