Was ist der Europäische Zahlungsbefehl?

Der Europäische Zahlungsbefehl ist ein standardisiertes Verfahren, das es ermöglicht, ausländische Forderungen einzuziehen. Das Europäische Verfahren, ähnlich einem Mahnverfahren kann verwendet werden, wenn sich sowohl Ihre Organisation als auch der Schuldner in einem EU-Mitgliedstaat befinden. Alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark) sind an dieses Verfahren angeschlossen. Der Vorteil des Europäischen Zahlungsbefehls besteht darin, dass es sich um eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit handelt, internationale Forderungen einzuziehen.

Wie funktioniert der Europäische Zahlungsbefehl?

Als Kreditgeber müssen Sie im Europäischen Zahlugsbefehl (Formular A des Anhangs I der EWR-Verordnung) ein Standardformular ausfüllen. Dieses Formular ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Sie müssen dann das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Gericht senden. Das Gericht sendet dann einen Zahlungsbefehl an den Schuldner. Dem Schuldner wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um zu antworten, wenn er mit der Forderung nicht einverstanden ist. Wenn der Schuldner nicht innerhalb dieser 30 Tage antwortet, wird der Zahlungsauftrag endgültig. Der Zahlungsbefehl ist dann ein gültiges und vollstreckbares Urteil, das in jedem EU-Mitgliedstaat vollstreckt werden kann.

Wann kann ein Europäischer Zahlungsbefehl verwendet werden?

Ein europäischer Zahlungsbefehl kann für internationale Forderungen verwendet werden, die nicht bestritten werden. Wenn der Schuldner einen Grund vorbringt, warum er die Rechnung nicht bezahlen kann, oder wenn es eine Diskussion über die Zahlung der Rechnung gibt, kann dieses Verfahren nicht angewendet werden. In diesen Fällen müssen Sie in der Regel ein Gerichtsverfahren im Land Ihres Schuldners durchführen, um Ihre ausstehende Rechnung bezahlen zu lassen.

An welches Gericht soll ich den Antrag richten?

Wenn Sie den Europäischen Zahlungsbefehl verwenden möchten, müssen Sie einen Antrag an das zuständige Gericht richten. Der Richter, der für die Beurteilung Ihres Streits zuständig ist, unterscheidet sich je nach Fall. Sie können in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Vertrag eine Klausel zur Wahl des Gerichtsstands aufnehmen, die bestimmt, welches Gericht zuständig ist. Wurden diesbezüglich keine vorherigen Vereinbarungen getroffen? Dann ist grundsätzlich das Gericht an dem Ort, an dem Ihr Schuldner wohnt, zuständig. Das bedeutet, dass Sie im Ausland prozedieren müssen.

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