Mit eiserner Faust

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Deutschland
Schuldner
Bauwesen
Industrie
€32.000,-
eingezogener Betrag

Situation

Was macht man, wenn ein Kunde sich weigert, eine Rechnung nach 9 Jahren zu bezahlen? Nach unzähligen Versuchen, die Zahlung einzutreiben, beschloss unser Kunde schließlich, dass es an der Zeit war, ernsthafte Maßnahmen gegen seinen deutschen Schuldner zu ergreifen.
Unser Kunde, ein in Belgien ansässiger Metalllieferant, verkaufte 2012 Materialien an einen deutschen Kunden. Es entstand eine Forderung in Höhe von fast € 15.000,-, aber die Rechnung wurde nicht sofort an den Kunden geschickt. Aufgrund von Änderungen im Management des Lieferanten in den Jahren 2013-2014 schickte der belgische Lieferant seine Rechnung erst 2016 an den deutschen Kunden.
Bei einer so hohen Rechnung und in Anbetracht der Tatsache, dass der Lieferant die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert hat, würde man erwarten, dass jeder Kunde reagiert und zahlt. Leider war dies nicht der Fall.

Problem

Als der deutsche Schuldner zur Zahlung aufgefordert wurde, wurde schnell klar, dass es sich nicht um einen einfachen Inkassofall handelte. Der Schuldner berief sich auf die deutsche Verjährungsfrist von 3 Jahren und behauptete, diese sei bereits verstrichen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schuldners sei ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Nach langen Verhandlungen zwischen den beiden Parteien weigerte sich der Schuldner zu zahlen. Da es keine Anzeichen für einen Vergleich oder die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung gab, beschloss unser Mandant, unsere Anwälte am deutschen Schreibtisch zu beauftragen.

Unsere Vorgehensweise

Der belgische Metalllieferant wandte sich Ende 2018 an unseren Anwalt im deutschen Büro. Nach einer gründlichen Untersuchung rieten unsere Experten, in Deutschland rechtliche Schritte einzuleiten. Aufgrund unserer Erfahrungen sahen unsere Anwälte in der deutschen Abteilung eine andere Möglichkeit. Unserer Meinung nach waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schuldners nicht gültig, was bedeutet, dass das deutsche Recht nicht anwendbar war. Stattdessen könnten die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) nach belgischem Recht zur Anwendung kommen. In dieser Situation bliebe die Verjährungsfrist von 10 Jahren gewahrt, so dass unser belgischer Kunde den Betrag noch zurückfordern könnte.
Nach einem Versuch, den Schuldner davon zu überzeugen, die Schulden freiwillig und ohne gerichtliche Beteiligung zu begleichen, verklagten wir den Schuldner 2019 vor einem deutschen Gericht. Wir forderten den deutschen Schuldner auf, den Hauptbetrag zu zahlen, einschließlich der seit 2012 aufgelaufenen Zinsen und Kosten. Das Verfahren dauerte etwas mehr als ein Jahr, in dem das deutsche Gericht unseren Standpunkt bestätigte. Der deutsche Schuldner sollte die gesamte Schuld einschließlich der geforderten Zinsen und Gerichtskosten begleichen. Mit einem Gesamtbetrag von € 32.000,-, den unsere Anwälte eintreiben konnten, war der belgische Kunde mehr als zufrieden!

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