ABGELEHNTE BAUARBEITEN – WAS NUN?

Deutschland
Schuldner
Bauwesen
Industrie
€45.000,-
eingezogener Betrag
Situation
Bauunternehmer, die zu spät zahlen oder behaupten, die gelieferte Ware sei beschädigt; das sind zwei häufige Szenarien, mit denen unsere Spezialisten regelmäßig zu tun haben. Als ein deutscher Kunde sich weigerte, ein niederländisches Bauunternehmen für die geleistete Arbeit zu bezahlen, war die Beauftragung einer Inkasso-Kanzlei der nächste logische Schritt für den Gläubiger.
Das niederländische Bauunternehmen lieferte und errichtete für den deutschen Schuldner Metallbauwerke für einen Betrag von € 100.000,-. Die erste Zahlung erfolgte pünktlich, ohne Verzögerungen oder Beschwerden. Nach Fertigstellung des Projekts und Übersendung der Schlussrechnung weigerte sich der Schuldner jedoch, die Arbeiten abzunehmen. Stattdessen wies er darauf hin, dass die Arbeit von schlechter Qualität sei, und weigerte sich, die letzte Rechnung in Höhe von € 22.000,- zu bezahlen.
Problem
Was diesen Fall noch komplizierter machte, war die Tatsache, dass nach deutschem Recht eine förmliche Abnahme eines Bauprojekts erforderlich ist, damit eine Rechnung fällig wird. Dies bedeutete, dass der Schuldner rechtlich nicht verpflichtet war, die Zahlung zu leisten. Da keine andere Lösung in Sicht war, sah der Gläubiger keine andere Möglichkeit, als die Forderung abzuschreiben.
Unsere Vorgehensweise
Nachdem der Kunde seinen Fall an unsere Experten übergeben hatte, führten wir eine gründliche Untersuchung durch und wägten alle möglichen Optionen ab. Dabei stießen unsere Anwälte am German Desk auf ein Schlupfloch. Wir gingen davon aus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gläubigers anwendbar waren. Das bedeutete, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht und nicht nach deutschem Recht galten. Nach niederländischem Recht war der deutsche Schuldner verpflichtet, einen Zinssatz von 12 % und zusätzlich eine Vertragsstrafe von 15 % zu zahlen. Vor allem aber ist nach niederländischem Recht neben der Fertigstellung des Projekts keine förmliche Bauabnahme erforderlich.
Wir haben den Fall in Deutschland vor Gericht gebracht, und nach einem zweijährigen Gerichtsverfahren hat sich das Gericht unserer Auffassung angeschlossen. Der deutsche Schuldner wurde verpflichtet, unserem niederländischen Kunden mehr als € 45.000,- einschließlich 12 % Zinsen und 15 % Vertragsstrafe zu zahlen.
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