Inkasso in Italien
Wenn Sie Handel in Italien treiben, ist die Chance groß, dass Sie es mit einem Familienunternehmen zu tun haben. Die Mehrzahl der Unternehmen in Italien sind Familienunternehmen, die bereits über mehrere Generationen bestehen. Kontinuität in der Pflege der Handelsbeziehungen ist dabei besonders wichtig. Oftmals arbeiten die Unternehmen in Italien mit extrem langen Zahlungsterminen im Vergleich mit Unternehmen in anderen europäischen Ländern. Haben Sie mit einem italienischen Unternehmen zu tun, welches Ihre Rechnung nicht bezahlt? Da die Rechtsprechung in Italien die Schuldner schützt, kostet es Sie als Gläubiger mehr Mühe, ein italienisches Unternehmen zur Zahlung zu bringen. Unsere italienischen Inkasso Advocaten wissen um Mittel und Wege, die Forderung erfolgreich einzutreiben. Mit einer italienischen Abteilung in unserer Kanzlei in Rom können wir Ihre Forderungen in Italien tatkräftig beitreiben.
Tipps bei einem italienischen Kunden, der nicht bezahlt:
- Senden Sie dem italienischen Kunden direkt eine Mahnung.
- Setzen Sie dabei eine Zahlungsfrist zwischen 3 und 7 Tagen.
- Fügen Sie der Mahnung eine Forderungsaufstellung bei.
- Geben Sie in der Mahnung an, dass, sollte die Forderung nicht binnen des gesetzten Termins beglichen werden, Sie die Forderung an einen Rechtsanwalt abgeben und die dabei entstehenden Kosten von Ihrem Kunden zu tragen sind.
- Schnelles Handeln vergrößert die Chance der Bezahlung.
Unsere italienischen Advocaten kennen die lokalen Gesetze
Unsere italienischen Inkasso Advocaten haben umfangreiche Erfahrung und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen in Italien. Weiterhin kennen sie die Handelsbräuche und Kultur in Italien bestens. Das macht es leichter, Ihren italienischen Debitor schnell zur Zahlung zu bringen.
Inkasso in italienischer Sprache
Unsere Advocaten sprechen sowohl Ihre Sprache als auch die italienische Sprache, wodurch Sprachbarrieren einfach überwunden werden können.
Inkasso nach Maß
Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat erteilen.
Ehrlicher Rat
Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihrer Inkassoangelegenheit. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.
Inkassoverfahren in Italien
Das Inkassoverfahren in Italien ist zweigeteilt. In der außergerichtlichen Phase wird ohne Einschaltung eines Richters einkassiert, in der gerichtlichen Phase schalten wir einen Richter ein, um Ihren italienischen Kunden zur Zahlung zu bringen. Da wir eine Rechtsanwaltskanzlei sind, können wir Sie in beiden Verfahren vertreten. Die meisten Angelegenheiten in Italien lösen wir im außergerichtlichen Bereich, ohne dass wir einen Richter einschalten müssen.
1. Außergerichtliches Inkasso
Ausgangspunkt des Inkassoverfahrens ist immer die außergerichtliche Phase. Wir versuchen dabei ohne Einschaltung eines Richters auszukommen, um Kosten zu vermeiden. Wir nehmen Kontakt mit Ihrem italienischen Debitor auf und sorgen dafür, dass dieser die Forderung ausgleicht. In dieser Phase haben wir folgende Möglichkeiten:
- Schriftliche und telefonische Mahnung: Wir schicken Ihrem Debitor eine schriftliche Mahnung und nehmen telefonischen Kontakt mit diesem auf. So versuchen wir, Zahlung von Ihrem Debitor zu erlangen. Ihr Schuldner erhält dabei wenige Tage Zeit, die Forderung auszugleichen.
- Zahlungsvereinbarungen treffen: Die Vereinbarungen von Zahlungsregelungen ist in vielen Fällen ratsam. Ist die Zahlungsvereinbarung durch Ihren Kunden unterzeichnet, bedeutet dies, dass Ihr Kunde die Schuld anerkennt. Sollte Ihr Debitor der Zahlungsvereinbarung keine Folge leisten, dann hat dieser die Schuld bereits anerkannt. Dies kann auch erst in einem späteren Stadium erfolgen. Bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung ist es wirklich wichtig, einen italienischen Advocaten einzuschalten, der fließend italienisch spricht und mit den italienischen Verhandlungstechniken vertraut ist.
