Inkasso

ERSTE HILFE BEIM INKASSO

Brauchen Sie Hilfe mit Ihren offenen Rechnungen? Mit unserer Hilfe beim Inkasso werden Ihre Rechnungen schnell bezahlt. Wir helfen Unternehmern mit ihren ausstehenden Rechnungen. In Deutschland, aber auch im Ausland. Auf dieser Seite finden Sie nützliche inkasso Tipps von unseren Spezialisten und lesen Sie, was wir für Sie tun können.

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Schritt-für-Schritt-Plan für das Inkasso

Als größte Inkassokanzlei treiben wir täglich viele offene Rechnungen ein. Das macht uns zum Experten auf dem Gebiet des Inkassos. Wir geben unser Wissen gerne an Sie weiter. Führen Sie die folgenden Schritte aus, damit Ihre Rechnung schnell bezahlt wird.

Schritt 1: Senden Sie eine Zahlungserinnerung

Ist die Zahlungsfrist abgelaufen und hat Ihr Kunde die Rechnung immer noch nicht bezahlt? Senden Sie zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung an Ihren Kunden. Dadurch wird Ihr Kunde daran erinnert, dass es eine offene Rechnung gibt, die bezahlt werden muss.

Eine Zahlungserinnerung muss eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Je deutlicher Ihre Zahlungserinnerung ist, desto größer ist die Chance, dass die Zahlung schnell erfolgt. Wir geben unser Wissen gerne an Sie weiter. Unsere Inkassospezialisten erklären, welche Anforderungen an eine Zahlungserinnerung gestellt werden sollten, geben nützliche Tipps zum Versand von Mahnungen und stellen Ihnen gleich drei Musterbriefe zur Verfügung.

Schritt 2: Rufen Sie Ihren Schuldner an

Eine Zahlungserinnerung führt oft zur Begleichung der Rechnung. Wenn die Zahlung immer noch nicht erfolgt ist, raten wir Ihnen, Ihren Schuldner telefonisch zu kontaktieren. Das Anrufen des Schuldners ist jedoch ein Schritt, der oft übersprungen wird. Schade, denn er ist oft sehr effektiv. Indem Sie mit Ihrem Schuldner sprechen, schaffen Sie nicht nur mehr Aufmerksamkeit, sondern Sie erhalten möglicherweise auch mehr Hintergrundinformationen darüber, warum die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Und das kann nützlich sein, um weitere Schritte zu unternehmen. Lesen Sie einige der besten Tipps, damit Sie von nun an erfolgreich mit Ihrem Schuldner telefonieren.

Schritt 3: Senden Sie eine Mahnung

Wenn Ihr Anruf in Schritt 2 nicht zur Zahlung Ihrer Rechnung führt, raten wir Ihnen, Ihrem Schuldner eine letzte Mahnung zu schicken. Damit geben Sie Ihrem Schuldner eine letzte Chance, die offene Rechnung zu bezahlen. Eine Mahnung hat einen schärferen Ton als eine Zahlungserinnerung.

Eine Zahlungserinnerung sollte eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Je deutlicher Ihre Zahlungserinnerung ist, desto größer ist die Chance, dass die Zahlung schnell erfolgt. Wir geben unser Wissen gerne an Sie weiter. Unsere Inkassospezialisten erklären Ihnen, welche Anforderungen Ihre Zahlungserinnerung erfüllen muss, geben nützliche Tipps zum Versand einer Mahnung und stellen Ihnen 3 Mustermahnungen zur Verfügung.

Schritt 4: Übertragen Sie Ihre Forderung zum Inkasso

Haben die bisherigen Maßnahmen keine Wirkung? Wenn dem so ist, sollten Sie bereits in der Mahnung darauf hingewiesen haben, dass Sie weitere Schritte unternehmen werden, wenn keine Zahlung erfolgt. Es ist wichtig, jetzt schnell zu handeln: Das zeigt, dass Sie Ihr Debitorenmanagement ernst nehmen. Außerdem wissen wir aus Erfahrung, dass es umso schwieriger ist, eine Rechnung einzuziehen, je länger man wartet. Außerdem kann ein zu langes Warten sogar zur Verjährung einer Rechnung führen.

Warten Sie nicht zu lange und übergeben Sie Ihre offene Rechnung einem Inkassoanwalt. Dies können Sie ganz einfach über unser Online-Übertragungsformular tun. Sobald wir Ihren Inkassoauftrag erhalten haben, beginnen wir sofort mit der Arbeit für Sie. Sie haben schon lange genug gewartet! Ihr Schuldner kann am nächsten Werktag einen Mahnbrief von unserer Kanzlei erwarten.

