Inkasso in Ungarn

Treffen Sie unsere ungarischen
Inkassospezialist

Wenn es um die Eintreibung von Forderungen in Ungarn geht, können Sie sich darauf verlassen, dass Bierens schnell und effizient gegen Ihren Schuldner vorgeht. Unsere Experten verfügen über mehr Ressourcen als ein normales Inkassobüro in Ungarn und können Ihnen helfen, die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede zu überwinden, die beim Umgang mit ungarischen Schuldnern auftreten. Unsere Spezialisten beginnen immer in der außergerichtlichen Phase auf einer No-Cure-No-Pay-Basis. Sollte ein gerichtliches Vorgehen erforderlich sein, können unsere Inkassoanwälte Sie in der gerichtlichen Phase unterstützen, beispielsweise mit dem FMH-Verfahren oder dem ordentlichen Zivilprozess. Finden Sie heraus, was unsere Experten für Sie tun können, um Ihre Schulden in Ungarn erfolgreich einzutreiben.

Reichen Sie Ihren Fall bis 16.00 Uhr ein und wir werden noch heute tätig!

Forderungseinzug in Ungarn in 7 Schritten erklärt

Reichen Sie Ihren Fall bis 16.00 Uhr ein und wir werden noch heute tätig!

Internationale Experten für Inkasso in Ungarn

Mit einem Team von mehr als 115+ Experten für internationale Eintreibung können unsere Anwälte Ihnen alles sagen, was Sie über die Eintreibung von Forderungen in Ungarn wissen müssen. Jeder unserer Anwälte ist auf ein anderes Land und eine andere Branche spezialisiert und kann Ihnen alles sagen, was Sie sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wissen müssen. Durch die Überwindung der sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede können unsere internationalen Inkassospezialisten Ihre unbezahlten Forderungen in kürzester Zeit eintreiben. Mehr über unser internationales Team erfahren Sie hier.

Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten

Ja, ich stimme dieser Datenschutzerklärung zu

Inkassokosten: No Cure No Pay Inkasso in Ungarn

Bei der Lösung Ihrer Inkassofälle in Ungarn sind wir bestrebt, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Wir beginnen auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, wobei wir € 165,- für Verwaltungskosten berechnen. Wir sind bestrebt, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Da wir über mehr Ressourcen verfügen als herkömmliche Inkassobüros in Ungarn, können Sie Folgendes erwarten:

 

  • Persönlicher Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter
  • Persönlicher telefonischer und schriftlicher Kontakt mit Ihrem ungarischen Schuldner
  • Maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall
  • Zugang zu den größten nationalen und internationalen B2B-Inkassodatenbanken
  • Echte Kenntnisse der lokalen Geschäftskulturen und des Zahlungsverhaltens
  • Kenntnis der nationalen und internationalen Gerichtsverfahren
  • Ehrliche Beratung, wenn rechtliche Schritte erforderlich sind

 

Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Wir tun dies nur in Absprache mit Ihnen. Unsere Honorare können Sie hier einsehen.

Inkassogesetze in Ungarn

Unabhängig davon, wo Sie und Ihr Schuldner sich befinden, können unsere Experten Gläubigern bei der Eintreibung von Forderungen in Ungarn helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sind das europäische Bagatellverfahren und das europäische Mahnverfahren zwei rechtliche Möglichkeiten, die wir in Ihrem Namen einleiten können. Hierfür gelten besondere Bedingungen, weshalb Sie sich am besten an unsere Anwälte wenden sollten.

Die Inkassogesetze in Ungarn können sich von den Vorschriften in Ihrem Land unterscheiden. Oft ist es effektiver und schneller, die örtlichen Verfahren zu befolgen. Deshalb kann ein ungarischer Rechtsanwalt an Ihrer Seite die folgenden Verfahren für Sie einleiten.

Mahnverfahren (FMH)

Im Falle eines Konflikts kann das FMH-Verfahren eingeleitet werden. Mit diesem Verfahren kann ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden. Nachdem das Gericht ein Urteil gefällt hat, können wir sofort vollstrecken lassen. Bestreitet der Schuldner jedoch die Forderung, so muss ein umfangreiches Hauptsacheverfahren eingeleitet werden.

Ordentliches Zivilverfahren

Im Falle eines Konflikts, wenn Ihr ungarischer Schuldner mit Ihren Forderungen nicht einverstanden ist, kann ein ordentliches Zivilverfahren gegen Ihren Schuldner eingeleitet werden. Beide Parteien müssen ihren Fall vor Gericht vortragen. Der Richter entscheidet dann, ob eine weitere Anhörung erforderlich ist oder nicht.

Zwangsvollstreckung von Forderungen in Ungarn

Sobald unsere Anwälte ein Urteil gegen Ihren ungarischen Schuldner erhalten haben, muss dieses Urteil noch vollstreckt werden. Nach EU-Recht werden in einem EU-Mitgliedstaat ergangene Urteile auch in anderen EU-Ländern anerkannt. Für die Vollstreckung eines Urteils aus Ihrem Land in Ungarn wird Ihr Gericht eine Bescheinigung ausstellen. Diese wird dann zusammen mit dem Urteil an den Gerichtsvollzieher in Ungarn gesandt. Der Gerichtsvollzieher kann dann dafür sorgen, dass das Inkasso-Urteil in Ungarn vollstreckt wird.

