Inkasso in Frankreich
Hat Ihr Unternehmen einen Kunden in Frankreich, der Ihre Rechnungen nicht begleicht? Französische Unternehmen gehören zu den schlechtesten europäischen Zahlern, obwohl die französische Wirtschaft während der Kreditkrise relativ stabil geblieben ist. Da die französische Wirtschaft hauptsächlich aus klein- und mittelständischen Betrieben zusammensetzt, besteht ein hohes Risiko, dass es sich bei Ihrem Debitor in Frankreich nicht um ein Großunternehmen handelt. Dadurch ist es schwieriger, Informationen über Ihren Schuldner zu erhalten, was wiederum zur Folge hat, dass es aufwendiger ist, Ihre Forderung bezahlt zu bekommen. Unsere französischen Inkasso Advocaten verfügen über die Mittel, Ihren Schuldner dennoch zur Zahlung zu bewegen. Von dem Moment ab, in welchem Ihre Inkasso-Angelegenheit an uns übertragen wird, setzen wir alles daran, Ihr Geld beizutreiben.
Tipps, wenn Ihr französischer Kunde nicht bezahlt:
- Je schneller Sie handeln, desto ernster nimmt Sie Ihr Debitor.
- Eine telefonische Mahnung ist oft effektiver als eine schriftliche Mahnung.
- Hat die telefonische Mahnung keinen Erfolg? Schicken Sie dann einen offiziellen Mahnbrief.
- Der Mahnbrief kann über die übliche Post oder als Einschreiben versandt werden.
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- Inhalt des Mahnbriefes an einen französischen Debitor:
- Mahnung zur Bezahlung
- Zahlungstermin
- Pflichten des Schuldners
- Hinweis auf die gerichtlichen Konsequenzen.
- Der Zahlungstermin in Frankreich ist durchgehend 7 Tage.
- Fügen Sie der Mahnung/Zahlungserinnerung eine Forderungsaufstellung bei.
- Kündigen Sie in der Mahnung an, dass, sollte Ihr Kunde nicht bezahlen, Sie die Forderung zur Eintreibung an einen Advocaten übertragen und die Kosten dann zu Lasten Ihres Kunden gehen.
- Franzosen bezahlen bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes die offene Forderung schneller.
Unsere französischen Advocaten kennen die lokalen Gesetze
Unsere französischen Advocaten haben weitreichende Erfahrungen und Kenntnisse der Gesetze und Regelungen in Frankreich. Weiterhin kennen Sie die Handelstraditionen und die Kultur in Frankreich bestens. Dies macht es einfacher, französische Debitoren schneller zur Zahlung zu bewegen.
Inkassieren in französischer Sprache
Unsere Advocaten sprechen sowohl Ihre Sprache als auch die französische Sprache, wodurch es keine Sprachbarrieren gibt.
Inkasso nach Maß
Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat erteilen.
Ehrlicher Rat
Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihre Inkassoangelegenheit. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.
Inkassoverfahren in Frankreich
Das Inkassoverfahren in Frankreich besteht aus zwei Teilen: Die außergerichtliche Phase und die gerichtliche Phase, in der ein Richter eingeschaltet wird, der sich um die Begleichung Ihrer Forderung kümmert. Da wir ein Advocatenkantoor sind, können wir Sie in beiden Phasen vertreten. Die meisten Angelegenheiten in Frankreich lösen wir im außergerichtlichen Verfahren ohne Einschaltung eines Richters.
1. Außergerichtlich Forderungen eintreiben
Das Inkassoverfahren beginnen wir immer mit der außergerichtlichen Phase. Wir versuchen – ohne Einschaltung eines Richters – Zahlung von Ihrem Debitor zu erlangen. In dieser Phase haben wir folgende Möglichkeiten:
- Schriftlich und telefonisch mahnen: Wir nehmen Kontakt mit Ihrem französischen Schuldner auf und versuchen, ihn zur Zahlung zu bewegen. In speziellen Fällen werden wir auch ein „face to face“ Gespräch mit Ihrem Schuldner führen. Ihr Kunde erhält sodann einige Tage Zeit um die Forderung auszugleichen.
- Ankündigung gerichtlicher Schritte: Franzosen lassen sich oft schnell durch einen Advocaten beeindrucken. Die Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens durch uns führt oftmals dazu, dass der französische Debitor bezahlt.
- Vergleich: Das Gericht in Frankreich fordert, dass Sie – vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens – Vergleichsverhandlungen führen. Wir versuchen deshalb in den meisten Fällen, einen Vergleich mit Ihrem Kunden zu treffen, bevor wir einen Richter einschalten.
- Einschaltung des Gerichtsvollziehers: Dabei geht ein französischer Gerichtsvollzieher bei Ihrem Schuldner vorbei und überreicht eine umfassende Mahnung, in welcher Ihr Schuldner aufgefordert wird, die Rechnung unter Frist zu bezahlen. Weiterhin erkundigt sich der Gerichtsvollzieher vor Ort, was die Gründe für die Nichtzahlung sind und ob es eventuell weitere Gläubiger gibt.
- Pfändung: Mit Zustimmung eines Richters kann das Vermögen des Schuldners ohne vollstreckbaren Titel vorab gepfändet werden. So wird das Vermögen Ihres Schuldners mit der Pfändung eingefroren. Der Schuldner hat dann keinen Zugriff mehr auf das Vermögen und dieses wird blockiert, bis der Richter ein Urteil spricht. Da es in der Regel länger dauert, bis ein Urteil gesprochen wird, wird die Pfändung häufig genutzt. Bei dieser Pfändung muss 30 Tage nach Ausbringen der Pfändung ein gerichtliches Verfahren eingelegt werden. Ziel dieses Verfahrens ist es ein positives Urteil, mit welchem Vollstreckung und Verwertung des beschlagnahmten Vermögens durchgeführt werden kann.
2. Gerichtlich inkassieren
Wenn Ihr Schuldner sich im außergerichtlichen Bereich weigert, Zahlung zu erbringen, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – gerichtliche Schritte starten. Wir informieren Sie immer im Vorfeld über die möglichen Kosten und legen die gerichtliche Schritte erst nach Ihrer Zustimmung ein. In Frankreich gibt es eine Anzahl gerichtlicher Verfahren, die zur Eintreibung offener Geldforderungen geeignet sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Verfahren dar:
- Zahlungsbefehl (Injonction de payer)
Besteht keine Diskussion über Ihre Rechnung, sprechen wir von einer unbestrittenen Forderung. Der Zahlungsbefehl ist ein relativ schnelles und günstiges Mittel um die Zahlung offener Rechnungen zu erreichen. Unser französische Rechtsanwalt stellt dabei den Antrag bei Gericht, Ihren Debitor zur Zahlung zu verurteilen. Legt der Debitor Widerspruch ein, wird ein ausführliches Gerichtsverfahren gestartet. - Inkasso über ein vereinfachtes Verfahren (Procédure de référé)
Argumentiert Ihr Schuldner, die Rechnung nicht anzuerkennen, sprechen wir von einer bestrittenen Forderung. Bei bestrittenen Forderungen oder höheren Forderungen, bei denen Ihr Debitor durchgreifende Argumente liefert, die ihm Recht geben, empfehlen wir, ein vereinfachtes Verfahren über den Gerichtsvollzieher. In diesem Verfahren schickt erhält Ihr französischer Debitor eine Auflistung von Punkten an den Debitor, die diesen zur Zahlung verpflichten. Die Zustellung dieses Schreibens erfolgt über den Gerichtsvollzieher. Hat der Debitor keine guten Gegenargumente, wird der Richter schnell ein Urteil fällen können. Bestreitet der Debitor die Forderung ernsthaft, muss ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. - Klageverfahren (Procédure au fond)
Bei umfangreicheren Akten ist ein Klageverfahren (procédure au fond) nötig. Ein solches Verfahren sollte schnell eingelegt werden. Der Gläubiger selbst muss bei der Sitzung vor dem französischen Gericht nicht anwesend sein. Das Verfahren kann völlig eigenständig durch unseren französischen Rechtsanwalt geführt werden. - Unbezahlter Scheck
Sollten Sie von einem Schuldner einen ungedeckten Scheck erhalten, kann ein Gerichtsvollzieher über den Scheckbetrag einen vollstreckbaren Titel ausstellen. Mit diesem kann Ihr Advocaat direkt Pfändungsmaßnahmen vornehmen. - Europäischer Zahlungsbefehl: Europäischer Zahlungsbefehl: Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Staat? Bei unbestrittenen, internationalen Forderungen ist es möglich, einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Der Advocaat, der Ihre Forderung bearbeitet, kann einschätzen, ob dieses Verfahren für Ihre Forderung geeignet ist. Der europäische Zahlungsbefehl wird bei Gericht beantragt. Das Gericht fertigt sodann den europäischen Zahlungsbefehl aus. In der Folge hat der Debitor 30 Tage Zeit, zu reagieren, sollte er mit der Forderung nicht einverstanden sein. Reagiert der Debitor nicht innerhalb von 30 Tagen, können wir bei Gericht einen Antrag auf Ausfertigung des europäischen Zahlungsbefehls mit Vollstreckbarkeitsvermerk stellen. Sodann verfügen wir über einen gültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Titel, der in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Allerdings ist der europäische Zahlungsbefehl nicht für bestrittene Forderungen geeignet. Bei Angelegenheiten, in welchen über den Ursprung der Forderung Diskussionen geführt werden, kann dieses Verfahren nicht angewendet werden. Vorteil dieses Verfahrens sind Schnelligkeit und niedrige Kosten. Einige Mitgliedsstaaten fordern nichtmals Gerichtskosten für den europäischen Zahlungsbefehl. Nachteil dieses Verfahrens ist allerdings, dass, sofern ein Bestreiten vorliegt, dieses Rechtsmittel nicht mehr verwendet werden kann. In einem solchen Fall muss dann ein normales gerichtliches Zivilverfahren angestrengt werden, in welchem Sie als Gläubiger gegen Ihren Debitor klagen.