Inkasso in den Niederlanden
Bezahlt Ihr niederländischer Kunde die Rechnungen nicht? In den Niederlanden werden Rechnungen insgesamt schneller bezahlt, als in anderen europäischen Ländern. Obwohl niederländische Unternehmen ihre offenen Rechnungen in den vergangenen Jahren noch schneller beglichen haben, wird ein Drittel aller Rechnungen nicht bezahlt. Wenn Sie es mit einem nicht bezahlenden Kunden in den Niederlanden zu tun haben, kennen Sie oft die Handelsgebräuche Ihres niederländischen Handelspartners nicht. Dadurch wird ein Inkasso oftmals komplizierter. Unsere Kanzlei hat ihren Hauptsitz in den Niederlanden und unsere niederländischen Inkasso Advocaten haben den Grundstein für die niederländische Inkasso Advokatur gelegt. Von unserem Hauptsitz in den Niederlanden treiben unsere Advocaten nun schon über 60 Jahre erfolgreich Forderungen in den Niederlanden ein.
Tipps bei einem niederländischen Kunden, der nicht bezahlt:
- Rufen Sie Ihren niederländischen Kunden direkt an und fragen ihn, warum er noch nicht bezahlt hat.
- Senden Sie eine schriftliche Mahnung, wenn Ihr Anruf keinen Erfolg bringt.
- Geben Sie in der Mahnung einen klaren Zahlungstermin an.
- Eine Mahnung können Sie per Mail versenden, wenn Sie im Vorfeld bereits digital mit Ihrem Kunden kommuniziert haben.
- Geben Sie an, dass, sollte die Frist fruchtlos verstreichen, Sie Ihre Forderung an eine Rechtsanwaltskanzlei abgeben und dann noch zusätzliche Inkassokosten entstehen.
Unsere niederländischen Advocaten kennen die lokalen Gesetze
Unsere niederländischen Inkasso Advocaten haben umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften in den Niederlanden. Weiterhin kennen sie die Handelstraditionen und die Kultur in den Niederlanden bestens. Die macht es einfacher, Ihren niederländischen Debitor schnell zur Bezahlung zu bringen.
Inkassieren in niederländischer Sprache
Unsere Advocaten sprechen sowohl Ihre Sprache als auch Niederländisch, wodurch Sprachbarrieren überbrückt werden.
Inkasso nach Maß
Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat erteilen.
Ehrlicher Rat
Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihrer Inkassoangelegenheit. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.
Inkassoverfahren in den Niederlanden
Das Inkassoverfahren in den Niederlanden ist in zwei Phasen aufzuteilen. In der außergerichtlichen Phase wird ohne Einschaltung eines Richters beigetrieben, in der gerichtlichen Phase schalten wir sehr wohl einen Richter ein, um Ihren niederländischen Kunden zur Zahlung zu bringen. Da wir ein Advocatenkantoor sind, können wir Sie in beiden Phasen vertreten. Rund 95% der Angelegenheiten in den Niederlanden lösen wir außergerichtlich, ohne Einschaltung eines Richters.
1. Außergerichtliches Inkasso
Beginn eines Inkassos ist immer die außergerichtliche Phase. Wir versuchen, die Einschaltung eines Richters zu vermeiden um Kosten zu sparen. Wir nehmen Kontakt mit Ihrem niederländischen Kunden auf und sorgen dafür, das dieser Ihre Forderung bezahlt. In dieser Phase haben wir folgende Möglichkeiten:
- Schriftlich und telefonisch mahnen: Wir senden dem Schuldner eine schriftliche Mahnung und nehmen telefonischen Kontakt mit Ihrem Schuldner auf, um diesen zur Ausgleichung der Forderung zu bringen. Der Schuldner erhält sodann eine kurze Zahlungsfrist. Dabei werden von ihm auch Zinsen und Kosten eingefordert.
- Zahlungsvereinbarungen treffen: In einigen Fällen können wir mit Ihrem Debitor eine kurzlaufende Zahlungsregelung treffen. Vorteil dabei ist, sollte Ihr Debitor diese Zahlungsvereinbarung nicht einhalten, keine Diskussion mehr über die Forderung an sich mehr geführt werden kann. Wenn Ihr Schuldner sich mit einer Zahlungsvereinbarung einverstanden erklärt, kommt dies einem Schuldanerkenntnis gleich.
