PREISÜBERSICHT
Die Beauftragung der Qualität von Bierens Debt Recovery Lawyers, die mit No Cure No Pay arbeiten, garantiert Ihnen die niedrigsten Kosten und das beste Ergebnis. Bierens bietet die beste Lösung für nationale und internationale Inkassofälle. Wir haben keine versteckten Gebühren.
Nationales Inkasso
Außergerichtliches Inkasso
In dieser Phase treiben wir die Forderungen ohne gerichtliche Intervention ein. Wir machen dies auf der Grundlage unserer Variante „No Cure, No Pay“. Klicken Sie unten auf „Vollständige Preise landesweit“ für die Bedingungen und Konditionen.
Vollständiger Forderungseinzug
Der Schuldner zahlt die Hauptsumme einschließlich Zinsen und Kosten.
Anrechnungsbetrag
Ihr Schuldner zahlt unsere Verwaltungskosten von €95,-
Eingezogener Betrag
Sie erhalten 90-100 % des Kapitalbetrags zurück.
Teilweise Eintreibung von Forderungen
Der Schuldner zahlt die Hauptsumme teilweise ohne Zinsen und Kosten.
Anrechnungsbetrag
Es werden Ihnen €95,- Verwaltungskosten
und ein Prozentsatz des Kapitalbetrags nach einer abgestuften Skala.
und ein Prozentsatz des Kapitalbetrags nach einer abgestuften Skala.
Eingezogener Betrag
Sie erhalten 85-92 % des eingezogenen Betrags zurück.
Kein Ergebnis
Kein Ergebnis.
Anrechnungsbetrag
Eine zusätzliche Gebühr wird Ihnen nicht berechnet. Sie zahlen nur €95,- für Verwaltungskosten.
Gerichtliches Inkasso
Je nach Fallkonstellation und Einschätzung der vorliegenden Informationen schlagen wir vor, in dem Land Ihres Schuldners ein verkürztes Verfahren oder ein Klageverfahren zu führen. Unter Umständen kann auch in Deutschland ein Gerichtsverfahren gegen einen ausländischen Schuldner geführt werden.
Festhonorar oder Stundensatz
Ihr gerichtlicher Inkassofall kann auf der Grundlage eines vorher vereinbarten Stundensatzes oder zu einem Festpreis bearbeitet werden. Wir teilen Ihnen stets im Voraus mit, welche Kosten auf Sie zukommen können, und beginnen erst nach Ihrer Zustimmung mit der Arbeit.
Vollständiger Forderungseinzug
Der Schuldner zahlt die Hauptsumme einschließlich Zinsen und Kosten.
Anrechnungsbetrag
Ihr Schuldner zahlt unsere Verwaltungskosten von €185,-
Eingezogener Betrag
Sie erhalten 90-100 % des Kapitalbetrags zurück.
Teilweise Eintreibung von Forderungen
Der Schuldner zahlt die Hauptsumme teilweise ohne Zinsen und Kosten.
Anrechnungsbetrag
Es werden Ihnen €185,- Verwaltungskosten
und ein Prozentsatz des Kapitalbetrags nach einer abgestuften Skala.
und ein Prozentsatz des Kapitalbetrags nach einer abgestuften Skala.
Eingezogener Betrag
Sie erhalten 85-92 % des eingezogenen Betrags zurück.
Kein Ergebnis
Kein Ergebnis.
Anrechnungsbetrag
Eine zusätzliche Gebühr wird Ihnen nicht berechnet. Sie zahlen nur €185,- für Verwaltungskosten.
Gerichtliches Inkasso
Je nach Fallkonstellation und Einschätzung der vorliegenden Informationen schlagen wir vor, in dem Land Ihres Schuldners ein verkürztes Verfahren oder ein Klageverfahren zu führen. Unter Umständen kann auch in Deutschland ein Gerichtsverfahren gegen einen ausländischen Schuldner geführt werden.
Festhonorar oder Stundensatz
Ihr gerichtlicher Inkassofall kann auf der Grundlage eines vorher vereinbarten Stundensatzes oder zu einem Festpreis bearbeitet werden. Wir teilen Ihnen stets im Voraus mit, welche Kosten auf Sie zukommen können, und beginnen erst nach Ihrer Zustimmung mit der Arbeit.
Was können Sie von No Win No Fee erwarten?
Wenn das No Win No Fee- oder No Cure No Pay-Prinzip zur Anwendung kommt, werden Ihnen € 185,- für Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Diese Verwaltungskosten ermöglichen es unseren Fachleuten, Ihren Schuldner zu überprüfen, um Ihre besten Erfolgsaussichten zu ermitteln:
Kontaktieren Sie uns für Ihre Beratung
Wir können Sie in den folgenden Situationen unterstützen:
Wenn Sie es vorziehen, direkt mit einem Inkassospezialisten zu sprechen, können Sie uns gerne unter +49 211 3878 9523 anrufen.