Schritt 5: Wir machen uns für Sie an die Arbeit

Wenn Sie Ihren Fall an uns übertragen haben, beginnen wir mit der Arbeit für Sie. Wir kümmern uns um alle Ihre Sorgen und Sie müssen nichts tun. Unsere Inkassospezialisten und Anwälte geben nicht nach einem Versuch auf. Wir sind darauf trainiert, bis zum Äußersten zu gehen und werden daher alles tun, um Ihre gesamte Rechnung schnell bezahlt zu bekommen.

Während des Inkassoprozesses können Sie den Status Ihres Falles ganz einfach in unserem Online-Webportal einsehen. Natürlich werden wir Sie auch immer persönlich kontaktieren, wenn es wichtige Entwicklungen in Ihrem Fall gibt.

Die Inkasso-Hilfe-Hotline:

Kostenlose Beratung durch einen Inkasso-Anwalt

Sie wünschen sich Unterstützung durch einen erfahrenen Inkassospezialisten? Dann rufen Sie unsere kostenfreie Inkasso-Hilfe-Hotline an. Sie sprechen dann sofort mit einem Spezialisten, dem Sie Ihren Fall vortragen können. Unsere Inkassospezialisten geben Ihnen immer eine klare und ehrliche Beratung zu Ihrem Fall. So wissen Sie schnell, was Sache ist.

Rufen Sie unsere Inkasso-Hilfe-Hotline an oder hinterlassen Sie Ihre Daten, damit die Inkassospezialisten Sie anrufen können.

95%
Erfolgsrate
1952
Vertrauensvoller Partner
9,0/10
Kunden Zufriedenheit

Welche Inkassohilfe benötigen Sie?

Ob Sie ein einfaches Inkasso oder einen komplexen Zahlungsstreit haben: Wir können helfen. Klicken Sie hier, um zu erfahren, in welchen Situationen Sie unsere Inkassohilfe in Anspruch nehmen können.

Internationales Inkasso

Kommt Ihr Schuldner aus dem Ausland? Wenn ja, scheint Inkasso oft viel komplizierter zu sein, aber nicht für uns! Mit einem großen Team von internationalen Inkassoanwälten wissen wir auch, wie wir Ihre Forderung im Ausland eintreiben können. Wir wissen alles über ausländische Inkassoverfahren und Gesetzgebung. Für uns gibt es keine Sprachbarrieren, sondern wir sprechen die gleiche Sprache wie Ihr Schuldner. Wir wissen, wie man Rechnungen im Ausland eintreibt. Kein Schuldner ist uns zu weit weg: Wir setzen alles daran, Ihren Schuldner zu erreichen und Ihre Rechnung schnell bezahlt zu bekommen.

Inkasso in Deutschland

Haben Sie ein Inkasso in Deutschland? Wir haben ein großes Team von deutschen Inkassospezialisten und Rechtsanwälten, die Sie bei Ihrem Unternehmensinkasso unterstützen können. Seit 1952 sind wir auf das Inkasso in Deutschland spezialisiert. Wenn wir Ihre Forderung nicht eintreiben können, kann es niemand anderes.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Inkasso

Was ist Inkasso?

Inkasso ist die Eintreibung einer Zahlung. Die Bedeutung des Wortes Inkasso ist die Eintreibung offener Forderungen, wenn ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt und die Zahlungsfrist abgelaufen ist. In diesem Fall können Sie ein Inkassobüro oder einen Inkassoanwalt beauftragen, die ausstehende Rechnung im Namen Ihres Unternehmens einzutreiben. Als Inkassokanzlei ist das Eintreiben offener Forderungen unsere Spezialität.

Wann können Sie ein Inkassounternehmen beauftragen?

Sie können einen Inkasso-Anwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn Ihre Rechnung nicht bezahlt wird. Dies können Sie sofort tun, sobald die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt wurde. Wir empfehlen Ihnen jedoch, immer selbst eine Mahnung zu versenden, bevor Sie einen Externen zum Inkasso beauftragen.

Kann ich einen Inkassofall einmalig übertragen?

Ja, das ist möglich. Wir arbeiten nicht mit einem Abo-system, so dass Sie sich auch bei einem einmaligen Inkasso-Fall an uns wenden können.

Kann ich ein Inkasso übertragen, das bereits von einem anderen Inkassobüro bearbeitet wurde?

Das variiert je nach Situation. Generell nehmen wir keine Inkassofälle an, die bereits von einem anderen Inkassobüro bearbeitet wurden. Oft hat ein anderes Inkassobüro einen bestimmten Weg eingeschlagen, der nicht zu unserer Arbeitsweise passt. Dadurch sind wir nicht mehr in der Lage, die höchste Qualität im Inkassoprozess zu bieten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter.

