Inkasso in Spanien
Bezahlt Ihr spanischer Kunde Ihre Rechnungen nicht? Innerhalb Europas sind Spanier für einen relativ lockereren Umgang mit Zahlungsterminen bekannt. Spanische Geschäftspartner empfinden weniger Druck, Ihre Forderung rechtzeitig zu bezahlen. Selbst der spanische Staat ist dabei kein gutes Vorbild. Der spanische Staat ist bekannt dafür, ein träger Zahler zu sein. Spanische Unternehmen arbeiten oft mit sehr langen Zahlungsterminen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Wenn Sie gegen ein spanisches Unternehmen klagen wollen, beginnen Sie bereits mit einem Rückstand. Die spanischen Rechtsinstanzen gehen von Schuldnerschutz aus und sind oftmals geneigt, dem Debitor Recht zu geben. Dadurch kostet es den Gläubiger mehr Mühe, das spanische Unternehmen zur Ausgleichung der Forderung zu bringen. Unsere spanischen Inkasso Advocaten haben die Mittel, Ihren Schuldner dennoch zur Zahlung zu bringen. Mit einer spanischen Abteilung in unserem Hause in Amsterdam und einer eigenen Kanzlei in Barcelona können wir Ihre Forderungen in Spanien tatkräftig eintreiben.
Tipps, wenn Ihr spanischer Kunde nicht bezahlt:
- Rufen Sie Ihren Kunden an und fragen ihn, warum er nicht bezahlt.
- Gibt es keine Lösung? Senden Sie ihm mit Einschreiben (oder Bürofax) eine Mahnung.
- Passen Sie auf, wenn Ihr spanischer Debitor versucht, mit Ratenzahlungsvereinbarungen oder Bestreiten Zeit zu gewinnen. Bleiben Sie hart, deutlich und warten Sie nicht zu lange.
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- In Spanien ist ein Zahlungsziel von 3 bis 7 Tagen üblich.
- Weisen Sie bereits in der Mahnung darauf hin, dass Sie leider gezwungen sind andere Schritte einzuleiten, wenn die Mahnung nicht durch Zahlung erledigt wird.
- Treffen Sie Ihre Vereinbarungen am besten immer schriftlich.
Unsere spanischen Advocaten kennen die lokalen Gesetze
Unsere spanischen Inkasso Advocaten haben langjährige Erfahrung und Kenntnisse der Gesetze und Regelungen in Spanien. Weiterhin sind sie vollständig über die Handelstraditionen und Kultur in Spanien informiert. Dies macht es leichter, einen spanischen Schuldner schnell zur Zahlung zu bringen.
Inkasso in spanischer Sprache
Unsere Advocaten sprechen sowohl Ihre Sprache als auch die spanische Sprache, wodurch etwaige Sprachbarrieren einfach überwunden werden.
Inkasso nach Maß
Inkasso ist immer Maßarbeit. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht mit standardisierten Prozessen. Jeden Inkassofall beurteilen wir als Einzelfall. Daher können wir Ihnen bei jedem Inkassofall guten und passenden Rat erteilen.
Ehrlicher Rat
Von uns erhalten Sie immer einen ehrlichen Rat über die Erfolgschancen Ihrer Inkassoangelegenheit. Ihre Bedürfnisse stehen ganz oben. Daher suchen wir für Sie nach der passendsten Lösung. Unsere Grundsätze sind nicht umsonst Integrität und Gerechtigkeit.
Inkassoverfahren in Spanien
Das Inkassoverfahren in Spanien ist in zwei Phasen einzuteilen, die außergerichtliche Phase ohne Einschaltung eines Richters und die gerichtliche Phase mit Einschaltung eines Richters. Da wir eine Rechtsanwaltskanzlei sind, können wir Sie in beiden Verfahren vertreten. Die meisten Angelegenheiten können wir jedoch in Spanien so lösen, dass diese in der außergerichtlichen Phase erledigt werden, ohne dass es der Hinzuziehung eines Richters bedarf.
1. Außergerichtliches Inkasso
Unser Ausgangspunkt ist immer die außergerichtliche Phase. Wir versuchen ohne Einschaltung eines Richters auszukommen, um Kosten zu sparen und Ihren Debitor zur Zahlung zu bringen. In dieser Phase haben wir folgende Möglichkeiten:
- Schriftlich und telefonisch mahnen: Wir rufen Ihren Debitor an und schicken ihm eine schriftliche Mahnung und geben ihm die Möglichkeit, zu bezahlen. Dabei erhält Ihr Schuldner eine kurze Zahlungsfrist von wenigen Tagen. In speziellen Fällen gehen wir auch ein persönliches Gespräch mit Ihrem Debitor an.
- Eintrag in die “Schwarze Liste”: Unser spanisches Team kann Ihren Schuldner in eine sogenannte “Schwarze Liste” eintragen lassen, die ASNEF. Unternehmen, die auf dieser Liste stehen, haben oft mehr Mühe, neue Handelsbeziehungen zu knüpfen und bestehende Beziehungen zu pflegen. Ferner erhalten Unternehmen, welche auf dieser Liste stehen, schwieriger Darlehen. Ihr spanischer Kunde will dies natürlich vermeiden, wodurch die “Schwarze Liste” ein gutes Mittel ist, um Druck auf Nichtzahler auszuüben.
2. Gerichtliches Inkasso
Sofern Ihr Schuldner sich weigert, zu zahlen, können wir – in Abstimmung mit Ihnen – gerichtliche Schritte einleiten. Die Kosten geben wir Ihnen vorher bekannt und werden erst tätig, wenn Ihre Zustimmung vorliegt. Spanien kennt verschiedene Möglichkeiten, gerichtliche Verfahren gegen Schuldner zu führen. Abhängig von der Art und Höhe der Forderung bestehen folgende Möglichkeiten, in gerichtlichen Verfahren, Zahlung Ihres Schuldners zu erhalten:
- Der Zahlungsbefehl (Proceso Monitorio): Das Verfahren zur Erlangung eines Zahlungsbefehls (proceso monitorio) ist ein Verfahren, in welchem über das Gericht ein Antrag zur Erteilung des Zahlungsbefehls gestellt wird. Der Richter schickt dem Schuldner sodann einen Zahlungsbefehl und gibt diesem auf, innert 20 Tagen zu reagieren. Der Schuldner kann sodann Ihre Forderung bezahlen oder sich gegen den Zahlungsbefehl verteidigen, wenn er mit diesem nicht einverstanden ist. In einem solchen Fall wird die Angelegenheit automatisch in ein ausführliches Gerichtsverfahren übergeleitet. Sofern der Schuldner sich nicht verteidigt, kann mit einem Zahlungsbefehl relativ schnell ein Urteil erlangt werden.
- Klageverfahren für Forderungen bis € 6.000,- (Jucio Verbal): Dieses Verfahren ist eine Option für Forderungen bis € 6.000,00. Dabei wird eine Klage an das Gericht gesandt. Der Schuldner kann darauf eine Klageerwiderung einreichen. In den meisten Fällen ist es so, dass der Richter direkt ein schriftliches Urteil fällt, aber der Richter kann die Parteien auch auffordern, zu einer Sitzung bei Gericht zu erscheinen.
- Klageverfahren für Forderungen über € 6.000,- (Juicio Ordinario): Dieses Klageverfahren ist für Forderungen von über € 6.000,00 geeignet, wobei ausführlich prozessiert wird. (durchschnittlich dauert ein solches Verfahren ein bis zwei Jahre). Auch bei diesem Verfahren reicht der Gläubiger eine Klage ein und der Beklagte kann sodann eine Erwiderung einreichen. Meistens findet eine vorausgehende Anhörung statt, in welcher festgelegt wird, welche Beweise und Zeugen zugelassen werden.
- Juicio cambiario: Basiert Ihre Forderung auf einem unbezahlten Scheck oder Wechsel, gibt es in Spanien ein abgesondertes Gerichtsverfahren, das sogenannte „juicio cambiario“. Auf Basis des Wechsels oder Schecks mahnt der Richter den Debitor an und fordert ihn auf, binnen 10 Tagen Zahlung zu leisten. Der Richter kann parallel Güter des Schuldners pfänden.
- Europäisches Zahlungsbefehlsverfahren: Wenn es um eine unbestrittene internationale Forderung geht, ist es möglich einen europäischen Zahlungsbefehl zu beantragen. Häufig kann ein solcher Zahlungsbefehl direkt in Land Ihres Firmensitzes beantragt werden. Unser sachbearbeitende Advocaat kann – nach Einsicht Ihrer Unterlagen – beurteilen, ob der Richter in Ihrem Land zuständig ist.
- Nach Antrag auf Erteilung eines europäischen Zahlungsbefehls, fertigt das Gericht den Zahlungsbefehl aus und stellt diesen dem Schuldner zu. Der Zahlungsbefehl ist sofort in dem Land, in welchem sich Ihr Debitor aufhält, vollstreckbar. Die Einschaltung eines weiteren Richters am Sitz des Debitors ist somit nicht erforderlich. Der Schuldner erhält sodann 30 Tage Zeit, zu widersprechen. Geht kein fristgerechter Widerspruch ein, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig.
- Der europäische Zahlungsbefehl ist nur für nicht bestrittene Forderungen geeignet, also für Angelegenheiten, in welchen keine Diskussion über die Forderung selbst besteht. Der europäische Zahlungsbefehl kann nahezu in allen EU-Mitgliedsstaaten beantragt werden. Dieses Verfahren zeichnet sich durch Schnelligkeit und geringe Kosten aus. Befindet sich Ihr Firmensitz in einem EU-Mitgliedsstaat?