Inkasso in Frankreich
Treffen Sie unsere französischen
Inkassospezialisten
Wussten Sie, dass die Eintreibung von Forderungen in Frankreich länger dauern kann als in anderen europäischen Ländern? Mit muttersprachlichen französischen Anwälten an Ihrer Seite, die die Sprache fließend beherrschen, können wir die Ihnen zustehende Zahlung eintreiben. Unsere Experten sind mit der Geschäftskultur vertraut und kennen sich mit den Inkassogesetzen in Frankreich bestens aus. Ob es darum geht, Ihrem Schuldner einen Mahnbescheid zu schicken, einen Gerichtsvollzieher in Frankreich zu kontaktieren oder die Injonction de payer oder Procédure au fond einzuleiten, Sie können auf unsere Anwälte zählen. Mit No Cure No Pay Inkasso in Frankreich können unsere Anwälte Ihnen helfen, Ihre Forderungen schnell und effizient einzutreiben. Erfahren Sie alles, was Sie für eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung in Frankreich wissen sollten.
Phase extra-judicaire: Forderungseinzug in Frankreich in 7 einfachen Schritten ohne gerichtliche Beteiligung
Französischsprachige Anwälte: Treffen Sie unsere Inkassoexperten
Mit unseren muttersprachlichen internen Spezialisten können wir alle sprachlichen und kulturellen Barrieren überwinden. Unsere französischen Spezialisten sind in der Lage, Ihren Schuldner in seiner Muttersprache zu kontaktieren und sind mit der französischen Geschäftskultur vertraut. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies funktioniert. Da wir unsere Strategie anpassen, indem wir Briefe in französischer Sprache verschicken und diese auf Ihren Fall abstimmen, ist Ihr Schuldner eher bereit zu zahlen. Ihr Schuldner ist sich aller Konsequenzen einer Nichtzahlung bewusst und weiß, dass wir in der Lage sind, Ihren Fall bis vor Gericht zu verfolgen.
Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten
No Cure No Pay Inkassobüro in Frankreich
Mit No Cure No Pay Inkasso in Frankreich sind Sie mit einer Inkassokanzlei in einer viel stärkeren Position als mit einem normalen Inkassobüro in Frankreich. Ein reguläres Inkassobüro in Frankreich kann seine Ressourcen nur bis zu einem gewissen Grad einsetzen, während unsere Inkassoanwälte auch beraten und rechtliche Schritte einleiten können. Wir beginnen auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, wobei wir € 185,- für Verwaltungskosten berechnen. Dies ermöglicht es uns, Ihren Schuldner zu ermitteln und nach der besten Strategie zu handeln. Unser Ziel ist es, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies hängt jedoch von der Höhe des Betrages, der Komplexität des Falles und den Inkassogesetzen in Frankreich ab. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, vereinbaren wir mit Ihnen im Voraus ein Fest- oder Stundenhonorar. Eine vollständige Übersicht über unsere Honorare finden Sie hier.
Inkassogesetze in Frankreich
Wenn Sie gerichtlich gegen einen Schuldner in Frankreich vorgehen, können Sie sich auf verschiedene französische Inkassogesetze stützen. Welches Inkassoverfahren am besten geeignet ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Unsere französischen Inkassospezialisten kennen sich mit den inländischen Inkassogesetzen in Frankreich bestens aus. Sie können Sie über das am besten geeignete Verfahren für eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung in Frankreich beraten.
Injonction de payer: Zahlungsbefehlsverfahren
Wenn sich der französische Schuldner in der außergerichtlichen Phase weigert zu zahlen, können unsere französischen Anwälte eine injonction de payer einleiten. Dieses Mahnverfahren ist der kosteneffektivster Weg, um die Bezahlung Ihrer Rechnungen zu erreichen. Der französische Anwalt stellt einen offiziellen Antrag beim Gericht, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Mit diesem Vollstreckungstitel wird der Schuldner gezwungen, die Forderung sofort zu begleichen. Zahlt der Schuldner nicht, können die Gläubiger z. B. das Vermögen des Schuldners pfänden.
Bevor ein vollstreckbarer Titel erwirkt wird, wird der Schuldner informiert und um seine Stellungnahme gebeten. Der Schuldner kann auch Einspruch erheben, was das Verfahren verlängert, da das Gericht den Gläubiger auffordert, sich zum Einspruch des Schuldners zu äußern oder an einer Anhörung teilzunehmen.
Procédure de référé: Das Eilverfahren
Wenn der Schuldner mit der Rechnung nicht einverstanden ist, wird die Forderung bestritten. In strittigen Fällen raten wir zur Einleitung einer procédure de référé. In diesem Fall legt der französische Anwalt alle relevanten Dokumente vor, die darauf hinweisen, dass der Schuldner zahlen muss. Dies geschieht durch einen Gerichtsvollzieher.
Damit ein Eilverfahren zulässig ist, müssen wir nachweisen, dass die unbezahlte Rechnung fällig ist und dass der Schuldner keine Einwände gegen die Forderung hat. Stellt das Gericht jedoch fest, dass die Forderung in der Sache strittig ist, muss das Verfahren im Rahmen der procédure au fond, auch bekannt als ordentliches Zivilverfahren, durchgeführt werden.
Hauptsacheverfahren: Ordentliches Zivilverfahren
Bei komplexeren Konflikten werden die Fälle im Rahmen der procédure au fond gelöst, bei der unsere französischen Anwälte den Mandanten vor dem französischen Gericht vertreten. Wir laden den Schuldner zu einem Anhörungstermin vor, zu dem der Schuldner verpflichtet ist. Bei der ersten Anhörung müssen die Anwälte dem Richter ihre Argumente vortragen. Der Richter erstellt dann einen Zeitplan, in dem die Anwälte ihre schriftlichen Stellungnahmen austauschen können. Sobald der Zeitplan abgeschlossen ist, werden die Parteien zu einer abschließenden Anhörung geladen, nach der der Richter ein Urteil fällt.
Französische Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher in Frankreich sind als Gerichtsbeamte vereidigt. Sie sind befugt, außergerichtliche und gerichtliche Angelegenheiten zu bearbeiten. Unsere französischen Anwälte arbeiten eng mit den Gerichtsvollziehern zusammen, um Gerichtsentscheidungen durch Vollstreckungsmaßnahmen durchzusetzen, für die die Gerichtsvollzieher allein zuständig sind.
Die Anwälte von Bierens verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Verfahren in Frankreich. Daher haben sie ein Portfolio von juristischen Partnern in Frankreich entwickelt, um effektive und zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. Wenn beispielsweise ein Urteil zu Gunsten unseres Mandanten ergeht, erhält der Schuldner eine Frist, um freiwillig zu handeln. Unsere Anwälte beauftragen einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsuchung von Vermögenswerten und Fahrzeugen zur Beschlagnahme, die dann als Druckmittel eingesetzt wird.
Internationaler Forderungseinzug in Frankreich
Unsere Anwälte sind zwar auf das in Frankreich geltende Inkassorecht spezialisiert, aber es gibt auch andere europäische und internationale Inkassoverfahren, die wir in Ihrem Namen einleiten können. Wenn Sie und Ihr Schuldner Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sind das europäische Bagatellverfahren und der europäische Zahlungsbefehl zwei rechtliche Möglichkeiten, die wir in Ihrem Namen einleiten können.
Warum sollten Sie Bierens beauftragen und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in Frankreich?
Wussten Sie, dass ein offizielles Urteil eines französischen Gerichts innerhalb von 6 Monaten vollstreckt werden muss?
Zwangsvollstreckung von Forderungen in Frankreich
Sobald wir ein offizielles Urteil von einem französischen Gericht erhalten haben, muss das Urteil innerhalb von sechs Monaten nach Erlass des Urteils vollstreckt werden. Damit ein Urteil gegen einen Schuldner vollstreckt werden kann, muss es durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher kann dann alle möglichen Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu zwingen. Nach französischem Recht stehen dem Gläubiger eine Reihe von Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung, z. B. die Durchsuchung und Beschlagnahme von Vermögenswerten, die Pfändung eines Gewächshauses, die Beschlagnahme von Banken oder Fahrzeugen. Der Gerichtsvollzieher in Frankreich kann das Unternehmen auch in einer offiziellen lokalen und nationalen Datenbank registrieren lassen.
Verjährungsfrist für Inkasso in Frankreich
Bei der Eintreibung von Forderungen in Frankreich verjähren Zahlungsansprüche nach französischem Recht in 5 Jahren. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Verjährungsfrist keine rechtlichen Schritte mehr gegen Ihren Schuldner einleiten können.
Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen von dieser Regel. So verjähren beispielsweise verkehrsrechtliche Zahlungsansprüche nach 1 Jahr, während einige baurechtliche Ansprüche nach 10 Jahren verjähren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Gläubiger die Verjährungsfrist verlängern können: mit einem Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner oder durch Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Wenn Sie wissen möchten, was dies für Ihr Inkasso in Frankreich bedeuten könnte, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Beginnen Sie Ihr Inkasso in Frankreich noch heute
Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkassofall in Frankreich! Während unser French Desk Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.
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Finden Sie heraus, wie wir anderen bei der Forderungseintreibung in Frankreich geholfen haben
Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Frankreich. Finden Sie heraus, wie unsere französischen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen geholfen haben, und finden Sie eine Lösung für den Forderungseinzug in Frankreich.