Inkasso in Belgien

Haben Sie einen belgischen Kunden, der nicht bezahlt? Wenn Sie mit belgischen Unternehmen zu tun haben, müssen Sie berücksichtigen, dass in Belgien mehrere Sprachen gesprochen werden. In Belgien werden Forderungen oftmals preisgünstig eingetrieben, wohingegen gerichtliche Verfahren manchmal etwas länger dauern können. Unsere belgischen Inkasso-Advocaten verfügen über die Mittel, Ihren Debitor zur Bezahlung zu bringen. Mit einer belgischen Abteilung in unserer Kanzlei in Antwerpen können wir Ihre Forderung in Belgien tatkräftig eintreiben.

Tipps bei belgischen Debitoren:

  • Senden Sie direkt eine Mahnung, wenn Ihr Kunde nicht fristgerecht bezahlt.
  • Geben Sie dabei einen bestimmten Zahlungstermin an.
  • Die Zahlungsfrist in Belgien beträgt immer 14 Tage.
  • Verwenden Sie bei Ihrem Mahnschreiben einen freundlichen Ton.
  • Formulieren Sie so, als ob Sie von einem Versehen des Debitors ausgehen.
  • Unsere belgischen Advocaten kennen die lokalen Gesetze

Unsere belgischen Inkasso-Rechtsanwälte haben umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der Gesetze und Regeln in Belgien. Weiterhin sind Sie vollständig über die Handelsbräuche und der Kultur in Belgien informiert. Dadurch wird es einfacher, Ihren belgischen Schuldner schnell zur Ausgleichung der Forderung zu bringen.

  • Inkasso in niederländischer, französischer und deutscher Sprache

In Belgien werden mehrere Sprachen gesprochen. Unsere Advocaten sprechen sowohl Ihre Sprache als auch Niederländisch, Französisch und Deutsch, wodurch Sprachbarrieren einfach überwunden werden.

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  • Inkasso nach Maß

Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat geben.

  • Ehrlicher Rat

Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihrer Inkassoangelegenheit. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.

Das Inkassoverfahren in Belgien

Das Inkassoverfahren in Belgien wird in zwei Phasen aufgeteilt; in der außergerichtlichen Phase wird ohne Einschaltung eines Richters, in der gerichtlichen Phase mit einem Richter agiert. Da wir eine Rechtsanwaltskanzlei sind, können wir Sie in beiden Phasen vertreten. Die meisten Inkassoangelegenheiten in Belgien lösen wir in der außergerichtlichen Phase, ohne dass wir einen Richter einschalten müssen.

1. Außergerichtliche Forderungseintreibung

Unser Ausgangspunkt bei einem Inkassoverfahren ist immer das außergerichtliche Vorgehen. Wir nehmen Kontakt mit Ihrem belgischen Kunden auf und sorgen dafür, dass dieser bezahlt. In dieser Phase haben wir folgende Möglichkeiten:

  • Schriftliche und telefonische Mahnungen: Wir senden dem Debitor eine schriftliche Mahnung und nehmen telefonisch Kontakt mit dem Debitor auf, dabei fordern wir den Debitor zur Ausgleichung der Forderung auf. Der Schuldner erhält sodann wenige Tage Frist, die Bezahlung zu leisten. Dabei fordern wir Zinsen und Kosten ein.
  • Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung: Sofern erforderlich, schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihrem Schuldner.
  • Androhung des gerichtlichen Verfahrens: Oftmals führt die Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens dazu, dass Ihr Schuldner die Rechnung bezahlt.
  • Sicherungspfändung: In diesem Fall wird das Vermögen Ihres Schuldners gepfändet. Dazu muss man nicht immer den Weg über das Gericht einschlagen. Bei unbestrittenen Forderungen kann eine Pfändung bei einem Dritten erfolgen. Dabei müssen wir uns gleichwohl an bestimmte Regelungen halten. Ihr Debitor wird im Vorfeld nicht über die Pfändung (Conservatoir Beslag) informiert, kann aber Rechtsmittel gegen das Pfändungsverfahren einlegen.
  • Untersuchung der Bonität: Ihr Advocaat und auch der von uns eingeschaltete Gerichtsvollzieher können bei dem Debitor einen Bonitätscheck vornehmen. Der Gerichtsvollzieher sucht Ihren Schuldner auf, um die Situation vor Ort zu untersuchen. Dabei wird nach Möglichkeit auch das Inventar inspiziert. Dadurch erhalten wir einen aktuellen Einblick in die finanzielle Situation Ihres Debitors. Anhand dieser Untersuchungen erteilen wir Ihnen eine entsprechende Empfehlung über eventuelle weitere Schritte.

2. Gerichtliches Inkasso

Sofern Ihr Schuldner sich in der außergerichtlichen Phase weigert, die Forderung auszugleichen, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – zu Gericht. Dabei informieren wir Sie immer im Vorfeld über die möglichen Kosten und werden erst tätig, wenn wir Ihre Zustimmung erhalten haben. In Belgien gibt es eine Anzahl gerichtlicher Verfahren, die zum Eintreiben von Forderungen geeignet sind. Nachfolgend beschreiben wir Ihnen die wichtigsten Verfahren:

  • Gerichtsverfahren: Um Ihre Forderung über einen Richter eintreiben zu lassen, können unsere Advocaten Ihren Debitor verklagen. Immer, wenn wir es mit einer bestrittenen Forderung zu tun haben, ist ein Klageverfahren angezeigt. Es geht dann nicht mehr um eine Inkassoangelegenheit, in welcher Ihr Schuldner nicht bezahlen kann, sondern der Debitor hat (fundierte) Gründe, die Rechnung nicht zu begleichen. In einem solchen Fall kann der Richter auf Antrag der Parteien bestimmen, dass die Parteien wechselseitig zu den jeweiligen Standpunkten vortragen können. In der Praxis kommt es oftmals vor, dass kein Widerspruch des Debitors erfolgt und der Richter ein Urteil spricht.
  • Europäischer Zahlungsbefehl: Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Staat? Bei nicht bestrittenen, internationalen Forderungen ist es möglich, einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Der Advocaat, der Ihre Forderung bearbeitet, kann einschätzen, ob dieses Verfahren für Ihre Forderung geeignet ist.
  • Der europäische Zahlungsbefehl wird bei Gericht beantragt. Das Gericht fertigt sodann den europäischen Zahlungsbefehl aus. In der Folge hat der Debitor 30 Tage Zeit, zu reagieren, sollte er mit der Forderung nicht einverstanden sein. Reagiert der Debitor nicht innerhalb von 30 Tagen, können wir bei Gericht einen Antrag auf Ausfertigung des europäischen Zahlungsbefehls mit Vollstreckbarkeitsvermerk stellen. Sodann verfügen wir über einen gültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Titel, der in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Allerdings ist der europäische Zahlungsbefehl nicht für bestrittene Forderungen geeignet. Bei Angelegenheiten, in welchen über den Ursprung der Forderung Diskussionen geführt werden, kann dieses Verfahren nicht angewendet werden. Vorteil dieses Verfahrens sind Schnelligkeit und niedrige Kosten. Einige Mitgliedsstaaten fordern nichtmals Gerichtskosten für den europäischen Zahlungsbefehl. Nachteil dieses Verfahrens ist allerdings, dass, sofern ein Bestreiten vorliegt, dieses Rechtsmittel nicht mehr verwendet werden kann. In einem solchen Fall muss dann ein normales gerichtliches Zivilverfahren angestrengt werden, in welchem Sie als Gläubiger gegen Ihren Debitor klagen.