Inkasso in Slowenien

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Inkassospezialist

Wenn es um die Eintreibung von Forderungen in Slowenien geht, können Sie sich darauf verlassen, dass Bierens schnell und effizient gegen Ihren Schuldner vorgeht. Unsere Experten verfügen über mehr Ressourcen als ein normales Inkassobüro in Slowenien und können Ihnen helfen, die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede zu überwinden, die beim Umgang mit slowenischen Schuldnern auftreten. Unsere Spezialisten beginnen immer in der außergerichtlichen Phase auf einer No-Cure-No-Pay-Basis. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, können unsere Inkassoanwälte Sie in der gerichtlichen Phase bei der Beantragung der Tožba za izterjavo (Mahnverfahren), Tožba (Zivilverfahren) oder Začasna odredba (einstweilige Verfügung) unterstützen. Finden Sie heraus, was unsere Experten für Sie tun können, um Ihre Schulden in Slowenien erfolgreich einzutreiben.

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Forderungseinzug in Slowenien ohne gerichtliche Beteiligung in 7 Schritten erklärt

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Internationale Experten für die Eintreibung von Forderungen in Slowenien

Mit einem Team von mehr als 115+ Experten für internationale Eintreibung können unsere Anwälte Ihnen alles sagen, was Sie über die Eintreibung von Forderungen in Slowenien wissen müssen. Jeder unserer Anwälte ist auf ein anderes Land und eine andere Branche spezialisiert und kann Ihnen alles sagen, was Sie sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wissen müssen. Durch die Überwindung der sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede können unsere internationalen Inkassospezialisten Ihre unbezahlten Forderungen in kürzester Zeit eintreiben. Mehr über unser internationales Team erfahren Sie hier.

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Inkassokosten: No Cure No Pay Inkasso in Slowenien

Beim Inkasso in Slowenien versuchen wir, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung beizutreiben. Wir beginnen auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, wobei wir € 185,- für Verwaltungskosten berechnen. Wir sind bestrebt, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Da wir über mehr Ressourcen verfügen als herkömmliche Inkassobüros in Slowenien, können Sie Folgendes erwarten:

  • Persönlicher Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter
  • Persönlicher telefonischer und schriftlicher Kontakt mit Ihrem slowenischen Schuldner
  • Maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall
  • Zugang zu den größten nationalen und internationalen B2B-Inkassodatenbanken
  • Echte Kenntnisse der lokalen Geschäftskultur und des Zahlungsverhaltens
  • Kenntnis der nationalen und internationalen Gerichtsverfahren
  • Ehrliche Beratung, wenn rechtliche Schritte erforderlich sind

Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Wir tun dies nur in Absprache mit Ihnen. Unsere Honorare können Sie hier einsehen.

Inkassogesetze in Slowenien

Unabhängig davon, wo Sie und Ihr Schuldner sich befinden, können unsere Experten Gläubigern bei der Forderungsbeitreibung in Slowenien helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, können wir in Ihrem Namen das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen und das europäische Mahnverfahren einleiten. Hierfür gelten besondere Bedingungen, weshalb Sie sich am besten an unsere Anwälte wenden sollten.

Die Inkassogesetze in Slowenien können sich von den Vorschriften in Ihrem Land unterscheiden. Oft ist es effektiver und schneller, die lokalen Verfahren zu befolgen. Mit einem slowenischen Rechtsanwalt an Ihrer Seite kann dieser die folgenden Verfahren in Ihrem Namen einleiten:

Tožba za izterjavo: Mahnverfahren

Im Falle einer unbestrittenen Forderung kann die Tožba za izterjavo eingeleitet werden. Dabei handelt es sich um eine Form des Mahnverfahrens, die es den Gläubigern ermöglicht, rechtzeitig und effizient einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Nachdem das Gericht ein Urteil gefällt hat, leitet unser Anwalt zusammen mit dem Gerichtsvollzieher unverzüglich die notwendigen Schritte zur Vollstreckung des Urteils ein.

Tožba: Zivilverfahren

Wenn der Fall strittig ist und der Schuldner der Forderung nicht zustimmt, kann auch der Schuldner zu einem Zivilverfahren vorgeladen werden. Beide Parteien müssen dann ihre Argumente vor Gericht vortragen. In manchen Fällen erlässt das Gericht sofort ein Urteil oder setzt stattdessen eine Verhandlung an.

Začasna odredba: Zwischenzeitliche Maßnahmen

In bestimmten Fällen können Sie auch die Začasna odredba beantragen. Dabei handelt es sich um eine Zwischenmaßnahme, die es den Gläubigern ermöglicht, ihre Vermögenswerte oder Rechtsansprüche zu schützen. Nachdem die Gläubiger die Začasna odredba beantragt haben, muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

Zwangsvollstreckung von Forderungen in Slowenien

Wenn unsere Anwälte ein Urteil gegen Ihren slowenischen Schuldner erwirkt haben, muss dieses Urteil noch vollstreckt werden. Nach EU-Recht werden Urteile, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, auch in anderen EU-Ländern anerkannt. Für die Vollstreckung eines Urteils aus Ihrem Land in Slowenien stellt Ihr Gericht eine Bescheinigung aus. Diese wird dann zusammen mit dem Urteil an den Gerichtsvollzieher in Slowenien gesandt. Der Gerichtsvollzieher kann dann dafür sorgen, dass das Inkasso-Urteil in Slowenien vollstreckt wird.

Verjährungsfrist in Slowenien

Eine offene Rechnung kann nicht ewig eingezogen werden. Sobald eine Rechnung verjährt ist, können Sie den unbezahlten Betrag nicht mehr durch gerichtliche Beteiligung eintreiben. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Unsere Anwälte können Ihnen mehr dazu sagen.

Warum sollten Sie Bierens beauftragen und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in Slowenien?

Wussten Sie, dass Sie bei Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Schuldnern das zuständige Gericht und das anwendbare Recht berücksichtigen sollten?

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Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkassofall in Slowenien! Während unser internationales Inkassoteam Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.

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Erfahren Sie, wie wir anderen bei der internationalen Forderungsbeitreibung geholfen haben

Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Slowenien. Finden Sie heraus, wie unsere internationalen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen geholfen haben, und finden Sie eine Lösung für den Forderungseinzug in Slowenien.


Häufig gestellte Fragen zum Inkasso in Slowenien

Wie funktioniert der Forderungseinzug in Slowenien?

Der Forderungseinzug in Slowenien beginnt immer mit der außergerichtlichen Phase, in der wir Ihrem Schuldner Mahnschreiben schicken und ihn telefonisch kontaktieren. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht reagiert, können wir weitere Möglichkeiten, einschließlich rechtlicher Schritte, erörtern.

Wie treiben Sie meine Forderung in Slowenien ein?

Unsere Inkasso Strategie beginnt mit einer gütlichen Einigung ohne gerichtliche Beteiligung, gefolgt von rechtlichen Schritten auf Ihren Wunsch hin. Unser Vorgehen ist stets entschlossen und respektvoll, und Sie werden stets über den Stand Ihres Falles informiert.

Wie hoch sind die Kosten für die Forderungsbeitreibung in Slowenien?

Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Fälle auf No-Cure-No-Pay-Basis, auch in Slowenien. Unser Anfangshonorar beträgt € 185,- für Verwaltungskosten. Wir sind bestrebt, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten so weit wie möglich von Ihrem Schuldner einzutreiben, was jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stunden- oder Festpreis über. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten, und wir werden Sie zunächst konsultieren, bevor wir ein Verfahren einleiten.

Wie lange dauert ein durchschnittliches Inkassoverfahren in Slowenien?

Das hängt von der jeweiligen Situation und dem Schuldner ab. Die gütliche Einigung dauert relativ kurz, da wir Ihrem Schuldner eine begrenzte Zeit für die Zahlung einräumen. Zu Beginn Ihres Verfahrens gibt Ihr Sachbearbeiter eine Schätzung der Dauer Ihres Verfahrens ab. Reagiert Ihr Schuldner nicht, können Ihnen unsere Fachleute und Anwälte innerhalb von 4 Wochen ein voraussichtliches Ergebnis oder Vorgehen mitteilen. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, dauert das Inkassoverfahren länger, was vom Gerichtsverfahren und davon abhängt, ob der Schuldner Einspruch erhebt.

Wann wird ein Inkassofall vor Gericht gebracht?

Wir ziehen es vor, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der gütlichen Phase. Wenn Ihr Schuldner nicht reagiert oder die Forderung bestreitet, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Wir werden dies jedoch nur in Absprache mit Ihnen tun.

Welche Chancen habe ich auf eine erfolgreiche Beitreibung in Slowenien?

Die Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung hängen von der Art Ihres Inkassofalls ab. 95 % der Fälle werden auf der Grundlage von No Cure No Pay gelöst. Unsere Spezialisten und Anwälte setzen alles daran, Ihre Forderung so schnell und effizient wie möglich einzutreiben. Wir stellen immer sicher, dass wir Ihnen ehrliche und praktische Ratschläge geben, die Ihnen die besten Ergebnisse liefern werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei der Eintreibung von Forderungen in Slowenien?

Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, können wir die Tožba za izterjavo (Mahnverfahren) Tožba (Zivilverfahren) oder Začasna odredba (Zwischenmaßnahmen) nutzen. Sobald wir ein offizielles Gerichtsurteil erhalten, können wir die Maßnahmen durchsetzen.

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meinen Schuldner vor Gericht bringe?

Wenn Ihre Forderung vor Gericht verhandelt wird, sind verschiedene Unterlagen erforderlich, um Ihre Forderung zu belegen. Dazu gehören eine Kopie des Vertrags, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Auftragsbestätigung, ein Liefernachweis, Rechnungen und eine Kopie des Schriftverkehrs mit Ihrem Schuldner. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wird Ihr Sachbearbeiter Sie darüber informieren.

Was tue ich, wenn mein Schuldner zahlungsunfähig ist?

Wenn Ihr Schuldner aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig ist, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden. Aufgrund der verschiedenen Insolvenzgesetze können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen auf die Beitreibung Ihrer Schulden zu ermitteln.

Wie lange dauert es, bis eine Forderung in Slowenien abgeschrieben wird?

Nach slowenischem Inkassorecht verjähren Zahlungsforderungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, wobei es bestimmte Möglichkeiten gibt, die Verjährung zu unterbrechen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten.