Inkasso in der Schweiz

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Inkassospezialist

Wenn es um Inkasso in der Schweiz geht, können Sie sich darauf verlassen, dass Bierens schnell und effizient gegen Ihren Schuldner vorgeht. Unsere Experten verfügen über mehr Ressourcen als ein gewöhnliches Inkassobüro in der Schweiz und können Ihnen helfen, die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede zu überwinden, die beim Umgang mit Schweizer Schuldnern auftreten. Unsere Spezialisten beginnen immer in der außergerichtlichen Phase auf einer No Cure No Pay-Basis. Sollte ein gerichtliches Vorgehen notwendig sein, unterstützen unsere Inkassoanwälte Sie in der gerichtlichen Phase bei der Beantragung des Betreibungsbegehrens oder eines ordentlichen Zivilprozesses gegen Ihren Schweizer Schuldner. Finden Sie heraus, was unsere Experten für ein erfolgreiches Inkasso in der Schweiz für Sie tun können, um Ihre Forderungen einzutreiben.

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Forderungseinzug in der Schweiz in 7 Schritten erklärt

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Internationale Experten für Inkasso in der Schweiz

Mit einem Team von mehr als 115+ Experten im internationalen Inkasso können unsere Anwälte Ihnen alles sagen, was Sie über die Forderungsbeitreibung in der Schweiz wissen müssen. Jeder unserer Anwälte ist auf ein anderes Land und eine andere Branche spezialisiert und kann Ihnen alles sagen, was Sie sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wissen müssen. Durch die Überwindung der sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede können unsere internationalen Inkassospezialisten Ihre unbezahlten Forderungen in kürzester Zeit eintreiben. Mehr über unser internationales Team erfahren Sie hier.

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Inkassokosten: No Cure No Pay Inkasso in der Schweiz

Bei der Lösung Ihrer Inkassofälle in der Schweiz streben wir eine Eintreibung Ihrer Forderung ohne gerichtliche Beteiligung an. Wir beginnen auf einer No Cure No Pay-Basis, wobei wir € 165,- für Verwaltungskosten berechnen. Wir sind bestrebt, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Da wir über mehr Ressourcen verfügen als herkömmliche Inkassobüros in der Schweiz, können Sie Folgendes erwarten:

  • Persönlicher Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter
  • Persönlicher telefonischer und schriftlicher Kontakt mit Ihrem Schweizer Schuldner
  • Massgeschneiderte Strategie für Ihren Fall
  • Zugang zu den grössten nationalen und internationalen B2B-Inkassodatenbanken
  • Echte Kenntnisse der lokalen Geschäftskulturen und des Zahlungsverhaltens
  • Kenntnis der nationalen und internationalen Gerichtsverfahren
  • Ehrliche Beratung, wenn rechtliche Schritte erforderlich sind

Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Wir tun dies nur in Absprache mit Ihnen. Unsere Honorare können Sie hier einsehen.

Inkasso Gesetze in der Schweiz

Unabhängig davon, wo Sie und Ihr Schuldner sich befinden, können unsere Experten Gläubigern bei der Eintreibung von Forderungen in der Schweiz helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sind das europäische Bagatellverfahren und das europäische Mahnverfahren zwei rechtliche Möglichkeiten, die wir in Ihrem Namen einleiten können. Hierfür gelten besondere Bedingungen, weshalb Sie sich am besten an unsere Anwälte wenden sollten.

Die Inkassogesetze in der Schweiz können sich von den Vorschriften in Ihrem Land unterscheiden. Oft ist es effektiver und schneller, die lokalen Verfahren zu befolgen. Mit einem Schweizer Anwalt an Ihrer Seite kann dieser die folgenden Verfahren in Ihrem Namen einleiten:

Betreibungsregister: Beantragung eines Auszugs für ein beschleunigtes Verfahren

Bevor ein gerichtliches Verfahren gegen Ihren Schweizer Schuldner eingeleitet wird, benötigt der Gläubiger einen Auszug aus dem Betreibungsregister, den wir bereits in der vorgerichtlichen Betreibungsphase in Ihrem Auftrag erstellen können. In der Phase des gerichtlichen Inkassos wird dieser Auszug auch benötigt, um unseren Anwälten zu helfen, die effektivste Vorgehensweise für Ihre unbezahlte Forderung zu bestimmen.

Betreibungsbegehren: Beschleunigtes Inkassoverfahren

Sobald ein Auszug aus dem Betreibungsregister beantragt wurde, kann das Betreibungsbegehren eingeleitet werden. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Inkassoverfahren, bei dem ein Zahlungsbefehl an Ihren Schweizer Schuldner geschickt wird. Der Schuldner kann entweder innerhalb von 20 Tagen die Zahlung leisten oder mit einem Rechtsvorschlag auf die Forderung reagieren.

Ergibt sich aus dem Auszug aus dem Betreibungsregister, dass gegen Ihren Schweizer Schuldner nur wenige oder keine Verfahren laufen, kann das Betreibungsbegehren fortgesetzt werden. Wenn der Schweizer Schuldner keine Einrede erhebt, kann ein Zahlungsbefehl sofort vollstreckt werden. Die Zahlung kann von Ihrem Schweizer Schuldner zurückgefordert werden, oder Ihr Schuldner kann in Konkurs gehen. Ziel des Konkursantrags ist es, Ihren Schuldner unter Druck zu setzen, damit er die gesamte Forderung einschließlich Zinsen und Kosten begleicht.

Wenn ein Schuldner gegen ein beschleunigtes Inkassoverfahren Einspruch erhebt, wird das Verfahren abgebrochen. In diesem Fall kann stattdessen ein ordentliches Zivilverfahren eingeleitet werden.

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Ordentliches Zivilverfahren

Das ordentliche Zivilverfahren kann für bestrittene und unbestrittene Forderungen genutzt werden. Sie müssen Ihren Fall dann vor einem Friedensrichter in der Schweiz vortragen, der über den Zahlungsstreit entscheidet. Der Nachteil ist jedoch, dass dieses Verfahren relativ teuer ist.

Forderungsvollstreckung in der Schweiz

Sobald unsere Anwälte ein Urteil gegen Ihren Schweizer Schuldner erhalten haben, muss das Urteil noch vollstreckt werden. Nach EU-Recht werden Urteile, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, auch in anderen EU-Ländern anerkannt. Für die Vollstreckung eines Urteils aus Ihrem Land in der Schweiz wird Ihr Gericht eine Bescheinigung ausstellen. Diese wird dann zusammen mit dem Urteil an den Gerichtsvollzieher in der Schweiz gesandt. Der Gerichtsvollzieher kann dann dafür sorgen, dass das Inkasso-Urteil in der Schweiz vollstreckt wird.

Beantragung der Pfändung von Vermögenswerten Ihres Schuldners

Wenn Sie eine offene Forderung haben, können Sie die Pfändung des Vermögens Ihres Schuldners beantragen, und zwar sowohl von beweglichen und unbeweglichen Sachen in der Schweiz als auch von Forderungen und Wertpapieren. Dies ist nur möglich, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels eingeleitet worden ist.
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Verjährungsfrist in der Schweiz

Eine offene Rechnung kann nicht ewig eingezogen werden. Sobald eine Rechnung verjährt ist, können Sie den unbezahlten Betrag nicht mehr durch gerichtliche Beteiligung eintreiben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass Zahlungsansprüche in der Schweiz eine Verjährungsfrist von 3 Jahren haben. Diese beginnt, sobald die Forderung fällig ist.
Während für Zahlungsansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, haben verkehrsrechtliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von 1 Jahr. Wenn Sie die Verjährung unterbrechen wollen, können Sie dies durch ein amtliches Schuldanerkenntnis, eine amtliche Erklärung, dass der Schuldner in Verzug ist, oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens tun.

Warum Bierens und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in der Schweiz beauftragen?

Wussten Sie, dass Sie bei Prozessen gegen ausländische Schuldner das zuständige Gericht und das anwendbare Recht berücksichtigen sollten?

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Starten Sie Ihren Inkassofall in der Schweiz noch heute! Während unser internationales Inkassoteam Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.

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Finden Sie heraus, wie wir anderen bei der internationalen Forderungsbeitreibung geholfen haben

Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in der Schweiz. Finden Sie heraus, wie unsere internationalen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen geholfen haben und finden Sie die Lösung für Ihr Inkasso in der Schweiz.


Häufig gestellte Fragen zum Inkasso Schweiz

Wie funktioniert das Inkasso in der Schweiz?

Die Forderungseintreibung in der Schweiz beginnt immer mit der außergerichtlichen Phase, in der wir Ihrem Schuldner Mahnschreiben schicken und ihn telefonisch in der Schweiz kontaktieren. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht reagiert, können wir weitere Optionen, einschließlich rechtlicher Schritte, besprechen.

Wie treiben Sie meine Forderung in der Schweiz ein?

Unsere Inkassostrategie beginnt mit einer gütlichen Einigung ohne gerichtliche Beteiligung, gefolgt von rechtlichen Schritten auf Ihren Wunsch hin. Unser Vorgehen ist stets entschlossen und respektvoll, und Sie werden stets über den Stand Ihres Falles informiert.

Wie hoch sind die Kosten für das Inkasso in der Schweiz?

Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Fälle auf No-Cure-No-Pay-Basis, auch in der Schweiz. Unser Starthonorar beträgt €185,- für Verwaltungskosten. Wir sind bestrebt, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten so weit wie möglich von Ihrem Schuldner einzutreiben, was jedoch von der Höhe und Komplexität des Falles abhängt. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stunden- oder Festpreis über. Wir haben keine versteckten Kosten und werden Sie zunächst konsultieren, bevor wir ein Verfahren einleiten.

Wie lange dauert ein Inkassoverfahren in der Schweiz durchschnittlich?

Das hängt von der jeweiligen Situation und dem Schuldner ab. Die gütliche Phase dauert relativ kurz, weil wir Ihrem Schuldner eine begrenzte Frist zur Zahlung einräumen. Zu Beginn des Verfahrens gibt Ihr Sachbearbeiter eine Schätzung über die Dauer des Verfahrens ab. Reagiert Ihr Schuldner nicht, können Ihnen unsere Fachleute und Anwälte innerhalb von 4 Wochen ein voraussichtliches Ergebnis oder Vorgehen mitteilen. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, dauert das Inkassoverfahren länger, was vom Gerichtsverfahren und davon abhängt, ob der Schuldner Einspruch erhebt.

Was ist das Betreibungsregister?

Das Betreibungsregister ist ein staatliches Register, das Informationen über Schuldner über ihre früheren und ausstehenden Forderungen enthält. Es ermöglicht Gläubigern, die Höhe früherer Forderungen und deren Ergebnisse einzusehen. Der Auszug aus dem Betreibungsregister wird in der Schweiz sowohl in der vorgerichtlichen als auch in der gerichtlichen Betreibungsphase verwendet.

Wann wird ein Inkassofall vor Gericht gebracht?

Wir ziehen es vor, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der gütlichen Phase. Wenn Ihr Schuldner nicht reagiert oder die Forderung bestreitet, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Wir werden dies jedoch nur in Absprache mit Ihnen tun.

Welche Chancen habe ich auf eine erfolgreiche Beitreibung in der Schweiz?

Die Erfolgsaussichten hängen von der Art Ihres Inkassofalls ab. 95% der Fälle werden nach dem No-Cure-No-Pay-Prinzip gelöst. Unsere Spezialisten und Anwälte tun immer ihr Bestes, um Ihre Forderung so schnell und effizient wie möglich einzutreiben. Wir stellen immer sicher, dass wir Ihnen ehrliche und praktische Ratschläge geben, die Ihnen die besten Ergebnisse liefern werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich beim Inkasso in der Schweiz?

Wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig ist, können wir Sie beim Betreibungsbegehren oder beim ordentlichen Zivilverfahren unterstützen. Sobald ein offizielles Gerichtsurteil vorliegt, können wir Ihnen bei der Vollstreckung von Maßnahmen helfen.

Wie lange dauert es, bis eine Forderung in der Schweiz abgeschrieben wird?

Nach dem schweizerischen Inkassorecht haben Rechnungen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese gilt zum Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wird. Die Verjährungsfrist von Rechnungen kann durch ein amtliches Anerkenntnis der ausstehenden Forderung, eine amtliche Erklärung, dass der Schuldner in Verzug ist, oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbrochen werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meinen Schuldner verklagen will?

Wird Ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht, sind verschiedene Unterlagen erforderlich, um Ihre Forderung zu belegen. Dazu gehören eine Kopie des Vertrags, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Auftragsbestätigung, ein Liefernachweis, Rechnungen und eine Kopie des Schriftverkehrs mit Ihrem Schuldner. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wird Ihr Sachbearbeiter Sie darüber informieren.

Was tue ich, wenn mein Schuldner zahlungsunfähig ist?

Wenn Ihr Schuldner aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig ist, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden. Aufgrund der verschiedenen Insolvenzgesetze können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen auf die Beitreibung Ihrer Schulden zu ermitteln.