Inkasso in Polen

Polen ist eine der am schnellsten wachsenden Wirtschaftsnationen in Europa. Handeln Sie mit polnischen Unternehmern, aber bezahlen diese Ihre Forderungen nicht? Dann ist es wichtig, schnell zu reagieren. Inkassoverfahren in Polen dauern eher lang. Obwohl die meisten polnischen Unternehmen Englisch sprechen, ziehen wir es vor, in polnischer Sprache mit Ihrem Schuldner zu kommunizieren. Wenn Ihr polnischer Kunde nicht bezahlt, verfügen unsere polnischen Inkasso Advocaten über die Mittel, Ihren Kunden dennoch zur Zahlung zu bewegen. Ab der Übertragung Ihrer Inkassoangelegenheit setzen wir alles daran, Ihr Geld einzutreiben.

Tipps bei einem polnischen Kunden, der nicht bezahlt:

  • Nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem Kunden auf und fragen, warum noch nicht bezahlt ist.
  • Reagiert er darauf nicht, senden Sie eine schriftliche Mahnung.
  • Geben Sie einen klaren Zahlungstermin in der Mahnung an. Dies ist sehr wichtig, um in einem Gerichtsverfahren erfolgreich zu sein.
  • In Polen sind Zahlungstermine von 14 – 30 Tagen gebräuchlich.

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  • Fügen Sie Ihrer Mahnung eine Forderungsaufstellung bei.
  • Kündigen Sie an, dass Sie Ihre Forderung an eine Inkasso-Kanzlei abgeben, wenn nicht fristgerecht bezahlt wird. Die dafür entstehenden Kosten sind von Ihrem Kunden zu tragen. Weisen Sie in auch auf diese Kosten hin.
  • Schließen Sie Vereinbarungen schriftlich.
  • Versenden Sie Korrespondenz immer per Einschreiben.
  • Unsere polnischen Advocaten kennen die lokale Gesetze

Unsere polnischen Inkasso Advocaten haben umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen Regeln in Polen. Weiterhin sind sie vollumfänglich über die Handelstraditionen und Kultur in Polen im Bilde. Das macht es einfacher, Ihren polnischen Debitor schnell zur Zahlung zu bewegen.

  • Inkasso in polnischer Sprache

Unsere Advocaten sprechen sowohl Ihre Sprache als auch die polnische Sprache, wodurch Sprachbarrieren nicht entstehen.

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  • Inkasso nach Maß

Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat geben.

  • Ehrlicher Rat

Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihrer Inkassoangelegenheit. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.

Inkassoverfahren in Polen

Das Inkassoverfahren in Polen ist in zwei Phasen aufgeteilt. In der außergerichtlichen Phase wird ohne Einschaltung eines Richters eingetrieben, in der gerichtlichen Phase schalten wir einen Richter ein, um Ihren polnischen Kunden zur Zahlung zu bewegen. Da wir eine Anwaltskanzlei sind, können wir Sie in der außergerichtlichen und der gerichtlichen Phase vertreten. Die meisten Angelegenheiten in Polen lösen wir in der außergerichtlichen Phase, so dass die Einschaltung eines Richters nicht erforderlich ist.

1. Außergerichtliches Inkasso

Ausgangspunkt unseres Inkassoverfahrens ist immer die außergerichtliche Phase. Wir versuchen die Einschaltung eines Richters zu vermeiden um Kosten zu sparen. Mit nehmen Kontakt mit Ihrem polnischen Debitor auf und sorgen dafür, dass Ihre Forderung beglichen wird. In dieser Phase haben wir folgende Möglichkeiten:

  • Schriftliche Mahnung: Wir schicken Ihrem Schuldner eine schriftliche Mahnung und fordern diesen auf, Zahlung zu leisten. Ihr Schuldner erhält nur wenige Tage Zeit, um eine (Teil-) Zahlung zu leisten. In speziellen Fällen nehmen wir auch “face to face” Kontakt mit Ihrem Debitor auf. (Johan: Rijden wij dan naar Polen, darvan weet ik niets)
  • Zahlungsvereinbarungen treffen: In Polen ist es ratsam, eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Eine unterzeichnete Vereinbarung kann in einem späteren Stadium zudem als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie von einem polnischen Advocaten, der die polnische Sprache fließend spricht und mit den polnischen Verhandlungstechniken zwischen Unternehmern vertraut ist, vertreten werden.
  • Schwarze Liste: Unsere Advocaten haben die Möglichkeit, polnische Schlechtzahler in eine sogenannte schwarze Liste, die „Krajowy Rejestr Długów“ eintragen zu lassen. Unternehmen, die auf dieser Liste eingetragen werden, haben oft mehr Mühe, neue Handelsverbindungen zu knüpfen und bestehende beizubehalten. Da Ihr Kunde die Eintragung auf die schwarze Liste in jedem Fall vermeiden will, ist diese Liste ein gutes Mittel, um Druck auf den Debitor auszuüben.
  • Androhung des gerichtlichen Verfahrens: Wenn Ihr Schuldner nicht bezahlt, kann in Abstimmung mit Ihnen ein gerichtliches Verfahren gestartet werden. Oftmals reicht schon die Ankündigung eines solchen Verfahrens um Ihren polnischen Kunden doch zur Zahlung zu bewegen.

2. Gerichtliches Inkasso

Sofern sich Ihr Schuldner im außergerichtlichen Verfahren nicht zur Zahlung bewegen lässt, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – einen Richter einschalten. Im Vorfeld geben wir Ihnen die entstehenden Kosten bekannt und werden erst tätig, wenn Ihre Zustimmung vorliegt. Das polnische Gericht schreibt keine festen Termine für gerichtliche Verfahren vor, wodurch das gerichtliche Verfahren oftmals länger dauert. In der gerichtlichen Phase haben wir folgende Möglichkeiten, Zahlung zu erzwingen:

  • Zahlungsbefehl (Nakaz Zapłaty): Für unbestrittene Forderungen besteht die Möglichkeit, über ein Zahlungsbefehl-Verfahren (nakaz zapłaty) vorzugehen. Dabei wird bei Gericht ein Zahlungsbefehl beantragt. Durchschnittlich dauert es zwölf Wochen bevor der Zahlungsbefehl an den Debitor versandt wird. Der Debitor erhält sodann vierzehn Tage Zeit, zu reagieren. Der Debitor kann entsprechend den Vorgaben im Zahlungsbefehl zahlen oder Widerspruch einlegen. In einem solchen Fall muss ein gerichtliches Verfahren gestartet werden. Das Zahlungsbefehl-Verfahren ist ein sehr populäres Mittel und zeichnet durch Schnellheit, Einfachheit und kostendeckende Prozesskostenverurteilung aus.
  • Klageverfahren (Postępowanie zwykłe): Ein Klageverfahren kann beantragt werden, wenn sich Ihr Debitor gegen den Zahlungsbefehl wendet oder wenn es um eine bestrittene Forderung geht. Im letzten Fall ist Ihr Debitor mit der Forderung nicht einverstanden und hat Gründe, diese nicht zu begleichen. Es folgen dann eine oder mehrere Sitzungen bei Gericht. Die Forderung muss mit Beweisen belegt werden. Es ist auch möglich, dass Zeugen geladen oder Sachverständige beauftragt werden. Das Klageverfahren in Polen dauert durchschnittlich vier bis sechs Monate.
  • Europäischer Zahlungsbefehl: Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Staat? Bei unbestrittenen, internationalen Forderungen ist es möglich, einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Der Advocaat, der Ihre Forderung bearbeitet, kann einschätzen, ob dieses Verfahren für Ihre Forderung geeignet ist. Der europäische Zahlungsbefehl wird bei Gericht beantragt. Das Gericht fertigt sodann den europäischen Zahlungsbefehl aus. In der Folge hat der Debitor 30 Tage Zeit, zu reagieren, sollte er mit der Forderung nicht einverstanden sein. Reagiert der Debitor nicht innerhalb von 30 Tagen, können wir bei Gericht einen Antrag auf Ausfertigung des europäischen Zahlungsbefehls mit Vollstreckbarkeitsvermerk stellen. Sodann verfügen wir über einen gültigen und vollstreckbaren gerichtlichen Titel, der in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Allerdings ist der europäische Zahlungsbefehl nicht für bestrittene Forderungen geeignet. Bei Angelegenheiten, in welchen über den Ursprung der Forderung Diskussionen geführt werden, kann dieses Verfahren nicht angewendet werden. Vorteil dieses Verfahrens sind Schnelligkeit und niedrige Kosten. Einige Mitgliedsstaaten fordern nichtmals Gerichtskosten für den europäischen Zahlungsbefehl. Nachteil dieses Verfahrens ist allerdings, dass, sofern ein Bestreiten vorliegt, dieses Rechtsmittel nicht mehr verwendet werden kann. In einem solchen Fall muss dann ein normales gerichtliches Zivilverfahren angestrengt werden, in welchem Sie als Gläubiger gegen Ihren Debitor klagen.