Entwicklungen im UN-Kaufrecht / Vertragsstaaten des CISG

25-07-2023 | Autor: Bierens
1 min.
Exportunternehmen in Deutschland wissen, dass für ihre internationalen Warenverkäufe seit 1991 UN-Kaufrecht maßgeblich ist – auch bekannt als „The United Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)“. Das CISG ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der das Zustandekommen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien von grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen einheitlich regelt und automatisch zur Anwendung kommt, wenn seine Geltung nicht ausdrücklich zwischen den Parteien ausgeschlossen wurde.
Zu den jüngst beigetretenen Vertragsstaaten zählen u.a. die Türkei (2011), Benin (2012) und San Marino (2013). Mit Wirkung zum 1. April 2014 wird nunmehr auch Brasilien als dann 79. Vertragsstaat dem Abkommen beitreten.
Zu beachten ist ferner, dass Finnland, Dänemark und Schweden, die dem CISG-Übereinkommen nur unter Vorbehalten zugestimmt hatten, diese Vorbehalte in den vergangenen zwei Jahren teilweise aufgegeben bzw. modifiziert haben.

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