Inkasso in Griechenland

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Inkassospezialisten

Wenn es um die Eintreibung von Forderungen in Griechenland geht, können Sie sich darauf verlassen, dass Bierens schnell und effizient gegen Ihren Schuldner vorgeht. Unsere Experten verfügen mehr Ressourcen als ein gewöhnliches Inkassobüro in Griechenland und können Ihnen helfen, die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede zu überwinden, die beim Umgang mit griechischen Schuldnern auftreten. Unsere Spezialisten beginnen immer in der außergerichtlichen Phase auf einer No-Cure-No-Pay-Basis. Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig sein, können unsere Inkassoanwälte Sie in der gerichtlichen Phase unterstützen, zum Beispiel mit dem Diatagi Pliromis, Agogi oder Asfalistika Metra. Finden Sie heraus, was unsere Experten für Sie tun können, um Ihre Schulden in Griechenland erfolgreich einzutreiben.

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Forderungseinzug in Griechenland in 7 Schritten erklärt

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Internationale Experten für die Eintreibung von Forderungen in Griechenland

Mit einem Team von mehr als 115+ Experten für internationale Eintreibung können unsere Anwälte Ihnen alles sagen, was Sie über die Eintreibung von Forderungen in Griechenland wissen müssen. Jeder unserer Anwälte ist auf ein anderes Land und eine andere Branche spezialisiert und kann Ihnen alles sagen, was Sie sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wissen müssen. Durch die Überwindung der sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede können unsere internationalen Inkassospezialisten Ihre unbezahlten Forderungen in kürzester Zeit eintreiben. Mehr über unser internationales Team erfahren Sie hier.

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Inkassokosten: No Cure No Pay Inkasso in Griechenland

Bei der Lösung Ihres Inkassoproblems in Griechenland versuchen wir, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung beizutreiben. Wir beginnen auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, wobei wir € 185,- für Verwaltungskosten berechnen. Wir sind bestrebt, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Da wir über mehr Ressourcen verfügen als herkömmliche Inkassobüros in Griechenland, können Sie Folgendes erwarten:

Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Wir tun dies nur in Absprache mit Ihnen. Unsere Honorare können Sie hier einsehen.

Gesetze zum Forderungseinzug in Griechenland

Unabhängig davon, wo Sie und Ihr Schuldner sich befinden, können unsere Experten Gläubigern bei der Eintreibung von Forderungen in Griechenland helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sind das europäische Bagatellverfahren und das europäische Mahnverfahren zwei rechtliche Möglichkeiten, die wir in Ihrem Namen einleiten können. Hierfür gelten besondere Bedingungen, weshalb Sie sich am besten an unsere Anwälte wenden sollten.

Die Gesetze zum Forderungseinzug in Griechenland können sich von den Vorschriften in Ihrem Land unterscheiden. Oft ist es effektiver und schneller, die örtlichen Verfahren zu befolgen. Mit einem griechischen Rechtsanwalt an Ihrer Seite kann dieser die folgenden Verfahren in Ihrem Namen einleiten:

Diatagi Pliromis: Nationales Mahnverfahren

In unstrittigen Fällen kann das Diatagi Pliromis, auch bekannt als nationales Mahnverfahren, eingeleitet werden. Mit diesem Verfahren kann schnell und effizient ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden. Nachdem der Richter ein Urteil gefällt hat, kann ein griechischer Anwalt sofort die notwendigen Mittel zur Vollstreckung des Urteils einsetzen.

Agogi: Ordentliches Zivilverfahren

Im Falle einer strittigen Forderung, wenn beispielsweise der Schuldner behauptet, einen triftigen Grund zu haben, nicht zu zahlen, kann der griechische Anwalt das Agogi, ein zivilrechtliches Verfahren, beantragen. Beide Parteien müssen ihren Fall vor Gericht verteidigen und alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis ihrer Forderung vorlegen.

Asfalistika Metra: Vorläufige rechtliche Maßnahmen

In dringenden Fällen kann ein Antrag auf Anwendung der Asfalistika Metra gestellt werden, die vorläufige rechtliche Maßnahmen ermöglichen. Vor der Bewilligung vorläufiger Maßnahmen findet eine Anhörung statt. Diese können eine vorsorgliche Beschlagnahme beinhalten, nach der ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Mit einem Antrag auf vorläufige Maßnahmen kann das Gericht auch die Prosorini Diatagi erlassen. Dabei handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die so lange gilt, bis ein endgültiges Urteil ergangen ist.

Zwangsvollstreckung von Forderungen in Griechenland

Sobald unsere Anwälte ein Urteil gegen Ihren griechischen Schuldner erhalten haben, muss dieses Urteil noch vollstreckt werden. Nach EU-Recht werden Urteile, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, auch in anderen EU-Ländern anerkannt. Für die Vollstreckung eines Urteils aus Ihrem Land in Griechenland wird Ihr Gericht eine Bescheinigung ausstellen. Diese wird dann zusammen mit dem Urteil an den Gerichtsvollzieher in Griechenland gesandt. Der Gerichtsvollzieher kann dann dafür sorgen, dass das Inkasso-Urteil in Griechenland vollstreckt wird.