- Ankündigung des gerichtlichen Verfahrens: Wird nicht bezahlt, dann führt die Ankündigung eines Gerichtsverfahrens oftmals dazu, dass Ihr italienischer Kunde doch noch bezahlt. Ihr italienischer Kunde will das Risiko vermeiden, dass ein Gerichtsverfahren gegen ihn gestartet wird.
2. Gerichtliches Inkasso
Wenn sich Ihr Schuldner in der außergerichtlichen Phase weigert, zu bezahlen, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – einen Richter einschalten. Im Vorfeld informieren wir Sie über die entstehenden Kosten und agieren erst, wenn Ihre Zustimmung vorliegt. In Italien gibt es eine Anzahl gerichtlicher Verfahren, die zur Eintreibung von Geldforderungen geeignet sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Verfahren dar:
- Italienischer Zahlungsbefehl (Ingiunzione di pagamento): Das italienische Verfahren zur Erlangung eines Zahlungsbefehls ist ein Verfahren, welches lediglich zwischen dem Gläubiger und dem Gericht, ohne den Schuldner, geführt wird. Mit diesem Verfahren können Sie bei Gericht den Antrag stellen, direkt ein Urteil zu erhalten. Der Schuldner hat nach dem Urteil 40 Tage Zeit, zu reagieren. Legt der Debitor Widerspruch ein, dann wird automatisch ein Gerichtsverfahren gestartet.
- Klage (Processo ordinario di cognizione): Wehrt sich Ihr Debitor gegen das Urteil oder geht es um eine Forderung, die Ihr Schuldner unberechtigt findet? In einem solchen Fall kann ein Gerichtsverfahren gestartet werden, dies in Form des sogenannten ‘processo ordinario di cognizione’. Dabei muss die Forderung mit Beweisen belegt werden. Es findet eine oder mehrere Sitzungen vor Gericht statt. Dabei ist es auch möglich, dass Zeugen benannt werden müssen, um Ihre Forderung zu beweisen. Ferner kann es sein, dass das Gericht einen Sachverständigen einschalten. Ein solches Gerichtsverfahren kann manchmal länger als ein Jahr dauern.
- Europäischer Zahlungsbefehl: Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Staat? Bei unbestrittenen, internationalen Forderungen ist es möglich, einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Der Advocaat, der Ihre Forderung bearbeitet, kann einschätzen, ob dieses Verfahren für Ihre Forderung geeignet ist. Der europäische Zahlungsbefehl wird bei Gericht beantragt. Das Gericht fertigt sodann den europäischen Zahlungsbefehl aus. In der Folge hat der Debitor 30 Tage Zeit, zu reagieren, sollte er mit der Forderung nicht einverstanden sein. Reagiert der Debitor nicht innerhalb von 30 Tagen, können wir bei Gericht einen Antrag auf Ausfertigung des europäischen Zahlungsbefehls mit Vollstreckbarkeitsvermerk stellen. Sodann verfügen wir über einen gültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Titel, der in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Allerdings ist der europäische Zahlungsbefehl nicht für bestrittene Forderungen geeignet. Bei Angelegenheiten, in welchen über den Ursprung der Forderung Diskussionen geführt werden, kann dieses Verfahren nicht angewendet werden. Vorteil dieses Verfahrens sind Schnelligkeit und niedrige Kosten. Einige Mitgliedsstaaten fordern nichtmals Gerichtskosten für den europäischen Zahlungsbefehl. Nachteil dieses Verfahrens ist allerdings, dass, sofern ein Bestreiten vorliegt, dieses Rechtsmittel nicht mehr verwendet werden kann. In einem solchen Fall muss dann ein normales gerichtliches Zivilverfahren angestrengt werden, in welchem Sie als Gläubiger gegen Ihren Debitor klagen.