Inkasso in der Schweiz
Haben Sie ein Inkasso in der Schweiz? Handelskultur und Gesetzgebung der Schweiz sind wesentlich anders, als die Ihres Landes. Dies macht ein Inkasso in der Schweiz oft schwieriger. Unsere Inkasso-Advocaten haben die Mittel und das Wissen, Ihren Schuldner dennoch zur Zahlung zu bewegen. Von dem Moment an, in welchem Sie uns eine Inkasso Angelegenheit übertragen, setzen wir alles daran, Ihr Geld einzutreiben. Wir haben als Inkasso Rechtsanwaltskanzlei mehr als 60 Jahre Kenntnis und Erfahrung, Ihnen bei einem B2B Inkasso in der Schweiz erfolgreich zu helfen.
Tipps bei einem Schuldner in der Schweiz:
- Nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem Schuldner auf und fragen diesen, warum die Rechnung nicht bezahlt wird.
- Bezahlt Ihr Kunde nicht? Senden Sie dann direkt eine Mahnung.
- Geben Sie in der Mahnung klar an, um welche Rechnung es geht. Setzen Sie in der Mahnung eine feste Zahlungsfrist nach Tagen berechnet.
Unsere deutschen Rechtsanwälte kennen die örtlichen Gesetze
Unsere deutschen Inkasso-Advocaten haben umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der Gesetze und Regeln in der Schweiz. Weiterhin sind Sie vollständig über die Handelsbräuche und der Kultur in der Schweiz informiert. Dadurch wird es einfacher, Ihren Schuldner in der Schweiz schnell zur Ausgleichung der Forderung zu bringen.
Inkasso in deutscher Sprache
Unsere deutschen Rechtsanwälte sprechen deutsch, wodurch Sprachbarrieren einfach überwunden werden.
Inkasso auf Maß
Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat erteilen.
Ehrlicher Rat
Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihres Inkassofalles. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.
Inkasso in der Schweiz
Das Inkassoverfahren in der Schweiz wird in zwei Phasen aufgeteilt; in der außergerichtlichen Phase wird ohne Einschaltung eines Richters, in der gerichtlichen Phase mit einem Richter agiert. Da wir eine Rechtsanwaltskanzlei sind, können wir Sie in beiden Phasen vertreten. Die meisten Inkassoangelegenheiten der Schweiz lösen wir in der außergerichtlichen Phase, ohne dass wir einen Richter einschalten müssen.
1. Außergerichtliches Inkasso
Unser Ausgangspunkt bei einem Inkassoverfahren ist immer das außergerichtliche Vorgehen. Wir nehmen Kontakt mit Ihrem Kunden in der Schweiz auf und sorgen dafür, dass dieser noch bezahlt. In speziellen Fällen suchen wir auch ein persönliches Gespräch mit Ihrem Schuldner in der Schweiz . Wenn Ihr Schuldner dann auch innerhalb des von uns gesetzten Zahlungstermins nicht bezahlt, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – das gerichtliche Verfahren starten. Die Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens führt oftmals dazu, dass Ihr Kunde der Schweiz die überfällige Forderung bezahlt.
2. Gerichtliches Inkasso
Gleicht Ihr Schuldner aus der Schweiz die Forderung in der außergerichtlichen Phase nicht aus, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – ein Gerichtsverfahren in der Schweiz starten. Wir geben Ihnen immer eine ehrliche Auskunft über die Erfolgschancen Ihres Inkassofalles. Weiterhin informieren wir Sie im Vorfeld über die möglichen Kosten Wir starten ein Gerichtsverfahren erst dann, wenn wir Ihre Zustimmung erhalten haben.