Ab welchem Betrag kann ich die Dienste eines Inkassobüros in Anspruch nehmen?

Für die Beauftragung unserer Inkassospezialisten gibt es keinen Mindestbetrag. Wir geben jedoch immer eine ehrliche Auskunft über die möglichen Kosten. Sollte sich herausstellen, dass ein Inkassoauftrag mehr kostet als er einbringt, werden wir Sie immer darüber informieren und Ihnen ggf. raten, Ihren Fall nicht weiter zu verfolgen. Wenn es Ihnen aber ums Prinzip geht und Sie den Fall (trotz möglicher hoher Kosten) weiterverfolgen möchten, helfen wir Ihnen natürlich auch dabei.

Kann mein Inkassofall auf der Basis von No Cure No Pay behandelt werden?

Ja, dies ist möglich. Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Inkassofälle auf der Basis von No Cure No Pay. Dazu gehören auch internationale Inkassofälle. Weitere Informationen zu unseren Gebühren und Richtlinien finden Sie auf unserer Seite Gebühren.

Ich möchte meine Kundenbeziehung beibehalten, ist das möglich?

Das ist selbstverständlich kein Problem. Unser Ansatz ist strikt, aber effektiv. Wir geben Schuldnern wenig Raum (schließlich haben Sie schon lange genug auf die Bezahlung Ihrer Rechnung gewartet), bleiben aber immer respektvoll und korrekt. Bevorzugen Sie einen sanfteren Ansatz beim Inkasso? Wenn ja, informieren Sie Ihren Sachbearbeiter und wir werden unsere Inkassostrategie an Ihre Wünsche anpassen.

Wenn ich ein Inkasso übertrage, wer bearbeitet dann meinen Fall?

Wenn wir Ihren Fall übernehmen, wird ein Sachbearbeiter zugewiesen. Abhängig von Ihrem Anspruch bestimmen wir, wer Ihr Sachbearbeiter sein wird. So haben wir beispielsweise Inkassospezialisten, die über spezielle Kenntnisse im Inkasso bestimmter Branchen verfügen, wie z. B. im Baugewerbe oder in der Modebranche. Haben Sie eine ausländische Sammlung? Wenn ja, sorgen wir selbstverständlich dafür, dass sich ein internationaler Inkassospezialist mit Ihrem Fall befasst. Wir sorgen dafür, dass immer der beste Spezialist für Ihren Fall eingesetzt wird.

Wie kann ich ein Inkasso übertragen?

Sind Sie neu bei uns? Dann können Sie Ihren Inkassofall mit dem Online-Überweisungsformular auf unserer Website übertragen. Hier geben Sie Ihre Firmendaten, die Daten Ihres Schuldners und Informationen über den Inkassofall ein. Außerdem können Sie hier Dokumente hochladen, wie z. B. die Rechnung, allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Korrespondenz mit Ihrem Kunden. Bestehende Kunden können ihren Inkassofall über unser Webportal übertragen. Als Neukunde erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen die Zugangsdaten für dieses Webportal. Hier können Sie auch den Status Ihres aktuellen Inkassofalls einsehen.

Was passiert, nachdem ich meine Forderung zum Inkasso übertragen habe?

Nach der Übertragung eines Inkassofalls erhalten Sie sofort eine E-Mail, dass Ihre Daten erfolgreich übertragen wurden. Ihr Fall wird dann an unsere Intake-Abteilung weitergeleitet, die alle eingehenden Fälle bewertet und sie dem entsprechenden Inkassospezialisten zuweist. Sie erhalten dann von Ihrem Sachbearbeiter eine Auftragsbestätigung und wir mahnen Ihren Schuldner umgehend an. Ihr Sachbearbeiter wird sich auch persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie kennenzulernen und die Vorgehensweise in Ihrem Fall zu besprechen.

Wie funktioniert Inkasso?

  • Das Inkassoverfahren läuft wie folgt ab:
  • 1. laden Sie Ihre offene Rechnung hoch und geben Sie Ihre Daten ein
  • 2. wir rufen Sie an, um die Vorgehensweise in Ihrem Fall zu besprechen
  • 3. Ihr Schuldner erhält noch am selben Tag eine Mahnung
  • 4. Falls erforderlich, setzen wir den gütlichen Prozess fort: Mahnung, Telefonat oder Besuch beim Schuldner.
  • 5. Falls erforderlich, führen wir eine Machbarkeitsstudie für rechtliche Schritte durch.
  • 6. Durchführen eines gerichtlichen Inkassoverfahrens
  • Weitere Informationen können Sie auf der Seite über Inkassoverfahren lesen.

Wie lange dauert ein durchschnittliches Inkassoverfahren?

