DAS UNMÖGLICHE MÖGLICH MACHEN

Frankreich
Schuldner
Mode und Einzelhandel
Industrie
€12.000,-
eingezogener Betrag
Situation
Nur weil ein Schuldner nicht in demselben Land ansässig ist wie Sie, sollte dies Ihre Chancen auf Rückgewinnung des Ihnen zustehenden Betrags nicht schmälern. Als sich ein französisches Unternehmen weigerte, einem führenden Schuhhersteller in den USA einen ausstehenden Betrag von € 12.000,- zu zahlen, war es an der Zeit, Bierens zu beauftragen.
Der US-amerikanische Schuhhersteller verkaufte Schuhe mehrerer Marken an ein französisches E-Commerce-Unternehmen, das einen Katalog mit über 60.000 Produkten von fast 2.000 Marken besaß. Leider erfolgte die Zahlung nicht nach der Lieferung der Waren. Selbst ein Jahr nach Fälligkeit der Rechnung weigerte sich das Unternehmen, mit unseren Kunden zu kommunizieren, weshalb sich unsere Anwälte des French Desk eingeschalteten.
Problem
Nachdem Bierens zunächst keine gütliche Einigung erzielen konnte, entschlossen sich unsere Anwälte des French Desk kurzerhand, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. In Anbetracht der Art und Höhe der Forderung wurde das Europäische Zahlungsbefehl Verfahren (EOP) als am besten geeignet erachtet. Der Europäische Zahlungsbefehl ist jedoch nur auf zwei Parteien anwendbar, die Mitglieder der Europäischen Union sind, was unmöglich gewesen wäre, da sich der Gläubiger in den USA und der Schuldner in Frankreich befand. Unsere Anwälte entdeckten jedoch ein Schlupfloch.
Unsere Vorgehensweise
Unser Anwaltsteam beim French Desk fand heraus, dass unser US-Kunde eine Tochtergesellschaft mit Sitz in der EU hatte. Mit einer in Europa ansässigen Einheit waren die Voraussetzungen für die Beantragung von EOP erfüllt. Außerdem war der französische Schuldner Bierens bereits durch einen anderen Mandanten bekannt, der zuvor ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet hatte.
Zunächst focht der Schuldner das EOP innerhalb eines Monats an. Dies bedeutete, dass die EOP nicht vollstreckt werden konnte, da sie nur auf unbestrittene Fälle anwendbar ist. Obwohl der französische Schuldner die Forderung bestritt, war er bereits mit Bierens und den verschiedenen von uns ergriffenen Maßnahmen vertraut. Der Schuldner wusste, dass wir es nicht dabei belassen würden und dass wir bereit waren, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Stattdessen beschloss der französische Schuldner, den Fall ohne gerichtliche Beteiligung beizulegen. Bierens stimmte dem Vergleich zu und handelte einen 12-monatigen Zahlungsplan für den gesamten Hauptbetrag, einschließlich Zinsen und Kosten, aus. Dadurch verbesserte sich zwar der Cashflow des Kunden, aber unser Team in Frankreich konnte die Rückzahlung der Zahlung erfolgreich durchsetzen.
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