Inkasso in Spanien

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Inkassospezialist

Wenn es um die Eintreibung von Forderungen in Spanien geht, stoßen Sie vielleicht auf die Begriffe Burofax oder ASNEF. Wenn ein Gerichtsvollzieher benötigt wird oder wenn Sie sich entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten, werden Sie feststellen, dass sich die Inkassogesetze in Spanien von denen unterscheiden, die Sie gewohnt sind. Mit spanischen Inkassoanwälten an Ihrer Seite überwinden unsere Experten die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Barrieren, die bei der Eintreibung von Forderungen in Spanien auftreten. Mit unseren muttersprachlichen Fachleuten an Ihrer Seite können wir Ihnen alles sagen, was Sie wissen müssen, um die größtmöglichen Erfolgschancen für Ihr Inkasso in Spanien zu gewährleisten.

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Fase de recuperación amistosa: Forderungseinzug in Spanien in 8 einfachen Schritten ohne gerichtliche Beteiligung

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Spanischsprachige Anwälte: Treffen Sie unsere Inkassoexperten

Mit unserem Team aus muttersprachlichen internen Spezialisten können wir alle sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Barrieren überwinden. Unsere spanischen Spezialisten kontaktieren Ihren Schuldner in dessen Muttersprache und sind mit der spanischen Geschäftskultur vertraut. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, dass dies die Chancen für ein erfolgreiches Inkasso in Spanien erhöht. Da wir unsere Strategie anpassen, indem wir auf Spanisch verfasste Briefe versenden und diese auf Ihren Fall abstimmen, ist Ihr Schuldner eher bereit zu zahlen. Ihr Schuldner wird auf alle Konsequenzen einer Nichtzahlung hingewiesen und weiß, dass wir es ernst meinen. Mit unserem Spanish Desk in Barcelona kann unser Team Ihnen beim Forderungseinzug in ganz Spanien helfen.

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No Cure No Pay Inkassobüro in Spanien

Mit No Cure No Pay Inkasso in Spanien sind Sie in einer viel stärkeren Position als bei der Beauftragung von regulären Inkassobüros oder Inkassounternehmen in Spanien. Ein normales Inkassobüro in Spanien kann nichts tun, was Sie selbst tun können. Bei Bierens werden Ihnen die Kosten eines normalen Inkassobüros in Spanien für die Kosten eines Inkassoanwalts in Rechnung gestellt. Unser Starthonorar beträgt €165,- für die Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten so weit wie möglich von Ihrem Schuldner einzutreiben, der endgültige Betrag hängt jedoch vom Ausgang des Verfahrens ab. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Eine vollständige Übersicht über unsere Honorare finden Sie hier.

Spanisches Inkassorecht

Unser Team verfügt nicht nur über das Wissen und die Erfahrung mit den lokalen Inkassogesetzen in Spanien, sondern kann seinen Kunden auch bei internationalen Inkassofällen helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Mitglieder der Europäischen Union sind, können wir je nach Höhe und Komplexität Ihres Falles das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder den europäischen Zahlungsbefehl einleiten.

Im Vergleich zu anderen Ländern kann ein gerichtliches Inkassoverfahren in Spanien länger dauern. Das spanische Rechtssystem ist durch eine Vielzahl von Formalitäten gekennzeichnet, die sowohl Gläubiger als auch Schuldner beachten müssen. Damit beispielsweise ein Rechtsanwalt und ein Gerichtsvollzieher in Spanien ihren Mandanten vor Gericht vertreten können, muss der Mandant zunächst eine Vollmacht in seinem Namen erteilen.

Unser Inkassobüro in Spanien kann Sie über das beste Verfahren für Ihren Fall beraten, denn es kennt sich mit den spanischen Inkassogesetzen aus. Es gibt zum Beispiel mehrere rechtliche Verfahren, die sie in Ihrem Namen einleiten können, die im Folgenden erläutert werden:

Proceso Monitorio: Mahnverfahren

Bei der proceso monitorio handelt es sich um ein Mahnverfahren, bei dem ein Rechtsanwalt einen Antrag beim Gericht stellt. Mit diesem Antrag ersucht der Anwalt das Gericht, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zur sofortigen Zahlung zu erteilen. Diesem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die belegen, dass eine offene Rechnung vorliegt. Das Gericht schickt dem Schuldner dann eine Zahlungsaufforderung, in der er aufgefordert wird, innerhalb von 20 Werktagen zu antworten. Innerhalb dieser 20 Tage kann der Schuldner entweder zahlen oder die Forderung zurückweisen.

Reagiert der spanische Schuldner nicht innerhalb von 20 Tagen, erlässt das Gericht einen Vollstreckungstitel zugunsten des Gläubigers in Höhe der geforderten Zahlung. Bestreitet der Schuldner jedoch die Forderung, wird das Verfahren je nach Höhe der Forderung entweder an den juicio verbal oder den juicio ordinario weitergeleitet.

Juicio verbal: Ordentliches Verfahren bis zu 6000 €, –

Bei Inkassoforderungen bis zu 6.000 € wird eine Klage bei Gericht eingereicht, wobei Belege vorgelegt werden. Das Gericht prüft den Fall und alle dazugehörigen Unterlagen und entscheidet, ob das beantragte Verfahren eingeleitet wird. Eine Kopie des Mahnbescheids und der dazugehörigen Unterlagen wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat dann 10 Arbeitstage Zeit, um seine Antwort bei Gericht einzureichen. Hält das Gericht eine Anhörung für erforderlich, kann es eine Anhörung anberaumen. Ist dies nicht der Fall, erlässt es das Urteil unmittelbar nach Eingang der Antwort des Schuldners.

Juicio ordinario: Regelmäßiges Verfahren ab € 6000,-

Dieses Verfahren kann bei Forderungen über 6.000 € angewendet werden. Es wird eine Klage bei Gericht eingereicht, zusammen mit den Dokumenten, die die Forderung belegen. Das Gericht prüft dann den Antrag und alle dazugehörigen Unterlagen und entscheidet, ob das beantragte Verfahren eingeleitet wird. Eine Kopie des Mahnbescheids und der dazugehörigen Unterlagen wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat dann 20 Arbeitstage Zeit, um seine Antwort bei Gericht einzureichen.

Danach beraumt das Gericht eine vorläufige Anhörung an, um festzustellen, ob es eine gütliche Einigung gibt. Ist dies nicht der Fall, werden die strittigen Tatsachen und Beweismittel festgestellt, und es wird ein weiterer Termin für die Verhandlung angesetzt. Ein reguläres Verfahren dauert im Durchschnitt 21 Monate.

Juicio cambiario: Scheckvollstreckung

Beim Inkasso in Spanien haben Schuldner die Möglichkeit, mit einem Pagaré oder Wechsel zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine Art Scheck, auf dem das Datum angegeben ist, an dem er eingelöst werden kann. Wenn der Scheck platzt, kann der juicio cambiario eingeleitet werden, d. h. die Scheckvollstreckung.

Auf der Grundlage des nicht eingelösten Schecks und des Kontoauszugs der Bank kann bei Gericht ein Antrag auf Pfändung des Schuldnervermögens gestellt werden. Das Gericht setzt dem Schuldner dann eine Frist von 10 Tagen, um zu zahlen oder sich zu widersetzen. Der Schuldner hat nur wenige Möglichkeiten, Einspruch zu erheben, und auch nur solche, die im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind.

Procuradores: Inkassobeauftragte in Spanien

Bei den meisten Gerichtsverfahren in Spanien muss eine Partei in einem Verfahren von einem Rechtsanwalt und einem Gerichtsvollzieher, einem so genannten Procurador, unterstützt werden. Der Gerichtsvollzieher vertritt die Partei vor Gericht, überwacht den zeitlichen Ablauf und sorgt dafür, dass die Verfahrensunterlagen im Namen der Partei sowohl vom Gericht als auch von der gegnerischen Partei zugestellt und entgegengenommen werden. Der Rechtsanwalt ist für die Leitung des Verfahrens verantwortlich, legt die Strategie fest, entwirft und verfasst relevante Dokumente, treibt das Verfahren voran und vertritt den Fall vor Gericht im Namen seines Mandanten.

Warum sollten Sie Bierens beauftragen und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in Spanien?

Wussten Sie, dass Sie bei einem Rechtsstreit in Spanien einem Anwalt eine notarielle Vollmacht erteilen müssen? Nur dann können Anwälte Sie vor Gericht in Spanien vertreten.

Zwangsvollstreckung von Forderungen in Spanien

Sobald wir ein Urteil gegen Ihren spanischen Schuldner erwirkt haben, muss der Antrag auf Vollstreckung bei einem spanischen Gericht eingereicht werden. Ein von einem anderen Gericht in der EU erwirktes Urteil kann in Spanien direkt vollstreckt werden, ohne dass der Richter das Urteil bestätigen muss. Da es in Spanien jedoch keine unabhängigen Gerichtsvollzieher gibt, gelten andere Regeln. Die Vollstreckung eines Urteils in Spanien erfolgt durch das Gericht im Rahmen eines besonderen Verfahrens, des so genannten proceso de ejecución. Mit Hilfe dieses Verfahrens können die folgenden spanischen Vollstreckungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden:
  • Beschlagnahme von Vermögenswerten
  • Die öffentliche Versteigerung von Waren
  • Pfändung von Steuererstattungen
Als Gerichtsvollzieher fungieren die Beamten einer bestimmten Abteilung des Gerichts, des servicio de notificaciones y embargos oder servicio común de embargos. Das Gericht kann die Pfändung von Vermögenswerten des Schuldners anordnen, die öffentliche Versteigerung von Waren veranlassen und für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sorgen.

Verjährungsfrist in Spanien

Bei der Eintreibung von Forderungen in Spaniengilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Diese Frist beginnt, sobald die Forderung fällig wird. Je nach den verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen kann eine andere Verjährungsfrist gelten. So gilt beispielsweise für verkehrsrechtliche Angelegenheiten häufig eine Verjährungsfrist von 1 Jahr. Für freiberufliche Dienstleistungen, z. B. im juristischen Bereich, gilt dagegen eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, ebenso wie für Forderungen, die nach dem juicio cambiario, dem Scheckvollstreckungsverfahren, geltend gemacht werden. Sie können die Verjährung Ihrer Rechnung verhindern, indem Sie die Verjährungsfrist unterbrechen. Durch die Unterbrechung wird die Verjährungsfrist unterbrochen und neu angesetzt. In Spanien gibt es 3 Möglichkeiten, eine Verjährungsfrist zu unterbrechen:
  • Ein Burofax ist ein Einschreiben an den Schuldner, in dem das Vorhandensein einer offenen Rechnung bestätigt wird. Darüber hinaus wird der ausstehende Betrag deutlich angegeben. Andere Formen der Mitteilung, die den ausstehenden Betrag belegen, sind ebenfalls zulässig
  • Ein Schuldanerkenntnis durch den Schuldner
  • Eine vor Gericht eingereichte Forderung

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Finden Sie heraus, wie wir anderen bei der Forderungsbeitreibung in Spanien geholfen haben

Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Spanien. Finden Sie heraus, wie unsere spanischen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in einer ähnlichen Situation geholfen haben und finden Sie die Lösung mit Inkasso in Spanien.


Häufig gestellte Fragen zum Inkasso in Spanien

Wie funktioniert die Eintreibung von Forderungen in Spanien?

Die Eintreibung von Forderungen in Spanien beginnt immer mit der außergerichtlichen Phase, in der wir Ihrem Schuldner Mahnschreiben schicken und ihn telefonisch auf Spanisch kontaktieren. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht reagiert, können wir rechtliche Schritte einleiten.

Wie treiben Sie meine Forderung in Spanien ein?

Wir werden Ihren Schuldner immer mit einem ersten Mahnschreiben und einem Telefonanruf kontaktieren. Auf diese Weise vermeiden wir jede Form von Missverständnissen. Unser Vorgehen ist stets entschlossen und respektvoll, und Sie werden stets über den Stand Ihres Falles informiert.

Wie hoch sind die Kosten für die Eintreibung von Forderungen in Spanien?

Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Fälle auf No-Cure-No-Pay-Basis, auch für die Forderungsbeitreibung in Spanien. Sie zahlen nur €185,- für Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stunden- oder Festpreis über. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten und wir beraten Sie, bevor wir ein Verfahren einleiten.

Wie lange dauert ein durchschnittliches Inkassoverfahren in Spanien?

Das hängt von der jeweiligen Situation und dem Schuldner ab. Wir beginnen immer mit der Phase des gütlichen Inkassos. Dieses Verfahren dauert relativ kurz, weil wir Ihrem Schuldner eine begrenzte Zeit für die Zahlung einräumen. Zu Beginn des Verfahrens wird Ihr Sachbearbeiter eine Schätzung über die Dauer des Verfahrens abgeben. Reagiert Ihr Schuldner nicht, können Ihnen unsere Fachleute und Anwälte innerhalb von 4 Wochen ein voraussichtliches Ergebnis oder Vorgehen mitteilen. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, dauert das Inkassoverfahren länger. Die Dauer hängt vom Gerichtsverfahren ab und davon, ob der Schuldner Einspruch erhebt.

Wann wird ein Inkassofall vor Gericht gebracht?

Wir ziehen es vor, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der gütlichen Phase. Wenn dies keine Wirkung zeigt, gehen wir zum Gericht. Allerdings tun wir dies immer in Absprache mit Ihnen.

Was ist ein Burofax?

Ein Burofax ist ein offizieller Bescheid, der per Einschreiben verschickt wird. Es handelt sich um ein sicheres Dokument, das vom Gericht und von Dritten anerkannt wird. Ein Burofax, das an einen Schuldner geschickt wird, enthält oft wichtige Angaben zur Forderung wie Fälligkeitsdatum, Betrag und Zahlungsfrist.

Welche Aussichten habe ich auf eine erfolgreiche Beitreibung in Spanien?

Die Chancen für eine erfolgreiche Beitreibung hängen von der Art Ihres Inkassofalls ab. 95 % der Fälle, die wir lösen, werden auf No-Cure-No-Pay-Basis erfolgreich abgewickelt. Unsere Spezialisten und Anwälte tun immer ihr Möglichstes, um Ihre Forderung so schnell und effizient wie möglich einzutreiben. Wir stellen immer sicher, dass wir Ihnen ehrliche und praktische Ratschläge geben, die Ihnen die besten Ergebnisse liefern werden.

Welche Möglichkeiten habe ich beim Inkasso in Spanien?

Unser Forderungseinzug in Spanien beginnt immer in der außergerichtlichen Phase. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, können wir mit dem proceso monitorio (Mahnverfahren), juicio verbal (reguläres Verfahren bis 6000 €) oder juicio ordinario (reguläres Verfahren ab 6000 €) oder juicio cambiario (Scheckvollstreckung) vorgehen. Sobald ein offizielles Gerichtsurteil vorliegt, können wir die Maßnahmen vollstrecken lassen.

Was ist die ASNEF?

Die ASNEF ist die Abkürzung für „Asociación Nacional de Entidades de Financiación“. Es handelt sich um eine Schwarze Liste, die Unternehmen mit ausstehenden Forderungen enthält.

Kann ich in Spanien selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Ja, Sie können und müssen selbst einen Gerichtsvollzieher in Spanien beauftragen, und zwar mit einer notariellen Vollmacht, die in Ihrem eigenen Land ausgestellt werden kann, sofern sie die Haager Apostille enthält. Procuradores (Gerichtsvollzieher) sind für die meisten Verfahren gesetzlich vorgeschrieben. Sie vertreten die Partei vor Gericht, überwachen den Zeitrahmen und stellen sicher, dass die Verfahrensunterlagen im Namen der Partei sowohl vom Gericht als auch von der Gegenpartei zugestellt und entgegengenommen werden.

Wie lange dauert es, bis eine Schuld in Spanien abgeschrieben wird?

Zahlungsansprüche verjähren in Spanien in 5 Jahren, sobald die Rechnung fällig ist. Es gibt einige Ausnahmen, für die andere Verjährungsfristen gelten. So gilt beispielsweise für Fälle im Verkehrssektor stattdessen 1 Jahr. Gläubiger können die Verjährungsfrist auch unterbrechen. In Spanien können sie dies tun, indem sie dem Schuldner ein Burofax schicken, um ihm den ausstehenden Betrag mitzuteilen, ein offizielles Schuldanerkenntnis des spanischen Schuldners vorlegen oder eine Klage bei Gericht einreichen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Gerichtsverfahren?

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert der Forderung. In einigen Fällen ist der Betrag festgesetzt, er hängt jedoch auch von der Art des Rechtsstreits ab. Außerdem sind unsere eigenen Anwaltskosten inbegriffen. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an unser Spanish Desk.

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren in Spanien?

Die Dauer eines Gerichtsverfahrens in Spanien hängt von der Komplexität Ihres Falles ab und davon, ob Ihr Schuldner Einspruch erhebt oder nicht. Sie können den Stand Ihres Falles rund um die Uhr über unser Portal verfolgen, und der Ihnen zugewiesene Inkassospezialist oder Rechtsanwalt wird Sie stets auf dem Laufenden halten.

Kann ich den Konkurs für meinen spanischen Schuldner beantragen?

Ja, Sie können den Konkurs eines spanischen Schuldners beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an unser Spanish Desk.