Dies ist je nach Situation unterschiedlich und hängt auch von Ihrem Schuldner ab. Wir beginnen immer mit einem außergerichtlichen Inkassoverfahren. Dieser Prozess dauert relativ kurz, da wir Ihrem Schuldner nur wenig Zeit geben, die offene Forderung zu begleichen. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, dauert der Inkassoprozess länger. Wie lange ein Gerichtsverfahren dauert, hängt davon ab, welches Gerichtsverfahren geführt wird, ob Ihr Schuldner eine Verteidigung vorbringt und in welchem Land das Verfahren stattfindet. Bedenken Sie, dass (gerichtliche) Inkassoverfahren im Ausland oft länger dauern als wir es in Deutschland gewohnt sind.

Wann geht ein Inkasso vor Gericht?

Wir bevorzugen das Inkasso ohne Inanspruchnahme der Gerichte. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der außergerichtlichen Phase. Sollte dies keine Wirkung zeigen, können wir in Absprache mit Ihnen rechtliche Schritte gegen Ihren Schuldner einleiten. Auch wenn sich ein Schuldner gegen die Forderung wehrt (bestrittene Forderung), kann ein Richter eingeschaltet werden, der über den Zahlungsstreit entscheidet.

Was darf ein Inkassobüro nicht?

Ein Inkassobüro befasst sich mit dem Einzug von offenen Forderungen. Hierfür gibt es nur wenige Regeln, weshalb manche Parteien leider Inkassotaktiken anwenden, von denen wir uns distanzieren möchten. Als Inkassokanzlei halten wir uns immer an das Gesetz und werden unsere Schuldner immer korrekt ansprechen.

Wann verjähren Schulden bei Inkasso?

Eine Rechnung kann nicht ewig eingezogen werden, sondern verjährt nach einer bestimmten Zeit. Die Verjährungsfrist für Rechnungen ist in jedem Land unterschiedlich. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Geschäftsrechnungen 3 Jahre zum Ende des Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wollen Sie die Verjährung verhindern? Dann müssen Sie dafür sorgen, dass die Verjährung unterbrochen wird. Dies kann durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Ihren Schuldner geschehen.

Wie viele Mahnungen bis es zum Inkasso kommt?

Im Durchschnitt senden Unternehmen zwischen 1 und 3 Mahnungen an Kunden, bevor ein Fall zurm Inkasso übergeben wird. Wie viele Mahnungen Sie am besten senden, ist für jede Situation unterschiedlich. Wir empfehlen, zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung zu senden, dann Ihren Schuldner anzurufen und schließlich eine letzte Mahnung zu senden.

Wann darf Inkasso beauftragt werden?

Sie können das Inkasso beantragen, sobald die Zahlungsfrist der Rechnung abgelaufen ist. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zunächst selbst eine Mahnung zu senden, bevor Sie uns mit dem Inkasso beauftragen.

Was kostet Inkasso beauftragen?

Die Übernahme eines Inkassos kostet bei Bierens Incasso Advocaten nichts! Sie müssen kein Abo abschließen, um unsere Dienste nutzen zu können. Außerdem arbeiten wir auf der Basis von No Cure No Pay: Wenn wir nichts eintreiben, müssen Sie keine Gebühr an unsere Anwälte zahlen. Und wenn doch eine Gebühr zu zahlen ist, werden wir versuchen, diese so weit wie möglich vom Schuldner zurückzuerhalten. Wir setzen alles daran, dass Ihnen so wenig Kosten wie möglich im Zusammenhang mit einem Inkasso entstehen.

Welcher Anwalt bei Inkasso?

Sie fragen sich, an welchen Anwalt Sie sich bei einem Inkasso am besten wenden können? Die Inkassoanwälte von Bierens natürlich! Unsere Anwälte sind auf Inkasso spezialisiert, sowohl in Deutschland als auch international. Täglich sorgen wir für die Bezahlung vieler Rechnungen auf der ganzen Welt. Deshalb verfügen wir über eine große Inkassodatenbank, die wir nutzen, um die richtige Strategie für Ihren Fall zu bestimmen.

Wenn Sie einen Fall übertragen, wird der beste Spezialist mit Ihrem Fall beauftragt. Wir berücksichtigen das Land Ihres Schuldners, die Sprache Ihres Schuldners und die Branche, in der Sie tätig sind. So können Sie sicher sein, dass immer der beste Anwalt mit Ihrem Fall betraut wird und dass Ihre Rechnungen schnell bezahlt werden.

Kostenlose Hilfe bei Inkassofragen

Haben Sie eine Inkassofrage an unsere Spezialisten oder möchten Sie eine kostenlose Beratung? Dann füllen Sie das Kontaktformular aus und stellen Sie uns Ihren Inkassofall vor. Unsere Inkassospezialisten werden sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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