Inkasso in Großbritannien
Muss sich Ihr Unternehmen mit dem Inkasso in Großbritannien befassen, weil ein britischer Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlt? Unsere britischen Inkassospezialisten und Anwälte helfen Ihnen gerne weiter. Wir sorgen dafür, dass Ihre ausstehende Rechnung schnell bezahlt wird.
Lesen Sie hier, wie wir Ihnen helfen können, wenn Sie mit einem britischen Inkassobüro zusammenarbeiten möchten.
Das Inkasso in England unterscheidet sich vom Inkasso in Deutschland. Nach dem Brexit bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf den Handel zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich haben wird. Auch die Eintreibung ausstehender Rechnungen wird sich ändern, dies wird sich erst 2021 auswirken.
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Internationales Inkasso Großbritannien
Wenn Sie mit einem britischen Handelspartner Geschäfte machen, sind Sie mit anderen Handelstraditionen und -bräuchen konfrontiert, als Sie es gewohnt sind. Darüber hinaus gelten in England andere Gesetze als in Deutschland. Dies macht das Inkasso in England oft kompliziert und zeitaufwendig für Sie. Deshalb sollten Sie unsere englischen Spezialisten hinzuziehen. Wir sind in der Lage, Ihren Schuldner rechtzeitig zur Zahlung zu bewegen.
Inkasso in Großbritannien
- Großbritannien ist die drittgrößte Volkswirtschaft in Europa.
- Die meisten Unternehmen haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen
- Die Zahlungsmoral im Vereinigten Königreich ist relativ gut.
- Bei Mahnungen ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen üblich.
Inkasso in England
Die meisten britischen Unternehmen zahlen innerhalb von 30 Tagen. Ungefähr 1/3 der Unternehmen bezahlt Rechnungen nicht rechtzeitig. Nur 2,5% der britischen Unternehmen zahlen nach 90 Tagen. Kleine bis mittlere Unternehmen sind die besseren Zahler, es sind relativ häufig die multinationalen Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen.
Die Briten lassen sich eher von einem Inkassoanwalt als von einem Inkassobüro beeindrucken. Sie sind also mit einem britischen Anwalt stärker. Wenn Ihr Kunde von einem Anwalt angeschrieben wird, besteht eine gute Chance, dass er nervös wird. Das erhöht die Chance auf eine Zahlung erheblich. Unsere britischen Inkasso-Anwälte werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
Vorteile der Einbeziehung von Bierens zum Inkasso in Großbritannien
- Inkasso im Vereinigten Königreich
- Britische Inkassoanwälte in den Niederlanden
- Höchste Erfolgsquoten
- Sammlung im gesamten Vereinigten Königreich
- Immer eine Anlaufstelle
- 24/7 Online-Zugang zu unserem Tool
Britischer Anwalt in den Niederlanden
Am besten wenden Sie sich an einen britischen Anwalt oder Inkassospezialisten, um Ihre Rechnung in Großbritannien abzuholen. Sie müssen dafür nicht nach Großbritannien gehen, sondern können sich einfach an Spezialisten von Bierens wenden. Sie verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften.
Selbstverständlich wird das Inkasso auf Deutsch oder Englisch durchgeführt, je nachdem, welche Sprache Ihr Schuldner spricht. Auf diese Weise können wir Ihren britischen Schuldner schnell zur Zahlung bringen.
Unsere britischen Experten sind immer in der Nähe. Sie finden unsere britischen Anwälte in den Niederlanden. Sie sind in unseren Büros in Amsterdam und Veghel jederzeit willkommen, um Ihren Fall zu besprechen. Gemeinsam mit Ihnen legen wir unsere Vorgehensweise fest. Unsere Anwälte sorgen dann dafür, dass Ihre ausstehende Rechnung bezahlt wird.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Außergerichtliches Inkasso
- Gerichtliches Inkasso
- Verfahren für geringfügige Forderungen
- Europäisches Mahnverfahren
- Vollstreckung von Urteilen in England
- Vorbeugung des Inkassos
- Beratung zu Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Rechtliche Unterstützung bei insolventen Kunden
Inkassoverfahren in Großbritannien
Der Inkassoprozess in Großbritannien lässt sich in zwei Phasen unterteilen. In der außergerichtlichen Phase erfolgt das Inkasso ohne Einschaltung eines Richters; in der gerichtlichen Phase hingegen ziehen wir einen Richter hinzu, um Ihren britischen Kunden bezahlen zu lassen. Da wir eine Anwaltskanzlei sind, können wir Sie in beiden Phasen unterstützen.
Außergerichtliches Inkasso
Unsere Absicht ist es, das Inkassoverfahren immer in der außergerichtlichen Phase zu beginnen. In dieser Phase versuchen wir, die Intervention eines Richters zu vermeiden. Wir setzen uns mit Ihrem Schuldner in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Schuldner zahlt. In der außergerichtlichen Phase haben wir in Großbritannien die folgenden Möglichkeiten:
Schriftliche und telefonische Mahnungen
Wir rufen Ihren Schuldner an und schicken eine schriftliche Mahnung mit der Aufforderung, zu zahlen. Ihr Schuldner hat dann nur noch wenige Tage Zeit, um eine (Teil-)Zahlung zu leisten. In besonderen Fällen können wir auch persönlich mit Ihrem Schuldner sprechen.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen
Unsere Anwälte werden ihre Kenntnisse der lokalen Geschäftskultur und der Vorschriften nutzen, um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihrem Schuldner zu erreichen. Eine solche Vereinbarung ist ein sehr beliebtes Mittel, um Ihren Kunden in Großbritannien zur Zahlung zu bewegen. Das kann auch während oder nach einem Gerichtsverfahren eingesetzt werden.
Alternative Streitbeilegung
Dies ist eine billigere, schnellere und einfachere Möglichkeit, Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Richters beizulegen. Es kann zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation gewählt werden. Die Wahl dieser Methoden wird weitgehend von den Argumenten des Schuldners und Ihrer Geschäftsbeziehung bestimmt.
Ankündigung eines Gerichtsverfahrens
Häufig wird die Ankündigung eines Gerichtsverfahrens Ihren britischen Schuldner überzeugen. Zum Beispiel durch die Ankündigung eines Insolvenzantrags. Die Anmeldung einer Insolvenz in Großbritannien ist jedoch nicht sehr schnell oder billig. In England und Wales dauert es mindestens drei Wochen, und es kann schnell mehrere Monate dauern. Daher empfehlen wir diese Art der Eintreibung nur in wenigen Fällen.
Verweigert Ihr Schuldner in der außergerichtlichen Phase die Zahlung, können wir in Absprache mit Ihnen vor Gericht gehen. Wir informieren Sie immer im Voraus über die möglichen Kosten und beginnen erst nach Ihrer Zustimmung mit der Arbeit.
Gerichtliches Inkasso
Möchten Sie ein gerichtliches Inkassoverfahren gegen Ihren britischen Schuldner einleiten? Wenn ja, lautet die erste Frage, in welchem Land Sie prozedieren müssen: in Deutschland oder im Vereinigten Königreich? Dies hängt vom zuständigen Gericht ab, d.h. dem Gericht, das für die Entscheidung über Ihren Inkassofall zuständig ist.
In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie Vereinbarungen über das zuständige Gericht im Falle eines (Zahlungs-)Konflikts treffen. Dies wird auch als Wahl des Gerichtsstands bezeichnet.
Sind keine Vereinbarungen getroffen worden? Dann ist die Hauptregel, dass das Gericht im Land des Beklagten zuständig ist. In diesem Fall das britische Gericht. Sie müssen dann nach Großbritannien gehen, um dort ein Gerichtsverfahren zu führen. Bierens hat in Großbritannien ansässige Anwälte, die Ihnen zur Seite stehen.
Darüber hinaus ist die Hauptregel, dass das Recht des Landes des Verkäufers oder Dienstleisters gilt. In diesem Fall gilt also das deutsche Recht. Wir bekommen dann die verrückte Situation, dass der britische Richter den Fall auf der Grundlage des deutschen Rechts beurteilen muss. Ein Rechtssystem, das er nicht kennt.
Dies ist keine wünschenswerte Situation, weshalb wir Ihnen raten, in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Vereinbarungen darüber zu treffen. Darüber hinaus können Sie auch vereinbaren, dass Sie in Deutschland prozedieren können, wenn ein Konflikt entsteht.
Inkassogesetze Großbritannien
Wenn wir rechtliche Schritte gegen Ihren britischen Kunden einleiten, können wir eine Reihe von britischen Inkassogesetzen anwenden. Es ist je nach Situation unterschiedlich, welches Inkassoverfahren am besten funktioniert. Unsere Anwälte suchen immer nach der besten Option für Ihren Inkassofall.
Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Verfahren des Rechtssystems von England und Wales:
"Small Claims Track"-Verfahren (für geringfügige Forderungen)
In England und Wales werden Ansprüche unter £10.000,00 im Rahmen des Verfahrens für geringfügige Forderungen bearbeitet. Das Gericht handelt in diesen Verfahren schnell, die Fristen sind kurz. Außerdem nimmt eine Gerichtssitzung im Durchschnitt weniger Zeit in Anspruch als bei anderen Verfahren. Die Kosten dieser Verfahren werden jedoch fast nie vollständig der unterlegenen Partei auferlegt.
