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Inkasso in Finnland

Treffen Sie unsere finnischen
Inkassospezialisten

Wenn es um Inkasso in Finnland geht, können Sie sich darauf verlassen, dass Bierens schnell und effizient gegen Ihren Schuldner vorgeht. Unsere Experten verfügen über mehr Ressourcen als ein gewöhnliches Inkassobüro in Finnland und können Ihnen helfen, die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede zu überwinden, die sich im Umgang mit finnischen Schuldnern ergeben. Unsere Spezialisten beginnen immer in der außergerichtlichen Phase auf einer No-Cure-No-Pay-Basis. Sollte ein gerichtliches Vorgehen erforderlich sein, können unsere Inkasso-Anwälte Sie in der gerichtlichen Phase bei der Beantragung des Haastehakemus oder Ulosotto gegen Ihren finnischen Schuldner unterstützen. Finden Sie heraus, was unsere Experten für Sie tun können, um erfolgreiches Inkasso in Finnland zu betreiben und Ihre Forderungen einzutreiben.

Reichen Sie Ihren Fall bis 16.00 Uhr ein und wir werden noch heute tätig!

Rückgewinnung Ihrer unbezahlten Rechnungen in Finnland in 7 einfachen Schritten

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Internationale Experten für Inkasso in Finnland

Mit einem Team von mehr als 115+ Experten für internationale Eintreibung können unsere Anwälte Ihnen alles sagen, was Sie über die Eintreibung von Forderungen in Finnland wissen müssen. Jeder unserer Anwälte ist auf ein anderes Land und eine andere Branche spezialisiert und kann Ihnen alles sagen, was Sie sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wissen müssen. Durch die Überwindung der sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede können unsere internationalen Inkassospezialisten Ihre unbezahlten Forderungen in kürzester Zeit eintreiben. Mehr über unser internationales Team erfahren Sie hier.

Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten

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Inkasso-Kosten: No Cure No Pay Inkasso in Finnland

Bei der Forderungsbeitreibung in Finnland ist unser Ausgangspunkt die Rückgewinnung Ihrer Forderung ohne gerichtliche Beteiligung. Wir beginnen auf einer No-Cure-No-Pay-Basis, wobei wir € 185,- für Verwaltungskosten berechnen. Dies ermöglicht es uns, Ihren Schuldner zu ermitteln und nach der besten Strategie zu handeln. Unser Ziel ist es, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies hängt jedoch von der Höhe und Komplexität des Falles ab.

Da normale Inkassobüros in Finnland nicht mehr tun können als Sie selbst, sind Sie mit einem erfahrenen Anwalt in einer viel stärkeren Position. Mit No Cure No Pay Inkasso in Finnland können Sie Folgendes erwarten:

  • Persönlicher Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter 
  • Persönlicher telefonischer und schriftlicher Kontakt mit Ihrem finnischen Schuldner 
  • Maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall 
  • Zugang zu den größten nationalen und internationalen B2B-Inkassodatenbanken 
  • Echte Kenntnisse der lokalen Geschäftskulturen und des Zahlungsverhaltens 
  • Kenntnis der nationalen und internationalen Gerichtsverfahren 
  • Ehrliche Beratung, wenn rechtliche Schritte erforderlich sind 

Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder Festpreis über. Wir tun dies nur in Absprache mit Ihnen. Eine vollständige Übersicht über unsere Gebühren können Sie hier einsehen.

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Inkassogesetze in Finnland

Unabhängig davon, wo Sie oder Ihr Schuldner sich befinden, können unsere Experten Gläubigern beim Inkasso in Finnland überall auf der Welt helfen. Wenn beide Länder Mitglieder der Europäischen Union sind, gibt es auch zwei internationale Verfahren, die bei internationalem Inkasso angewendet werden können. Dabei handelt es sich um das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen und den europäischen Zahlungsbefehl. Hier gelten besondere Bedingungen, weshalb Sie sich am besten an unsere Anwälte wenden sollten.  

