Inkasso in der Schweiz
Treffen Sie unsere schweizerischen
Inkassospezialist
Wenn es um Inkasso in der Schweiz geht, können Sie sich darauf verlassen, dass Bierens schnell und effizient gegen Ihren Schuldner vorgeht. Unsere Experten verfügen über mehr Ressourcen als ein gewöhnliches Inkassobüro in der Schweiz und können Ihnen helfen, die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede zu überwinden, die beim Umgang mit Schweizer Schuldnern auftreten. Unsere Spezialisten beginnen immer in der außergerichtlichen Phase auf einer No Cure No Pay-Basis. Sollte ein gerichtliches Vorgehen notwendig sein, unterstützen unsere Inkassoanwälte Sie in der gerichtlichen Phase bei der Beantragung des Betreibungsbegehrens oder eines ordentlichen Zivilprozesses gegen Ihren Schweizer Schuldner. Finden Sie heraus, was unsere Experten für ein erfolgreiches Inkasso in der Schweiz für Sie tun können, um Ihre Forderungen einzutreiben.
Forderungseinzug in der Schweiz in 7 Schritten erklärt
Internationale Experten für Inkasso in der Schweiz
Mit einem Team von mehr als 115+ Experten im internationalen Inkasso können unsere Anwälte Ihnen alles sagen, was Sie über die Forderungsbeitreibung in der Schweiz wissen müssen. Jeder unserer Anwälte ist auf ein anderes Land und eine andere Branche spezialisiert und kann Ihnen alles sagen, was Sie sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase wissen müssen. Durch die Überwindung der sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Unterschiede können unsere internationalen Inkassospezialisten Ihre unbezahlten Forderungen in kürzester Zeit eintreiben. Mehr über unser internationales Team erfahren Sie hier.
Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten
Inkassokosten: No Cure No Pay Inkasso in der Schweiz
Bei der Lösung Ihrer Inkassofälle in der Schweiz streben wir eine Eintreibung Ihrer Forderung ohne gerichtliche Beteiligung an. Wir beginnen auf einer No Cure No Pay-Basis, wobei wir € 185,- für Verwaltungskosten berechnen. Wir sind bestrebt, die Zinsen und Kosten von Ihrem Schuldner einzutreiben; dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Da wir über mehr Ressourcen verfügen als herkömmliche Inkassobüros in der Schweiz, können Sie Folgendes erwarten:
- Persönlicher Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter
- Persönlicher telefonischer und schriftlicher Kontakt mit Ihrem Schweizer Schuldner
- Massgeschneiderte Strategie für Ihren Fall
- Zugang zu den grössten nationalen und internationalen B2B-Inkassodatenbanken
- Echte Kenntnisse der lokalen Geschäftskulturen und des Zahlungsverhaltens
- Kenntnis der nationalen und internationalen Gerichtsverfahren
- Ehrliche Beratung, wenn rechtliche Schritte erforderlich sind
Wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Wir tun dies nur in Absprache mit Ihnen. Unsere Honorare können Sie hier einsehen.
Inkasso Gesetze in der Schweiz
Unabhängig davon, wo Sie und Ihr Schuldner sich befinden, können unsere Experten Gläubigern bei der Eintreibung von Forderungen in der Schweiz helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sind das europäische Bagatellverfahren und das europäische Mahnverfahren zwei rechtliche Möglichkeiten, die wir in Ihrem Namen einleiten können. Hierfür gelten besondere Bedingungen, weshalb Sie sich am besten an unsere Anwälte wenden sollten.
Die Inkassogesetze in der Schweiz können sich von den Vorschriften in Ihrem Land unterscheiden. Oft ist es effektiver und schneller, die lokalen Verfahren zu befolgen. Mit einem Schweizer Anwalt an Ihrer Seite kann dieser die folgenden Verfahren in Ihrem Namen einleiten:
Betreibungsregister: Beantragung eines Auszugs für ein beschleunigtes Verfahren
Bevor ein gerichtliches Verfahren gegen Ihren Schweizer Schuldner eingeleitet wird, benötigt der Gläubiger einen Auszug aus dem Betreibungsregister, den wir bereits in der vorgerichtlichen Betreibungsphase in Ihrem Auftrag erstellen können. In der Phase des gerichtlichen Inkassos wird dieser Auszug auch benötigt, um unseren Anwälten zu helfen, die effektivste Vorgehensweise für Ihre unbezahlte Forderung zu bestimmen.
Betreibungsbegehren: Beschleunigtes Inkassoverfahren
Sobald ein Auszug aus dem Betreibungsregister beantragt wurde, kann das Betreibungsbegehren eingeleitet werden. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Inkassoverfahren, bei dem ein Zahlungsbefehl an Ihren Schweizer Schuldner geschickt wird. Der Schuldner kann entweder innerhalb von 20 Tagen die Zahlung leisten oder mit einem Rechtsvorschlag auf die Forderung reagieren.
Ergibt sich aus dem Auszug aus dem Betreibungsregister, dass gegen Ihren Schweizer Schuldner nur wenige oder keine Verfahren laufen, kann das Betreibungsbegehren fortgesetzt werden. Wenn der Schweizer Schuldner keine Einrede erhebt, kann ein Zahlungsbefehl sofort vollstreckt werden. Die Zahlung kann von Ihrem Schweizer Schuldner zurückgefordert werden, oder Ihr Schuldner kann in Konkurs gehen. Ziel des Konkursantrags ist es, Ihren Schuldner unter Druck zu setzen, damit er die gesamte Forderung einschließlich Zinsen und Kosten begleicht.
Wenn ein Schuldner gegen ein beschleunigtes Inkassoverfahren Einspruch erhebt, wird das Verfahren abgebrochen. In diesem Fall kann stattdessen ein ordentliches Zivilverfahren eingeleitet werden.
Ordentliches Zivilverfahren
Das ordentliche Zivilverfahren kann für bestrittene und unbestrittene Forderungen genutzt werden. Sie müssen Ihren Fall dann vor einem Friedensrichter in der Schweiz vortragen, der über den Zahlungsstreit entscheidet. Der Nachteil ist jedoch, dass dieses Verfahren relativ teuer ist.
Forderungsvollstreckung in der Schweiz
Beantragung der Pfändung von Vermögenswerten Ihres Schuldners
Verjährungsfrist in der Schweiz
Warum Bierens und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in der Schweiz beauftragen?
Wussten Sie, dass Sie bei Prozessen gegen ausländische Schuldner das zuständige Gericht und das anwendbare Recht berücksichtigen sollten?
Starten Sie Ihr Inkasso in der Schweiz noch heute
Starten Sie Ihren Inkassofall in der Schweiz noch heute! Während unser internationales Inkassoteam Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie unsere Experten noch heute.
Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten
Finden Sie heraus, wie wir anderen bei der internationalen Forderungsbeitreibung geholfen haben
Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in der Schweiz. Finden Sie heraus, wie unsere internationalen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen geholfen haben und finden Sie die Lösung für Ihr Inkasso in der Schweiz.