Verjährungsfrist in Griechenland

Eine offene Rechnung kann nicht ewig eingezogen werden. Sobald eine Rechnung verjährt ist, können Sie den unbezahlten Betrag nicht mehr durch gerichtliche Beteiligung eintreiben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass Zahlungsansprüche in Griechenland in 5 Jahren verjähren. Diese beginnt, sobald die Forderung fällig ist.
Wenn Sie die Verjährung unterbrechen wollen, reicht es nicht aus, Ihrem griechischen Schuldner nur eine Zahlungserinnerung zu schicken. Beim Inkasso in Griechenland kann die Verjährungsfrist nur durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbrochen werden oder wenn der griechische Schuldner schriftlich bestätigt, dass eine offene Forderung zu zahlen ist. Der Schuldner muss ein offizielles Anerkenntnis unterzeichnen, bei dem es sich um eine Zahlungsvereinbarung oder einen Vertrag handeln kann, der im Anschluss an ein Vermittlungsverfahren oder Verhandlungen zwischen dem Anwalt, der Sie vor Gericht vertritt, und dem Anwalt des Schuldners aufgesetzt wurde.

Warum Bierens und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in Griechenland beauftragen?

Wussten Sie, dass Sie bei Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Schuldnern das zuständige Gericht und das anwendbare Recht berücksichtigen sollten?

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Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkassofall in Griechenland! Während unser internationales Inkassoteam Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.

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Finden Sie heraus, wie wir anderen bei der internationalen Forderungsbeitreibung geholfen haben

Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Griechenland. Finden Sie heraus, wie unsere internationalen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen geholfen haben, und finden Sie eine Lösung für den Forderungseinzug in Griechenland.


Häufig gestellte Fragen zur Schuldeneintreibung Griechenland

Wie funktioniert die Forderungsbeitreibung in Griechenland?

Der Forderungseinzug in Griechenland beginnt immer in der außergerichtlichen Phase, in der wir Ihrem Schuldner Mahnschreiben schicken und ihn telefonisch auf Griechisch kontaktieren. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht reagiert, können wir weitere Möglichkeiten, einschließlich rechtlicher Schritte, erörtern.

Wie werden Sie meine Schulden in Griechenland eintreiben?

Unsere Inkassostrategie beginnt mit einer gütlichen Einigung ohne gerichtliche Beteiligung, gefolgt von rechtlichen Schritten auf Ihren Wunsch hin. Unser Vorgehen ist stets entschlossen und respektvoll, und Sie werden stets über den Stand Ihres Falles informiert.

Wie hoch sind die Kosten für die Eintreibung von Forderungen in Griechenland?

Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Fälle auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, auch in Griechenland. Unser Starthonorar beträgt €185,- für Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten so weit wie möglich von Ihrem Schuldner einzutreiben, was jedoch von der Höhe und Komplexität des Falles abhängt. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stunden- oder Festpreis über. Wir haben keine versteckten Kosten und werden Sie zunächst konsultieren, bevor wir ein Verfahren einleiten.

Wie lange dauert ein durchschnittliches Inkassoverfahren in Griechenland?

Das hängt von der jeweiligen Situation und dem Schuldner ab. Die gütliche Phase dauert relativ kurz, da wir Ihrem Schuldner nur eine begrenzte Zeit für die Zahlung einräumen. Zu Beginn Ihres Verfahrens wird Ihr Sachbearbeiter eine Schätzung der Dauer Ihres Verfahrens abgeben. Reagiert Ihr Schuldner nicht, können Ihnen unsere Fachleute und Anwälte innerhalb von 4 Wochen ein voraussichtliches Ergebnis oder Vorgehen mitteilen. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, dauert das Inkassoverfahren länger, was vom Gerichtsverfahren und davon abhängt, ob der Schuldner Einspruch erhebt.

Wann wird ein Inkassofall vor Gericht gebracht?

Wir ziehen es vor, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der gütlichen Phase. Wenn Ihr Schuldner nicht reagiert oder die Forderung bestreitet, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Wir werden dies jedoch nur in Absprache mit Ihnen tun.

Welche Chancen habe ich auf eine erfolgreiche Beitreibung in Griechenland?

Die Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung hängen von der Art Ihres Inkassofalls ab. 95 % der Fälle werden auf No Win No Fee-Basis gelöst. Unsere Spezialisten und Anwälte setzen alles daran, Ihre Forderung so schnell und effizient wie möglich einzutreiben. Wir stellen immer sicher, dass wir Ihnen ehrliche und praktische Ratschläge geben, die Ihnen die besten Ergebnisse liefern werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich beim Forderungseinzug in Griechenland?

Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, können wir ein geeignetes Verfahren wie das Diatagi Pliromis, Agogi oder Asfalistika Metra einleiten. Sobald ein offizielles Gerichtsurteil vorliegt, können wir helfen, die Maßnahmen durchzusetzen.

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meinen Schuldner vor Gericht bringe?

Wenn Ihre Forderung vor Gericht verhandelt wird, sind verschiedene Unterlagen erforderlich, um Ihre Forderung zu belegen. Dazu gehören eine Kopie des Vertrags, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Auftragsbestätigung, ein Liefernachweis, Rechnungen und eine Kopie des Schriftverkehrs mit Ihrem Schuldner. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wird Ihr Sachbearbeiter Sie darüber informieren.

Was tue ich, wenn mein Schuldner zahlungsunfähig ist?

Wenn Ihr Schuldner aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig ist, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden. Aufgrund der verschiedenen Insolvenzgesetze können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen auf die Beitreibung Ihrer Schulden zu ermitteln.

Wie lange dauert es, bis eine Forderung in Griechenland abgeschrieben wird?

Nach dem griechischen Inkassorecht gilt für Rechnungen eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Sie gilt, sobald die Rechnung fällig und zahlbar ist. Die Verjährungsfrist von Rechnungen kann durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbrochen werden, oder wenn der griechische Schuldner die ausstehende Forderung offiziell durch eine Zahlungsvereinbarung oder einen Vertrag anerkennt, der im Anschluss an ein Vermittlungsverfahren aufgesetzt wurde.