Die Inkassogesetze in Finnland können sich von den Vorschriften in Ihrem Land unterscheiden. Oft ist es effektiver und schneller, die lokalen Verfahren zu befolgen. Mit einem internationalen Inkasso-Anwalt an Ihrer Seite kann dieser die folgenden Verfahren in Ihrem Namen einleiten:

Haastehakemus: Beantragung eines Mahnbescheids

Um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, müssen Sie beim Gericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids einreichen. Der Schuldner wird dann aufgefordert, den vollen Hauptbetrag der Schuld einschließlich der Zinsen und Kosten zu zahlen. Der Antrag wird dann beim Gericht registriert und dem Schuldner wird ein Mahnbescheid zugestellt. Das gesamte Verfahren wird auf dem Postweg abgewickelt. Der Schuldner hat 14 Tage Zeit, um auf den Mahnbescheid zu reagieren. Der Schuldner kann auf folgende Weise reagieren:

  1. Der Schuldner kann sich direkt an den Gläubiger oder seinen Vertreter wenden, um die Schulden in voller Höhe zu begleichen oder einen Zahlungsplan auszuhandeln, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden 
  2. Die Schuld anerkennen: In diesem Fall ordnet das Gericht an, dass die Schuld in voller Höhe beglichen werden muss.  
  3. Die Forderung bestreiten: Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, muss er dies begründen und dem Gericht vorlegen. Das Verfahren in einem Konfliktfall ist oft langwierig und erheblich teurer. 
  4. Keine Antwort: Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, kann das Gericht einen Versäumnisbescheid zugunsten des Antragstellers erlassen 

 

Ulosotto: Pfändungsbeschluss

Wenn der Schuldner der Entscheidung des Gerichts nicht freiwillig nachkommt, kann die Entscheidung durch einen Pfändungsbeschluss vollstreckt werden. Der Fall wird nicht automatisch zur Pfändung weitergeleitet, sondern der Gläubiger muss dies beim Gerichtsvollzieher beantragen. Nachdem der Gerichtsvollzieher den Antrag bearbeitet hat, schickt er dem Schuldner eine Einleitungsanzeige. Außerdem wird dem Schuldner ein Aufforderungsschreiben zugesandt, in dem er die Möglichkeit erhält, die Zahlung freiwillig zu leisten. Wird die Forderung nicht freiwillig bezahlt? Dann wird das Einkommen oder Vermögen des Schuldners gepfändet. Es ist auch möglich, dass der Gerichtsvollzieher eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner trifft, wobei Ihre Interessen berücksichtigt werden. 

Vollstreckung von Inkassoforderungen in Finnland

Sobald unsere Anwälte ein Urteil gegen Ihren finnischen Schuldner erhalten haben, muss dieses Urteil noch vollstreckt werden. Nach EU-Recht werden Urteile, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen sind, auch in anderen EU-Ländern anerkannt. Für die Vollstreckung eines Urteils aus Ihrem Land in Finnland wird Ihr Gericht eine Bescheinigung ausstellen. Diese wird dann zusammen mit dem Urteil an den Gerichtsvollzieher in Finnland gesandt. Der Gerichtsvollzieher kann dann dafür sorgen, dass das Inkasso-Urteil in Finnland vollstreckt wird.
 

Verjährungsfrist in Finnland

Eine offene Rechnung kann nicht ewig eingezogen werden. Sobald eine Rechnung verjährt ist, können Sie den unbezahlten Betrag nicht mehr durch gerichtliche Beteiligung eintreiben. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Unsere Anwälte können Ihnen mehr dazu sagen.
 

Warum sollten Sie Bierens beauftragen und nicht ein gewöhnliches Inkassobüro in Finnland?

Wussten Sie, dass in Finnland das Gericht den Gerichtsvollzieher beauftragt? Für die Vollstreckung eines Urteils ist ein amtlicher Gerichtsbeschluss erforderlich.

Beginnen Sie Ihr Inkasso in Finnland noch heute

Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkassofall in Finnland! Während wir Ihren Fall bearbeiten, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.

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Finden Sie heraus, wie wir anderen bei der Eintreibung von Forderungen in Finnland geholfen haben

Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Finnland. Finden Sie heraus, wie unsere deutschen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in einer ähnlichen Situation geholfen haben, und finden Sie die Lösung für den Forderungseinzug in Finnland.


Häufig gestellte Fragen zur Eintreibung von Forderungen in Finnland

Wie funktioniert das Inkasso in Finnland?

Die Forderungseinziehung in Finnland beginnt immer in der außergerichtlichen Phase, in der wir Ihrem Schuldner Mahnschreiben schicken und ihn telefonisch auf Finnisch kontaktieren. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet oder nicht reagiert, können wir weitere Möglichkeiten, einschließlich rechtlicher Schritte, besprechen.

Wie treiben Sie meine Forderungen in Finnland ein?

Unsere Inkassostrategie beginnt mit einer gütlichen Einigung ohne gerichtliche Beteiligung, gefolgt von gerichtlichen Schritten auf Ihren Wunsch hin. Unser Vorgehen ist stets entschlossen und respektvoll, und Sie werden stets über den Stand Ihres Falles informiert.

Wie hoch sind die Kosten für Inkasso in Finnland?

Wir bearbeiten alle außergerichtlichen Fälle auf No-Cure-No-Pay-Basis, auch in Finnland. Unsere Grundgebühr beträgt € 185,- für Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, die Rückgewinnung der Hauptforderung einschließlich Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner so weit wie möglich zu erreichen, was jedoch von der Höhe und Komplexität des Falles abhängt. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stunden- oder Festpreis über. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten, und wir werden Sie zunächst konsultieren, bevor wir eine Maßnahme ergreifen.

Wie lange dauert ein Inkassoverfahren in Finnland durchschnittlich?

Das hängt von der jeweiligen Situation und dem Schuldner ab. Die gütliche Phase dauert relativ kurz, weil wir Ihrem Schuldner eine begrenzte Frist für die Zahlung einräumen. Zu Beginn Ihres Verfahrens gibt Ihr Sachbearbeiter eine Schätzung der Dauer Ihres Verfahrens ab. Reagiert Ihr Schuldner nicht, können Ihnen unsere Fachleute und Anwälte innerhalb von 4 Wochen ein voraussichtliches Ergebnis oder Vorgehen mitteilen. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, dauert das Inkasso länger, was vom Gerichtsverfahren und davon abhängt, ob der Schuldner Einspruch erhebt.

Wann wird ein Inkassofall vor Gericht gebracht?

Wir ziehen es vor, Ihre Forderung ohne gerichtliche Beteiligung einzutreiben. Deshalb beginnen wir ein Inkasso immer in der gütlichen Phase. Wenn Ihr Schuldner nicht reagiert oder die Forderung bestreitet, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Dies werden wir aber nur in Absprache mit Ihnen tun.

Welche Aussichten habe ich auf eine erfolgreiche Beitreibung in Finnland?

Die Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung hängen von der Art Ihres Inkassofalls ab. 95 % der Fälle werden nach dem Prinzip „No Cure No Pay“ gelöst. Unsere Spezialisten und Anwälte setzen alles daran, Ihre Forderung so schnell und effizient wie möglich einzutreiben. Wir stellen immer sicher, dass wir Ihnen ehrliche und praktische Ratschläge geben, die Ihnen die besten Ergebnisse liefern werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei der Eintreibung von Forderungen in Finnland?

Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, können wir Sie beim Haastehakemus oder Ulosotto unterstützen. Sobald ein offizielles Gerichtsurteil vorliegt, können wir Ihnen bei der Vollstreckung von Maßnahmen helfen.

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meinen Schuldner verklagen will?

Wird Ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht, sind mehrere Unterlagen erforderlich, um Ihre Forderung zu belegen. Dazu gehören eine Kopie des Vertrags, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Auftragsbestätigung, ein Liefernachweis, Rechnungen und eine Kopie des Schriftverkehrs mit Ihrem Schuldner. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wird Ihr Sachbearbeiter Sie darüber informieren.

Was tue ich, wenn mein Schuldner zahlungsunfähig ist?

Wenn Ihr Schuldner aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig ist, sollten Sie sich an unsere Anwälte wenden. Unsere Anwälte können Ihnen helfen, Ihre Chancen auf eine Rückzahlung Ihrer Schulden zu ermitteln, da es verschiedene Insolvenzgesetze gibt.