„Fast-Track“-Verfahren (schnelles Verfahren)
Diese Verfahren befassen sich mit höherwertigen, nicht komplexen Ansprüchen. Obwohl diese Verfahren oft mehr Zeit in Anspruch nehmen als die "Small Claims Track", werden die Kosten in diesen Verfahren oft (teilweise) auf die unterlegene Partei abgewälzt. Dies wird durch das Gericht entschieden.
„Multi-Track“-Verfahren (komplexes Verfahren)
Bei komplexen oder strittigen Ansprüchen über £10.000,00 sollte das mehrgleisige Verfahren befolgt werden. Im Durchschnitt dauern diese Verfahren länger als die beiden anderen Verfahren. In der "Mehrspurvariante" kann der Richter auch entscheiden, dass die unterlegene Partei alle Gerichtskosten zu tragen hat.
Internationale Inkassogesetze
Zusätzlich zu den polnischen Inkassogesetzen gibt es auch eine Reihe von europäischen Gesetzen, die angewendet werden können, wenn Ihr ausländischer Kunde nicht zahlt.
Für die Europäische Union ist es wichtig, dass der Handel zwischen den europäischen Ländern angeregt wird. Komplizierte Verfahren im Ausland sollen daher vermieden werden. Deshalb gibt es zwei Verfahren, die für ausländische Forderungen genutzt werden können: das Europäische Mahnverfahren und das Verfahren für geringfügige Forderungen.
Beide Verfahren sind relativ schnell und kostengünstig. Es muss ein Standardformular ausgefüllt werden, das dann an das zuständige Gericht geschickt wird. Häufig ist dies das polnische Gericht, es sei denn, Sie haben im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart. Das Gericht wird sich dann mit dem Inkassofall befassen und darüber entscheiden.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen eignet sich nur für alle kleinen Forderungen bis zu € 5.000. Das Europäische Mahnverfahren gilt nur für unbestrittene Forderungen.
Da die konkreten Folgen des Brexits noch nicht bekannt sind, ist unklar, ob diese europäischen Gesetze im Vereinigten Königreich weiterhin Gültigkeit haben werden. Unsere Rechtsanwälte werden Ihnen gerne mehr über die sich ändernden Möglichkeiten erzählen.
Methoden der Forderungseinziehung in Großbritannien
- Laden Sie online ihren Fall hoch
- Wir werden ihren Fall sofort bearbeiten
- Wir senden unverzüglich eine erste Mahnung an Ihren Schuldner
- Zusammen mit Ihnen erörtern wir die Herangehensweise
- Einsicht in die Akte 24/7 online
- Fragen? Ihre Kontaktperson hilft Ihnen gerne weiter
- Ihre unbezahlte Rechnung wird bezahlt werden
Rechtsstreitigkeiten in Deutschland
Haben Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zuständigkeit des deutschen Gerichts vereinbart? Dann kann ein Gerichtsverfahren auch in Deutschland eingeleitet werden. Je nach Ihrer spezifischen Situation werden unsere Anwälte prüfen, was für Ihr Unternehmen am vorteilhaftesten ist. Wenn wir in Deutschland ein Gerichtsverfahren gegen Ihren britischen Schuldner einleiten, können wir ein Klageverfahren durchführen. Beide Parteien werden angehört, woraufhin das Gericht entscheidet.
Vollstreckung eines Urteils in Großbritannien
Wenn ein Urteil in Deutschland erlangt wurde, muss es im Vereinigten Königreich noch vollstreckt werden. Innerhalb der EU ist festgelegt, dass alle in den EU-Mitgliedstaaten ergangenen Urteile auch in anderen EU-Ländern anerkannt werden.
Nachdem das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, ist unklar, was dies für die Vollstreckung ausländischer Urteile bedeutet. Bitte kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
Verjährungsfrist in England
In England und Wales unterliegen Geschäftsforderungen im Allgemeinen einer Verjährungsfrist von 6 Jahren. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs. Das Rechnungsdatum ist hier nicht relevant, sondern das Datum, an dem Sie von dem Anspruch Kenntnis erlangt haben.
Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Gebäude für einen Kunden. Das Gebäude wurde am 1. Februar fertiggestellt und geliefert. Die Verjährungsfrist ist dann der 1. Februar. Wenn Sie anschließend am 1. März eine Rechnung mit dem Enddatum 31. März senden, hat dies keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Februar und nicht am 31. März, wie es in vielen europäischen Ländern der Fall ist.
Ausnahmen von der Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist von 6 Jahren gilt für normale Ansprüche. Bitte beachten Sie, dass die Verjährungsfrist für einige Ansprüche unterschiedlich ist. Zum Beispiel gibt es bei Personenschäden eine Verjährungsfrist von 3 Jahren und für einige Sachansprüche gilt eine Verjährungsfrist von bis zu 12 Jahren.
