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Internationale Verjährungsfrist

Eine unbezahlte Rechnung kann nicht auf unbestimmte Zeit eingezogen werden. Rechnungen sind immer verjährt, d. h. nach einem bestimmten Datum verjährt die Forderung, und Sie können den Anspruch auf Zahlung nicht mehr geltend machen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen, aber Sie können die Zahlung nicht mehr durch gerichtliche Beteiligung durchsetzen.  
Die Verjährungsfrist hängt oft von den Inkassogesetzen eines Landes oder der Branche ab, in der die Forderung entstanden ist. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Dadurch können Sie mehr Zeit gewinnen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Beitreibung Ihrer Forderung zu ergreifen.  
Reichen Sie Ihren Fall bis 16.00 Uhr ein und wir werden noch heute tätig!

Ein praktisches Beispiel: Wie funktioniert eine Verjährungsfrist für Rechnungen?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Produkte an Ihren ausländischen Kunden geliefert. Am 1. April 2017 stellen Sie die entsprechende Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen aus. Ihr Kunde zahlt jedoch nicht. Das Fälligkeitsdatum der Rechnung ist der 1. Mai 2017. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Am 1. Mai 2020 ist Ihre Rechnung verjährt, und Sie können keine rechtlichen Schritte mehr einleiten. 
Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie sich über die für Ihren Fall geltenden Bedingungen im Klaren sind. Beim Umgang mit Verjährungsfristen gibt es zwei wichtige Punkte, die Sie im Auge behalten sollten: 
Was ist die Verjährungsfrist?
Diese ist oft von Land zu Land und von Branche zu Branche unterschiedlich und wird nach den Gesetzen in Ihrem Land nicht immer gleich sein.  
Wie können Sie eine Verjährung unterbrechen?
Die Länder haben nicht nur unterschiedliche Verjährungsfristen, auch die Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um eine Verjährungsfrist zu unterbrechen, sind unterschiedlich. Während in einigen Ländern das Versenden einer Zahlungserinnerung ausreicht, kann die Verjährung in anderen Ländern nur durch sofortige rechtliche Schritte unterbrochen werden.

Ausnahmen von Verjährungsfristen: Europäisches Transportrecht

In verschiedenen Ländern können unterschiedliche Verjährungsfristen gelten, und auch für verschiedene Sektoren können unterschiedliche Regeln gelten. Eine Ausnahme, die für alle europäischen Länder gilt, ist die Verjährungsfrist für Ansprüche im Transportsektor. Für Ansprüche aus dieser Branche gilt eine kürzere Verjährungsfrist von 1 Jahr.  

Internationale Verjährungsfristen in verschiedenen Ländern

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Verjährungsfristen in verschiedenen europäischen Ländern und darüber, wie die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann.

Verjährungsfrist Belgien

Forderungen, die unter das belgische Inkassorecht fallen, verjähren in 10 Jahren, wenn die Forderung fällig ist.  
Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch: 
Ausnahmen: Ansprüche aus verkehrsrechtlichen Mietverträgen verjähren innerhalb von 1 Jahr.  

Verjährungsfrist Tschechien

Für Forderungen, die unter das tschechische Inkassorecht fallen, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, die mit der Fälligkeit der Forderung beginnt.   
Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch: 
Ausnahmen: Ansprüche aus verkehrsrechtlichen Mietverträgen haben eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.

Verjährungsfrist Dänemark

Forderungen, die unter das dänische Inkassorecht fallen, verjähren in 3 Jahren, wenn die Forderung fällig ist.  
 Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch:  
Ausnahmen: Forderungen aus verkehrsrechtlichen Mietverträgen verjähren innerhalb von 1 Jahr.

Verjährungsfrist Frankreich

Verjährungsfrist Deutschland

Forderungen nach deutschem Inkassorecht verjähren in 3 Jahren zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. In Deutschland können Forderungen nur durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbrochen werden.  
Ausnahmen: verkehrsrechtliche Ansprüche verjähren in 1 Jahr und baurechtliche Ansprüche in 2 Jahren.  

Verjährungsfrist Griechenland

Forderungen nach griechischen Inkassorecht verjähren in 5 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.  
Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch: 
Ausnahme: Beförderungsansprüche mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.  

Verjährungsfrist Irland

Forderungen nach irischem Inkassorecht verjähren in 6 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.
Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch: 
Ausnahmen: Ansprüche aus verkehrsrechtlichen Mietverträgen haben eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.

Verjährungsfrist Italien

Forderungen nach italienischem Inkassorecht verjähren in 10 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.
Die Verjährungsfrist kann in Italien unterbrochen werden durch: 
Ausnahmen: Transport- und Versicherungsansprüche haben eine Verjährungsfrist von 1 Jahr, während Ansprüche aus dem Rechtsbereich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren haben.  

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Verjährungsfrist Die Niederlande

Forderungen nach niederländischem Inkassorecht verjähren innerhalb von 5 Jahren, sobald die Forderung fällig ist. 
Die Verjährungsfrist kann in den Niederlanden unterbrochen werden durch: 
Ausnahme: Beförderungsansprüche mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.  

Verjährungsfrist Polen

Forderungen, die unter das polnische Inkasso-Gesetz fallen, haben eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, die zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, gilt.
Die Verjährungsfrist in Polen kann unterbrochen werden durch: 
 Ausnahmen: Beförderungsansprüche mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr und Verträge über den Verkauf von Waren haben eine Verjährungsfrist von 2 Jahren.

Verjährungsfrist Portugal

Forderungen nach portugiesischem Inkassorecht verjähren in 20 Jahren, sobald die Forderung fällig ist. In Portugal können Forderungen nur durch Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbrochen werden.  
Ausnahme: Beförderungsansprüche mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.  

Verjährungsfrist Rumänien

Forderungen, die unter das rumänische Inkassorecht fallen, verjähren in 3 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.
Die Verjährungsfrist kann in Rumänien unterbrochen werden durch: 
Ausnahme: Transportforderungen mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.

Verjährungsfrist Spanien

Für Forderungen, die unter das spanische Inkassorecht fallen, gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.
Die Verjährungsfrist kann in Spanien unterbrochen werden durch: 
Ausnahme: Ansprüche aus dem Transportwesen verjähren in 1 Jahr, Ansprüche aus dem Rechtsbereich oder Ansprüche aus nicht eingelösten Schecks (juicio cambiario) verjähren in 3 Jahren.  

Verjährungsfrist Schweiz

Forderungen, die unter das Schweizer Inkassorecht fallen, verjähren in 3 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.
Die Verjährungsfrist kann in der Schweiz unterbrochen werden durch: 
Ausnahme: Transportforderungen mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.

Verjährungsfrist Türkei

Für Forderungen, die unter das türkische Inkassorecht fallen, gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren, sobald die Forderung fällig ist.
Die Verjährungsfrist kann in der Türkei unterbrochen werden durch: 
Ausnahme: Beförderungsansprüche mit einer Verjährungsfrist von 1 Jahr.  

Verjährungsfrist Vereinigtes Königreich

Forderungen, die unter das Recht von England und Wales fallen, verjähren in 6 Jahren, sobald die Forderung fällig und zahlbar ist.
Die Verjährungsfrist in England und Wales kann unterbrochen werden durch: 

Weitere Informationen über internationale Verjährungsfristen

Haben Sie eine offene Forderung im Ausland und möchten Sie mehr über die Verjährungsfrist oder das Verjährungsrecht erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu erhalten. Unsere internationalen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
 

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