Verjährungsfrist in Ungarn

Eine offene Rechnung kann nicht ewig eingezogen werden. Sobald eine Rechnung verjährt ist, können Sie den unbezahlten Betrag nicht mehr durch gerichtliche Beteiligung eintreiben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass für Zahlungsforderungen in Ungarn oft andere Verjährungsfristen gelten als in Ihrem Land. Es gibt Möglichkeiten, die Verjährung zu unterbrechen. Um mehr darüber zu erfahren, wenden Sie sich an unsere Anwälte.

Warum sollten Sie Bierens beauftragen und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in Ungarn?

Wussten Sie, dass Sie bei Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Schuldnern das zuständige Gericht und das anwendbare Recht berücksichtigen sollten?

Beginnen Sie Ihr Inkasso in Deutschland noch heute

Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkassofall in Ungarn! Während unser internationales Inkassoteam Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.

ic_contactperson

Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten

Ja, ich stimme dieser Datenschutzerklärung zu

Erfahren Sie, wie wir anderen bei der internationalen Forderungsbeitreibung geholfen haben

Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Ungarn. Finden Sie heraus, wie unsere internationalen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen geholfen haben, und finden Sie die Lösung für den Forderungseinzug in Ungarn.


Häufig gestellte Fragen zur Schuldeneintreibung Ungarn

Wie funktioniert die Forderungsbeitreibung in Ungarn?

Die Forderungseintreibung in Ungarn beginnt immer mit der außergerichtlichen Phase, in der wir Ihrem Schuldner Mahnschreiben schicken und ihn telefonisch in ungarischer Sprache kontaktieren. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht reagiert, können wir weitere Möglichkeiten, einschließlich rechtlicher Schritte, erörtern.

Wie werden Sie meine Schulden in Ungarn eintreiben?

Unsere Inkasso Strategie beginnt mit einer gütlichen Einigung ohne gerichtliche Beteiligung, gefolgt von rechtlichen Schritten auf Ihren Wunsch hin. Unser Vorgehen ist stets entschlossen und respektvoll, und Sie werden stets über den Stand Ihres Falles informiert.

Wie hoch sind die Kosten für die Eintreibung von Forderungen in Ungarn?

Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Fälle auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, auch in Ungarn. Unser Starthonorar beträgt €185,- für Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten so weit wie möglich von Ihrem Schuldner einzutreiben, was jedoch von der Höhe und Komplexität des Falles abhängt. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stunden- oder Festpreis über. Wir haben keine versteckten Kosten und werden Sie zunächst konsultieren, bevor wir ein Verfahren einleiten.

Wie lange dauert ein durchschnittliches Inkassoverfahren in Ungarn?

Das hängt von der jeweiligen Situation und dem Schuldner ab. Die gütliche Phase dauert relativ kurz, weil wir Ihrem Schuldner eine begrenzte Frist für die Zahlung einräumen. Zu Beginn Ihres Verfahrens wird Ihr Sachbearbeiter eine Schätzung der Dauer Ihres Verfahrens abgeben. Reagiert Ihr Schuldner nicht, können Ihnen unsere Fachleute und Anwälte innerhalb von 4 Wochen ein voraussichtliches Ergebnis oder Vorgehen mitteilen. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, dauert das Inkassoverfahren länger, was vom Gerichtsverfahren und davon abhängt, ob der Schuldner Einspruch erhebt.

Wann wird ein Inkassofall vor Gericht gebracht?

Wir ziehen es vor, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der gütlichen Phase. Wenn Ihr Schuldner nicht reagiert oder die Forderung bestreitet, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Wir werden dies jedoch nur in Absprache mit Ihnen tun.

Welche Aussichten habe ich auf eine erfolgreiche Beitreibung in Ungarn?

Die Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung hängen von der Art Ihres Inkassofalls ab. 95 % der Fälle werden auf der Grundlage von No Cure No Pay gelöst. Unsere Fachleute und Anwälte tun stets ihr Möglichstes, um Ihre Forderung so schnell und effizient wie möglich einzutreiben. Wir stellen immer sicher, dass wir Ihnen ehrliche und praktische Ratschläge geben, die Ihnen die besten Ergebnisse liefern werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei der Eintreibung von Forderungen in Ungarn?

Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, können wir ein geeignetes Verfahren wie das FMH-Verfahren oder ein ordentliches Zivilverfahren einleiten. Sobald wir ein offizielles Gerichtsurteil erhalten haben, können wir die Maßnahmen durchsetzen.

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meinen Schuldner vor Gericht bringe?

Wenn Ihre Forderung vor Gericht gebracht wird, sind verschiedene Dokumente erforderlich, um Ihre Forderung zu belegen. Dazu gehören eine Kopie des Vertrags, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Auftragsbestätigung, ein Liefernachweis, Rechnungen und eine Kopie des Schriftverkehrs mit Ihrem Schuldner. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wird Ihr Sachbearbeiter Sie darüber informieren.

Was tue ich, wenn mein Schuldner zahlungsunfähig ist?

Wenn Ihr Schuldner aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig ist, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden. Aufgrund der verschiedenen Insolvenzgesetze können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen auf die Beitreibung Ihrer Schulden zu ermitteln.