ASNEF (Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito) als Hilfsmittel für die Bezahlung von Forderungen
25-07-2023 |
Autor:
Bierens
1 min.
Es ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass die Eintreibung von Forderungen in den südlichen Ländern durch die finanzielle Krise viel schwieriger geworden ist. Insbesondere jetzt, wo sich die Finanzierung über Banken sehr mühselig gestaltet, halten alle – möglicherweise verfügbarer liquide Mittel – länger fest. Dies gilt nicht nur für inländische Gläubiger, sondern auch für Sie als ausländischen Gläubiger. Für den Debitor befinden Sie sich gefühlsmäßig in sicherer Entfernung. Aber dem ist nicht so.
Die Bierens Inkasso Rechtsanwälte stehen nicht still und suchen stets nach Lösungen, Ihre Forderung trotz der schwierigen Umstände doch schnell und effizient bezahlt zu erhalten. So haben wir in Spanien ein Mittel gefunden, Ihren Debitoren bereits in der außergerichtlichen Phase den Ernst der Situation zu verdeutlichen und diese so zur Ausgleichung der offenen Forderung zu bewegen.
Seit geraumer Zeit gibt es in Spanien Listen für Debitoren im B2B-Segment. Diese Listen wurden durch finanzielle Einrichtungen und Telekommunikationsbetriebe ins Leben gerufen, um Informationen über deren Debitoren auszutauschen und so deren Debitorenmanagement zu fördern. Nach deutschem Verständnis erscheint dies zunächst befremdend, doch für spanische Gläubiger ist das ganz normal. In diesen Listen wird die Anzahl unbezahlter Forderungen von Gläubigern (sofern die Gläubiger dies wünschen), sowie der Gesamtbetrag dieser Forderung(en) und das Datum der letzten unbezahlten Forderung aufgeführt.
Damit Ihre Forderung in eine solche Liste aufgenommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Eintragung muss exakt erfolgen und gut belegt sein, da die Listen im Einklang mit den spanischen Gesetzgebung zum Schutz von persönlichen Daten sowie Haftung stehen müssen. Eine nicht korrekte Eintragung in die Liste kann deshalb große Folgen und Sanktionen auslösen.
Ferner besteht, wenn eine Registrierung stattgefunden hat, auf Grund gesetzlicher Regelungen, die Verpflichtung, dass bei Teilzahlung oder vollständiger Bezahlung der Forderung – ohne Verzögerung – eine Meldung an den Verwalter der Debitorenliste erfolgt, so dass die Daten aktualisiert werden können.
Bierens hat eine Vereinbarung mit ASNEF geschlossen, die es möglich macht, Ihre Debitoren in die Listen der ASNEF aufnehmen zu lassen. Dies ist ein ultimatives Druckmittel gegen Ihren Debitor, da die Banken und finanziellen Einrichtungen diese Listen vor Vergabe von Krediten hinzuziehen. Dies kann ernsthafte Folgen für die zukünftige Betriebsführung Ihres Schuldners haben.
Die Eintragung Ihres Debitors erfolgt ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Darüber hinaus muss Ihr Antrag mit ausreichender zugrunde liegenden Unterlagen belegt werden. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können wir Ihre Schuldner im Namen Ihres Unternehmens auf der Liste von ASNEF als der größten und bekanntesten Debitoren-Liste in Spanien registrieren lassen.
Nach unserer Einschätzung liegt der größte Effekt der Eintragung darin, dass wir in unseren schriftlichen Mahnungen im Voraus die Registrierung ankündigen.
Die Kosten für die ASNEF-Registrierung sind für Sie gering. Für diesen Service berechnen wir einen Betrag von € 75,00, exklusive Steuer, pro Registrierung. Sofern Sie mehr über die ASNEF-Debitorenliste erfahren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Die Kosten für die ASNEF-Registrierung sind für Sie gering. Für diesen Service berechnen wir einen Betrag von € 75,00, exklusive Steuer, pro Registrierung. Sofern Sie mehr über die ASNEF-Debitorenliste erfahren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.