DIE BEZAHLUNG EINES BEWERBERS, DER WÄHREND DER PROBEZEIT AUSSCHEIDET?
Die Niederlande
Schuldner
Dienstleistung
Industrie
€10.000,-
eingezogener Betrag
Situation
Wir erhalten häufig Fälle aus dem Dienstleistungssektor, z. B. von Personalvermittlungsagenturen. Manchmal sind diese Fälle schwieriger zu lösen als z. B. Fälle, in denen es um materielle Güter geht und ein Verzug vorliegt, aber unsere Anwälte schaffen es dennoch, eine Lösung zu finden.
Unser Mandant ist eine Personalvermittlungsagentur und wurde von einem Elektrounternehmen beauftragt, einen neuen Elektriker einzustellen. Die Agentur fand einen geeigneten Kandidaten, aber der Elektriker beschloss, den Vertrag während der Probezeit zu kündigen.
Problem
Da die Stelle nicht besetzt war, weigerte sich das Elektrounternehmen, die von der Vermittlungsagentur geleistete Arbeit zu bezahlen. Nach Ansicht des Kunden hat die Agentur den Auftrag, einen geeigneten Kandidaten zu finden, nicht ausgeführt.
Daraufhin wandte sich die Agentur an unser Büro, in der Hoffnung, den ihr zustehenden Betrag zurückzuerhalten. Unser Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Agentur das Recht hatte, die Zahlung zu verlangen. Die Agentur hatte dem Kunden wie vereinbart einen geeigneten Kandidaten vermittelt. Die Tatsache, dass der Elektriker die Stelle bald ablehnte, war nicht die Schuld der Agentur. Der Schuldner hatte sich für einen Arbeitsvertrag mit einer Probezeit entschieden, für den Fall, dass die Dinge nicht so laufen wie erwartet. Wie bei jeder Probezeit hat der Bewerber auch hier das Recht, von dieser Probezeit Gebrauch zu machen und abzulehnen, wenn er dies wünscht.
Obwohl die Agentur im Recht war, war auch sie von dieser Situation betroffen. Dies war nie ihre Absicht gewesen, als sie diesen Kandidaten vorschlug. Unser Anwalt riet zu einem Vergleich, bei dem stattdessen 75 % des Rechnungsbetrags ohne gerichtliche Beteiligung gefordert wurden. Die zusätzlichen Zinsen und Kosten würden dann von der Agentur getragen werden. Der Kunde war jedoch nicht zu einem Kompromiss bereit. Der Personalvermittler hatte nun zwei Möglichkeiten: entweder die Forderung abzuschreiben oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um die Zahlung zu erreichen. Da die Agentur wusste, dass sie einen guten Fall hatte, entschied sie sich für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.
Unsere Vorgehensweise
Während der Anhörung trugen beide Parteien dem Richter ihre Ansichten vor. Der Richter schlug vor, dass beide Parteien den Fall unter sich lösen sollten. Unter dem Druck des Richters war das Elektrounternehmen nun bereit, sich zu einigen und den Vorschlag der Agentur zu akzeptieren, 75 % der Rechnung zu bezahlen. Nachdem der Fall jedoch vor Gericht verhandelt worden war, fühlte sich unser Kunde mit diesem Vorschlag nicht mehr wohl, da ihm durch die Anwaltskosten erheblich mehr Kosten entstanden. Die Agentur schlug dem Kunden vor, statt 75 % 100 % der Rechnung zu zahlen. Die Zinsen und Kosten würden dann immer noch von der Agentur getragen werden. Das Elektrounternehmen war damit nicht einverstanden, und beide Parteien kehrten vor Gericht zurück. Der Richter teilte daraufhin mit, dass innerhalb von 6 Wochen eine Entscheidung getroffen werden würde.
Nach sechs Wochen war das Gericht endlich zu einem Ergebnis gekommen und hatte entschieden, dass das Elektrounternehmen verpflichtet war, den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Zinsen und Kosten zu zahlen. Außerdem musste das Elektrounternehmen dem Personalvermittler die entstandenen Gerichtskosten erstatten.
Holen Sie sich noch heute Ihre kostenlose Beratung
Unsere Anwälte sind stets bemüht, eine geeignete Lösung zu finden, die Ihren Wünschen Rechnung trägt. Wir bieten Ihnen stets eine ehrliche und praktische Beratung, die Ihnen die besten Erfolgsaussichten garantiert. Wenn Ihr Schuldner Sie in einer ähnlichen Situation zurückgelassen hat, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden.