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INTERNATIONALES GERICHTLICHES INKASSO

Haben Sie einen internationalen Schuldner, der sich weigert, Ihre Rechnung zu bezahlen? Haben Sie alle vorgerichtlichen Maßnahmen ausgeschöpft, um Ihr Geld zurückzufordern, aber trotzdem keinen Erfolg gehabt? In diesem Fall sollten Sie ein internationales Gerichtsverfahren einleiten.  
Bei allen Gerichtsverfahren ist es sehr ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Es gibt viele verschiedene Wege, die Sie einschlagen können, um Ihre ausstehenden Forderungen bei Ihrem internationalen Schuldner einzutreiben. Welchen Weg Sie wählen, hängt in hohem Maße von den Umständen Ihres Falles und dem Land Ihres Schuldners ab.
Reichen Sie Ihren Fall bis 16.00 Uhr ein und wir werden noch heute tätig!

Internationale Streitigkeiten

Haben Sie einen unbestrittenen internationalen Inkassofall? Das Inkassoverfahren ist in jedem Land anders. Jedes Land hat seine eigene Gesetzgebung und sein eigenes Verfahren. Das macht die internationale Eintreibung von Forderungen sehr schwierig. Unsere Anwälte für internationales Inkasso verfügen über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse der Gesetze, Vorschriften, Handelsbräuche und Kultur im Land Ihres Schuldners. Das macht es für uns einfacher, mit Ihrem Schuldner in Kontakt zu treten und ihn zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. 

Internationale Inkassoverfahren

Der Zusammenschluss so vieler verschiedener Länder macht die Europäische Union zu einem attraktiven Markt. Aber bei so vielen Gesetzen und Vorschriften sind die Inkassoverfahren nicht einheitlich und daher eine große Herausforderung. Für die Europäische Union ist es wichtig, den Handel zwischen den europäischen Ländern zu fördern. Dazu gehören jedoch keine komplizierten Inkassoverfahren für internationale Forderungen. Deshalb gibt es zwei rechtliche Verfahren, die für ausländische Forderungen genutzt werden können: den Europäischen Zahlungsbefehl und das Verfahren für geringfügige Forderungen. 
Bei beiden Verfahren muss ein Standardformular ausgefüllt werden, das dann an das Gericht geschickt wird. Das Gericht wird sich mit dem Inkassofall befassen und dann eine Entscheidung fällen. Beide Verfahren sind relativ schnell und kostengünstig. Das Verfahren für geringfügige Forderungen kann nur für Forderungen bis zu 5.000 € angewandt werden, der Europäische Zahlungsbefehl gilt nur für unbestrittene Forderungen.
Bierens und das Team von internationalen Anwälten verstehen die Bedürfnisse von Unternehmen und können sich auf jede Situation einstellen.
Lea Macedoni / Alessi

Strittige internationale Inkassofälle für Unternehmen

Ein strittiger Fall liegt vor, wenn Sie und Ihr Schuldner sich über das Ergebnis Ihres Geschäfts nicht einig sind. Sie sind beispielsweise der Meinung, dass Sie hochwertige Waren geliefert haben, Ihr Schuldner jedoch nicht. Haben Sie einen strittigen internationalen Inkassofall? Dann hängt das Verfahren, das Sie anwenden, stark davon ab, aus welchem Land Ihr Schuldner stammt.  
Bei strittigen internationalen Fällen sollten Sie einen Inkassoanwalt beauftragen. Er kennt sich nicht nur mit dem Recht aus, sondern kann auch in der Sprache Ihres Schuldners kommunizieren.  
Sofern in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Ihrem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt das Recht des Landes Ihres Schuldners. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise in der Sprache Ihres Schuldners prozessieren und im Land Ihres Schuldners vor Gericht gehen müssen. Das können wir für Sie tun, damit Sie das nicht tun müssen. Unsere internationalen Anwälte haben Hunderten von internationalen Unternehmen geholfen, ihre ausstehenden Rechnungen von ausländischen Schuldnern einzutreiben.

Wann können Sie ein Verfahren für geringfügige Forderungen einleiten?

Haben Sie eine Forderung, die höher als 5.000 € ist? In diesem Fall können Sie das Verfahren für geringfügige Forderungen nicht nutzen, um Ihre offene Rechnung einzutreiben. Sie können jedoch das Europäische Mahnverfahren anwenden.

Wir sind Experten für internationales Inkasso

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Europäischer Zahlungsbefehl

Haben Sie ausländische Schuldner, die Ihre Rechnung nicht bezahlen? Das Europäische Mahnverfahren kann Ihnen vielleicht helfen. Dabei handelt es sich um ein relativ einfaches Standardverfahren, das in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) angewandt werden kann. Mit dem Europäischen Mahnverfahren können Sie Ihre internationalen Forderungen auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise eintreiben.  

Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren ist ein wirksames gerichtliches Verfahren für internationale Forderungen. Es ist ein relativ einfaches Verfahren, das in allen Ländern auf die gleiche Weise funktioniert. Als Gläubiger müssen Sie das Formblatt A in Anhang I der Verordnung über das Europäische Mahnverfahren ausfüllen und es zusammen mit den entsprechenden Belegen an das Gericht senden. Das Gericht entscheidet dann schriftlich über den Fall.  
Die Bearbeitungszeiten für dieses Verfahren sind sehr kurz, so dass Sie schnell Klarheit über Ihren Inkassofall erhalten können. Wichtig ist, dass mit diesem Verfahren nur geringe Kosten verbunden sind. Das Europäische Mahnverfahren ist jedoch nur für unbestrittene Forderungen geeignet. Sind Sie mit Ihrem Schuldner über die ausstehende Rechnung im Streit? In diesem Fall kann das Verfahren nicht fortgesetzt werden, und es muss ein anderes gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, um eine Lösung für Ihren Zahlungsstreit zu finden.   

Wie funktioniert das Europäische Mahnverfahren?

Wann können Sie den Europäischen Zahlungsbefehl anwenden?

Spezialisten für die internationale Forderungsbeitreibung

Unsere 35 internationalen Anwälte sind Spezialisten für die Eintreibung von Forderungen in ganz Europa. Von dem Moment an, in dem Sie uns Ihren Fall übergeben, werden wir unser Möglichstes tun, um die Angelegenheit so schnell wie möglich zu lösen. Ganz gleich, ob es sich um eine einfache Inkassosache oder einen komplizierten Rechtsstreit handelt, wir werden Sie entlasten.

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