Verhinderung der Verjährung
Sie können die Verjährung Ihrer Rechnung verhindern, indem Sie die Verjährungsfrist unterbrechen. Durch die Unterbrechung der Verjährungsfrist wird die Verjährung gestoppt und beginnt erneut zu laufen.
In Großbritannien kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden, wenn ein Stillhalteabkommen zwischen den beiden Parteien geschlossen wird. Darüber hinaus kann eine Zahlung oder ein Schuldanerkenntnis des Schuldners dazu führen, dass die Verjährungsfrist wieder in Kraft tritt. Es ist wichtig, dass diese Anerkennung schriftlich erfolgt und von der Person, die sie verfasst hat, unterzeichnet wird.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist es nicht mehr möglich, diese zu verlängern. Es lohnt sich daher, die Verjährungsfrist genau zu beobachten und sie vor Ablauf zu unterbrechen.
Gerichtsbarkeiten Inkasso Großbritannien
Unsere britische Abteilung gibt es schon seit einigen Jahren. Inzwischen haben wir vielen Unternehmen aus aller Welt bei ihrem Inkassogeschäft in Großbritannien geholfen und verschiedene britische Unternehmen unterstützt. Bei allen Arten von Inkassofällen in verschiedenen Gerichtsbarkeiten:
- Transport
- Kauf und Verkauf
- Baurecht
- Vermietung und Verleih
- Agentur- und Vertriebsvereinbarung
- Schadenersatz und unrechtmäßige Handlungen
"Bierens ist ein sehr effektiver und professioneller Geschäftspartner. Neben einem guten Inkassoverfahren geben Sie auch hilfreiche Prozessberatung."
Manuel Maas, Eneco
Nationale Abdeckung
Ist Ihr Schuldner in London, Glasgow oder Birmingham? Für unsere Spezialisten spielt es keine Rolle, wo sich Ihr Kunde befindet. Wir können Sie im gesamten Vereinigten Königreich unterstützen. Sie brauchen kein britisches Inkassobüro und keinen britischen Anwalt, um Ihre Forderung erfolgreich einzutreiben.
Sie können Ihren Fall einfach online übertragen. Unsere Spezialisten in Großbritannien machen sich dann sofort an die Arbeit. Mit unserer britischen Abteilung können wir Ihre Forderungen im Vereinigten Königreich rasch eintreiben.
Mehr als ein Inkassobüro
Obwohl Sie ein Inkassobüro suchen, ist Ihnen mit einem Inkasso-Anwalt mehr geholfen. Unsere britischen Inkasso-Anwälte verfügen über mehr Ressourcen als ein Inkassobüro. Außerdem arbeiten sie schneller und sind auch erfolgreicher. Und das ist für Ihr Unternehmen von Vorteil: Sie werden Ihr Geld schnell auf Ihrem konto haben.
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No Cure No Pay
Wir arbeiten auf der Grundlage von No Cure No Pay: Wenn wir nichts einziehen, zahlen Sie keine Gebühr. In diesem Fall zahlen Sie nur €165,- Kanzleikostenpauschale für die Aktenanlage. Schließlich kostet eine unbezahlte Rechnung genug Frustration. Wir halten es nicht für fair, wenn Sie noch mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden.
Sie zahlen nur dann eine Gebühr, wenn es uns gelingt, die gesamte Forderung einzuziehen. Übrigens versuchen wir, diese Gebühr so weit wie möglich vom Schuldner einzutreiben. Ein erfolgreicher Inkassofall kostet Sie also fast nichts! Das ist es, was wir Gerechtigkeit nennen.
Kosten für das Inkasso in Großbritannien
Wenn das Inkasso erfolgreich ist, versuchen wir, die Inkassokosten so weit wie möglich vom Schuldner einzutreiben. In diesem Fall wird Ihr Kunde in Großbritannien die ausstehende Rechnung und die Inkassokosten bezahlen. Auf diese Weise müssen Sie so wenig Inkassokosten wie möglich an uns zahlen.
In Deutschland und in den Niederlanden können wir in den meisten Fällen alle Zinsen und Kosten (d.h. das Honorar für unsere Arbeit) von Ihrem Schuldner eintreiben. Im Ausland ist dies nicht immer der Fall. In solchen Fällen zahlen Sie einen Prozentsatz der Hauptsumme.
Sofortiges Inkasso in Großbritannien
Haben Sie eine ausstehende Rechnung gegenüber einem in Großbritannien ansässigen Kunden? Oder haben Sie einen anderen Konflikt mit Ihrem Kunden? Unsere Inkassospezialisten und Anwälte helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihres Zahlungskonflikts. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.
Wollen Sie nicht mehr auf Ihr Geld warten? Dann übergeben Sie uns Ihre Rechnung noch heute. Unsere Spezialisten machen sich sofort an die Arbeit für Sie.