Inkasso in Österreich

Haben Sie einen Kunden in Österreich, der Ihre Rechnung nicht bezahlt? Handelskultur und Gesetzgebung in Österreich sind wesentlich anders, als die Ihres Landes. Dies macht ein Inkasso in Österreich oft schwieriger. Unsere Inkasso-Advocaten haben die Mittel und das Wissen, Ihren Schuldner dennoch zur Zahlung zu bewegen. Von dem Moment an, in welchem Sie uns eine Inkasso Angelegenheit übertragen, setzen wir alles daran, Ihr Geld einzutreiben. Wir haben als Inkasso Rechtsanwaltskanzlei mehr als 60 Jahre Kenntnis und Erfahrung, Ihnen bei einem B2B Inkasso in Österreich erfolgreich zu helfen.

Tipps bei einem Schuldner in Österreich:

  • Nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem Schuldner auf und fragen diesen, warum die Rechnung nicht bezahlt wird.
  • Bezahlt Ihr Kunde nicht? Senden Sie dann direkt eine Mahnung.
  • Geben Sie in der Mahnung klar an, um welche Rechnung es geht. Setzen Sie in der Mahnung eine feste Zahlungsfrist nach Tagen berechnet.

Inkasso in Österreich

  • Unsere deutschen Rechtsanwälte kennen die örtlichen Gesetze

Unsere deutschen Inkasso-Advocaten haben umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der Gesetze und Regeln in Österreich. Weiterhin sind Sie vollständig über die Handelsbräuche und der Kultur in Österreich informiert. Dadurch wird es einfacher, Ihren Schuldner in Österreich schnell zur Ausgleichung der Forderung zu bringen.

  • Inkasso in deutscher Sprache

Unsere deutschen Rechtsanwälte sprechen deutsch, wodurch Sprachbarrieren einfach überwunden werden.

Inkasso beauftragen

  • Inkasso auf Maß

Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat erteilen.

  • Ehrlicher Rat

Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihres Inkassofalles. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.

Das Inkassoverfahren in Österreich

Das Inkassoverfahren in Österreich wird in zwei Phasen aufgeteilt; in der außergerichtlichen Phase wird ohne Einschaltung eines Richters, in der gerichtlichen Phase mit einem Richter agiert. Da wir eine Rechtsanwaltskanzlei sind, können wir Sie in beiden Phasen vertreten. Die meisten Inkassoangelegenheiten in Österreich lösen wir in der außergerichtlichen Phase, ohne dass wir einen Richter einschalten müssen.

1. Außergerichtliche Forderungseintreibung

Unser Ausgangspunkt bei einem Inkassoverfahren ist immer das außergerichtliche Vorgehen. Wir nehmen Kontakt mit Ihrem Kunden in Österreich auf und sorgen dafür, dass dieser noch bezahlt. In speziellen Fällen suchen wir auch ein persönliches Gespräch mit Ihrem Schuldner aus Österreich. Wenn Ihr Schuldner dann auch innerhalb des von uns gesetzten Zahlungstermins nicht bezahlt, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – das gerichtliche Verfahren starten. Die Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens führt oftmals dazu, dass Ihr Kunde in Österreich die überfällige Forderung bezahlt.

2. Gerichtliches Inkasso

Gleicht Ihr Schuldner aus Österreich die Forderung in der außergerichtlichen Phase nicht aus, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – ein Gerichtsverfahren in Österreich starten. Wir geben Ihnen immer eine ehrliche Auskunft über die Erfolgschancen Ihres Inkassofalles. Weiterhin informieren wir Sie im Vorfeld über die möglichen Kosten Wir starten ein Gerichtsverfahren erst dann, wenn wir Ihre Zustimmung erhalten haben.

Europäisches Zahlungsbefehlsverfahren: Wenn es um eine unbestrittene internationale Forderung geht, ist es möglich, einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Ist der Richter in Ihrem Land dafür zuständig, kann dieser Richter über Ihre grenzüberschreitende Forderung beschließen. Unser sachbearbeitender Advocaat kann beurteilen, ob der Richter in Ihrem Land zuständig ist.

Bei einem europäischen Zahlungsbefehl wird ein standardisiertes Formular an das Gericht gesendet. Das Gericht fertigt sodann den europäischen Zahlungsbefehl aus. Dieser ist sofort vollstreckbar, ohne dass es der Einschaltung eines Richters in dem Land, in welchem der Zahlungsbefehl vollstreckt werden soll, bedarf. Der Schuldner erhält sodann 30 Tage die Zeit, zu reagieren, sofern er mit der Geldforderung nicht einverstanden ist. Reagiert er nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Der europäische Zahlungsbefehl kann ausschließlich für unbestrittene Forderungen verwendet werden, dies sind Angelegenheiten, in welchen keine Diskussion über den Ursprung der offenen Forderung besteht. Mit diesem Verfahren kann nahezu in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgegangen werden. Dieses Verfahren zeichnet sich durch Schnelligkeit und geringe Kosten.