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EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN

Haben Sie eine geschäftliche Forderung von bis zu 5.000 € gegenüber einem europäischen Handelspartner? Dann können Sie die Einleitung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Erwägung ziehen. Im Gegensatz zu einem regulären Gerichtsverfahren bietet das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine schnellere und kostengünstigere Lösung zur Beitreibung Ihrer internationalen Forderungen. Unsere Inkasso-Anwälte bei Bierens helfen Ihnen, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen einzuleiten. Unsere Spezialisten machen häufig von diesem Verfahren Gebrauch und können Ihnen alles sagen, was Sie wissen sollten.
Reichen Sie Ihren Fall bis 16.00 Uhr ein und wir werden noch heute tätig!

Verordnung über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein wirksames gerichtliches Verfahren für internationale Forderungen bis zu 5.000 €. Es handelt sich um ein relativ einfaches Verfahren, das in fast allen EU-Mitgliedstaaten für geringfügige Forderungen genutzt werden kann. Beträgt Ihre Forderung mehr als 5.000 €, müssen Sie andere Verfahren in Betracht ziehen.

Zuständiges Gericht

Bei der Vereinbarung der Bedingungen in Ihrem Vertrag können Sie Vereinbarungen über das zuständige Gericht für den Fall eines Zahlungskonflikts treffen. Wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden, gilt das Gericht im Land Ihres Schuldners als zuständig und Sie müssen im Ausland prozessieren.
Wenn Sie Ihre Inkassosache beim falschen Gericht einreichen, kann dies zu Verzögerungen im Verfahren führen. Wenn Sie das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen beantragen, wird das Gericht Ihren Fall zunächst prüfen. Wenn es den Fall nicht bearbeiten kann, wird es Sie darüber informieren. Sie müssen dann das Verfahren bei dem richtigen Gericht wiederholen. Mit unseren Inkassospezialisten an Ihrer Seite wird Ihre Zeit nicht verschwendet. Wir können schnell in Ihrem Namen handeln und sicherstellen, dass der Fall beim richtigen Gericht eingereicht wird, damit Sie Ihre Zahlung so schnell wie möglich zurückerhalten können.

Wie funktioniert das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen?

Wenn Sie und Ihr Schuldner einem EU-Mitgliedstaat angehören, können Sie dieses Verfahren beantragen. Sie müssen das europäische Formblatt A für das Verfahren für geringfügige Forderungen ausfüllen, das Sie auf dem E-Justiz-Portal finden. Anschließend können Sie mit folgendem Verfahren rechnen:
  1. Sobald das Formular ausgefüllt ist, müssen Sie es zusammen mit den Begleitdokumenten an das zuständige Gericht senden. Dies kann auf dem Postweg ohne Gerichtsvollzieher geschehen.
  2. Wenn das Gericht das Formular erhalten hat, füllt es das europäische Formblatt für geringfügige Forderungen (Formblatt C) aus. Dieses wird der Gegenpartei zusammen mit dem Formblatt A zugesandt. Das Gericht hat nach Erhalt Ihres Formblatts 14 Tage Zeit, die Unterlagen einzureichen.
  3. Ihre Gegenpartei hat dann 30 Tage Zeit, um zu antworten. Dazu füllt sie den zweiten Abschnitt des europäischen Formblatts C für das Bagatellverfahren aus und sendet es an das Gericht zurück.
  4. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Klageerwiderung bei Gericht erhalten Sie eine Kopie.
  5. Nach Eingang der Klageerwiderung des Schuldners hat das Gericht 30 Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Der Richter kann entweder:
  • eine Einigung über die Forderung herbeiführen
  • zusätzliche Informationen anfordern
  • beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung einladen.
Sobald der Richter ein Urteil gefällt hat, werden Sie so schnell wie möglich darüber informiert. Die Entscheidung kann dann im Land Ihres Schuldners ohne weitere Maßnahmen vollstreckt werden. Kommt Ihr Schuldner der Aufforderung nicht nach, kann ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragt werden.

Beauftragung eines Anwalts für Inkasso im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Obwohl Sie das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen selbst beantragen können, ist dies nicht immer ganz einfach. Unsere internationalen Inkasso-Anwälte können Ihnen beim Ausfüllen der Formulare helfen, um Fehler zu vermeiden. Auf diese Weise vermeiden Sie die Möglichkeit, dass das Gericht Ihren Antrag ablehnt.
Da die Formulare für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in die Sprache des Landes übersetzt werden müssen, in dem der Rechtsstreit geführt wird, müssen die Formulare korrekt abgefasst sein. Da unsere muttersprachlichen Syndikusanwälte die jeweilige Sprache fließend beherrschen, steht Ihnen immer ein Spezialist zur Verfügung, der Ihnen bei der Beantragung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen hilft.

Warum Bierens Debt Recovery Lawyers wählen?

  • Einsatz geeigneter Mittel, um Ihren Schuldner unter Druck zu setzen, damit er zahlt
  • Kontakte zu internationalen Gerichtsvollziehern und Privatdetektiven
  • Zugang zu den größten internationalen B2B-Inkassodatenbanken
  • Maßgeschneiderter Ansatz für das Inkasso von Unternehmen
  • Erfahrung mit der Einleitung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
  • Einheimische Anwälte, die Sie bei der Einreichung Ihres Falles unterstützen
  • Kenntnisse über europäische Gerichtsverfahren
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Wann sollten Sie ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen anstrengen?

Die Kosten für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sind im Vergleich zu den Kosten eines regulären Gerichtsverfahrens wesentlich niedriger. Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist jedoch mit Gerichtsgebühren verbunden. Je nachdem, wo der Rechtsstreit geführt wird, können Sie auf der Website des jeweiligen Gerichts nachlesen, welche Gebühren für Ihren Fall anfallen. Darüber hinaus fallen bestimmte Kosten für die Übersetzung der Formulare an. Wenn Sie ein positives Urteil erhalten, können Sie in der Regel einen Teil der Verfahrenskosten von der Gegenpartei zurückfordern.

When should you file a European Small Claims procedure?

  • Bei internationalen Konflikten
  • Wenn beide Parteien ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat haben (außer Dänemark)
  • In Zivil- oder Handelssachen
  • Bei Forderungen bis zu 5.000 €
  • Bei unbestrittenen und bestrittenen Forderungen

Inkassofälle über 5.000 €

Wenn Ihre Forderung mehr als 5.000 € beträgt, kann das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen leider nicht eingeleitet werden. Es gibt andere Möglichkeiten, wie den Europäischen Zahlungsbefehl oder ein gerichtliches Verfahren, je nach den Gesetzen des Landes, in dem Ihr Schuldner ansässig ist. Unsere internationalen Anwälte informieren Sie gerne über diese Möglichkeiten.
Bierens ist ein Spezialist auf dem Gebiet der Einziehung von Forderungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ihr Ansatz steht für Qualität, Entschlossenheit und Ergebnisse, was genau das ist, was KLM sucht.
Ben Blad / KLM

Weitere Informationen über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Möchten Sie weitere Informationen über dieses Verfahren? Oder haben Sie andere Fragen zum Inkasso im Ausland? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Markus Jocham

Erwin Hoogenboom

Vivienne Pöllmann

Roman Zemtsovskiy

Pauline Tiben

Sander Bierens

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