- Insolvenzanfrage: Das effektivste Inkassomittel in den Niederlanden ist die Drohung mit einer sogenannten Insolvenzanfrage. Dieses Mittel ist schnell, günstig und übt maximalen Druck auf Ihren Debitor aus. Für eine solche Insolvenzanfrage ist kein vollstreckbarer Titel erforderlich.
2. Gerichtliches Inkasso
Sofern sich Ihr Schuldner in der außergerichtlichen Phase weigert, Zahlung zu leisten, können wir in Abstimmung mit Ihnen zum Richter gehen. Im Vorfeld informieren wir Sie immer über die entstehenden Kosten und werden erst tätig, wenn Ihre Zustimmung vorliegt. In den Niederlanden gibt es eine Anzahl gerichtlicher Verfahren, die zur Eintreibung von Forderungen geeignet sind. Die wichtigsten davon wollen wir Ihnen nachfolgend darstellen:
- Insolvenzanfrage (Faillissementsaanvraag): Eine Insolvenzanfrage ist bei einer unbestrittenen Forderung möglich. In einem solchen Fall besteht keine Diskussion über die Forderung. Die Insolvenzanfrage ist ein sehr schnelles Verfahren. Innerhalb von drei Wochen findet eine erste Sitzung bei Gericht statt. In dieser Sitzung entscheidet der Richter, ob der Schuldner für insolvent erklärt wird. Das Ziel einer solchen Insolvenzanfrage ist von Anfang an, den Debitor unter dem Druck einer Insolvenz zur Zahlung zu bewegen. Viele Debitoren bezahlen unter diesem Druck. Sollte Ihr Debitor tatsächlich nicht in der Lage sein, Zahlung zu leisten, dann wird er für insolvent erklärt. Es wird dann ein Insolvenzverwalter angestellt, der alle Aktiva gerecht unter allen Gläubigern verteilt.
- Klageverfahren: Sowohl für bestrittene als auch für unbestrittene Forderungen kann ein Klageverfahren gegen Ihren Debitor eingeleitet werden. Der Richter verurteilt Ihren Debitor sodann zur Ausgleichung der Forderung. In diesem Verfahren kann auf verschiedene Weise Beweis angeboten werden. Der Richter wird oftmals versuchen, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Nachteil dieses Verfahrens ist, dass es relativ viel Zeit benötigt. Ein einfaches Klageverfahren in den Niederlanden dauert durchschnittlich sechs Monate bis zu einem Jahr. Ist die Angelegenheit kompliziert, kann es noch länger gehen. Im Anschluss an ein Urteil ist auch ein Berufungsverfahren möglich, wodurch weitere Zeit benötigt wird.
- Europäischer Zahlungsbefehl: Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Staat? Bei unbestrittenen, internationalen Forderungen ist es möglich, einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Der Advocaat, der Ihre Forderung bearbeitet, kann einschätzen, ob dieses Verfahren für Ihre Forderung geeignet ist. Der europäische Zahlungsbefehl wird bei Gericht beantragt. Das Gericht fertigt sodann den europäischen Zahlungsbefehl aus. In der Folge hat der Debitor 30 Tage Zeit, zu reagieren, sollte er mit der Forderung nicht einverstanden sein. Reagiert der Debitor nicht innerhalb von 30 Tagen, können wir bei Gericht einen Antrag auf Ausfertigung des europäischen Zahlungsbefehls mit Vollstreckbarkeitsvermerk stellen. Sodann verfügen wir über einen gültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Titel, der in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Allerdings ist der europäische Zahlungsbefehl nicht für bestrittene Forderungen geeignet. Bei Angelegenheiten, in welchen über den Ursprung der Forderung Diskussionen geführt werden, kann dieses Verfahren nicht angewendet werden. Vorteil dieses Verfahrens sind Schnelligkeit und niedrige Kosten. Einige Mitgliedsstaaten fordern nichtmals Gerichtskosten für den europäischen Zahlungsbefehl. Nachteil dieses Verfahrens ist allerdings, dass, sofern ein Bestreiten vorliegt, dieses Rechtsmittel nicht mehr verwendet werden kann. In einem solchen Fall muss dann ein normales gerichtliches Zivilverfahren angestrengt werden, in welchem Sie als Gläubiger gegen Ihren Debitor klagen.