Inkasso in Spanien
Treffen Sie unsere spanischen
Inkassospezialist
Wenn es um die Eintreibung von Forderungen in Spanien geht, stoßen Sie vielleicht auf die Begriffe Burofax oder ASNEF. Wenn ein Gerichtsvollzieher benötigt wird oder wenn Sie sich entscheiden, rechtliche Schritte einzuleiten, werden Sie feststellen, dass sich die Inkassogesetze in Spanien von denen unterscheiden, die Sie gewohnt sind. Mit spanischen Inkassoanwälten an Ihrer Seite überwinden unsere Experten die sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Barrieren, die bei der Eintreibung von Forderungen in Spanien auftreten. Mit unseren muttersprachlichen Fachleuten an Ihrer Seite können wir Ihnen alles sagen, was Sie wissen müssen, um die größtmöglichen Erfolgschancen für Ihr Inkasso in Spanien zu gewährleisten.
Fase de recuperación amistosa: Forderungseinzug in Spanien in 8 einfachen Schritten ohne gerichtliche Beteiligung
Spanischsprachige Anwälte: Treffen Sie unsere Inkassoexperten
Mit unserem Team aus muttersprachlichen internen Spezialisten können wir alle sprachlichen, kulturellen und rechtlichen Barrieren überwinden. Unsere spanischen Spezialisten kontaktieren Ihren Schuldner in dessen Muttersprache und sind mit der spanischen Geschäftskultur vertraut. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, dass dies die Chancen für ein erfolgreiches Inkasso in Spanien erhöht. Da wir unsere Strategie anpassen, indem wir auf Spanisch verfasste Briefe versenden und diese auf Ihren Fall abstimmen, ist Ihr Schuldner eher bereit zu zahlen. Ihr Schuldner wird auf alle Konsequenzen einer Nichtzahlung hingewiesen und weiß, dass wir es ernst meinen. Mit unserem Spanish Desk in Barcelona kann unser Team Ihnen beim Forderungseinzug in ganz Spanien helfen.
Kostenlose Beratung durch die besten Inkassospezialisten
No Cure No Pay Inkassobüro in Spanien
Mit No Cure No Pay Inkasso in Spanien sind Sie in einer viel stärkeren Position als bei der Beauftragung von regulären Inkassobüros oder Inkassounternehmen in Spanien. Ein normales Inkassobüro in Spanien kann nichts tun, was Sie selbst tun können. Bei Bierens werden Ihnen die Kosten eines normalen Inkassobüros in Spanien für die Kosten eines Inkassoanwalts in Rechnung gestellt. Unser Starthonorar beträgt €165,- für die Verwaltungskosten. Unser Ziel ist es, den Hauptbetrag einschließlich Zinsen und Kosten so weit wie möglich von Ihrem Schuldner einzutreiben, der endgültige Betrag hängt jedoch vom Ausgang des Verfahrens ab. Wenn Sie sich entscheiden, gerichtlich gegen Ihren Schuldner vorzugehen, gehen wir zu einem Stundenhonorar oder einem Festpreis über. Eine vollständige Übersicht über unsere Honorare finden Sie hier.
Spanisches Inkassorecht
Unser Team verfügt nicht nur über das Wissen und die Erfahrung mit den lokalen Inkassogesetzen in Spanien, sondern kann seinen Kunden auch bei internationalen Inkassofällen helfen. Wenn Sie und Ihr Schuldner Mitglieder der Europäischen Union sind, können wir je nach Höhe und Komplexität Ihres Falles das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder den europäischen Zahlungsbefehl einleiten.
Im Vergleich zu anderen Ländern kann ein gerichtliches Inkassoverfahren in Spanien länger dauern. Das spanische Rechtssystem ist durch eine Vielzahl von Formalitäten gekennzeichnet, die sowohl Gläubiger als auch Schuldner beachten müssen. Damit beispielsweise ein Rechtsanwalt und ein Gerichtsvollzieher in Spanien ihren Mandanten vor Gericht vertreten können, muss der Mandant zunächst eine Vollmacht in seinem Namen erteilen.
Unser Inkassobüro in Spanien kann Sie über das beste Verfahren für Ihren Fall beraten, denn es kennt sich mit den spanischen Inkassogesetzen aus. Es gibt zum Beispiel mehrere rechtliche Verfahren, die sie in Ihrem Namen einleiten können, die im Folgenden erläutert werden:
Proceso Monitorio: Mahnverfahren
Bei der proceso monitorio handelt es sich um ein Mahnverfahren, bei dem ein Rechtsanwalt einen Antrag beim Gericht stellt. Mit diesem Antrag ersucht der Anwalt das Gericht, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zur sofortigen Zahlung zu erteilen. Diesem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die belegen, dass eine offene Rechnung vorliegt. Das Gericht schickt dem Schuldner dann eine Zahlungsaufforderung, in der er aufgefordert wird, innerhalb von 20 Werktagen zu antworten. Innerhalb dieser 20 Tage kann der Schuldner entweder zahlen oder die Forderung zurückweisen.
Reagiert der spanische Schuldner nicht innerhalb von 20 Tagen, erlässt das Gericht einen Vollstreckungstitel zugunsten des Gläubigers in Höhe der geforderten Zahlung. Bestreitet der Schuldner jedoch die Forderung, wird das Verfahren je nach Höhe der Forderung entweder an den juicio verbal oder den juicio ordinario weitergeleitet.
Juicio verbal: Ordentliches Verfahren bis zu 6000 €, –
Bei Inkassoforderungen bis zu 6.000 € wird eine Klage bei Gericht eingereicht, wobei Belege vorgelegt werden. Das Gericht prüft den Fall und alle dazugehörigen Unterlagen und entscheidet, ob das beantragte Verfahren eingeleitet wird. Eine Kopie des Mahnbescheids und der dazugehörigen Unterlagen wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat dann 10 Arbeitstage Zeit, um seine Antwort bei Gericht einzureichen. Hält das Gericht eine Anhörung für erforderlich, kann es eine Anhörung anberaumen. Ist dies nicht der Fall, erlässt es das Urteil unmittelbar nach Eingang der Antwort des Schuldners.
Juicio ordinario: Regelmäßiges Verfahren ab € 6000,-
Dieses Verfahren kann bei Forderungen über 6.000 € angewendet werden. Es wird eine Klage bei Gericht eingereicht, zusammen mit den Dokumenten, die die Forderung belegen. Das Gericht prüft dann den Antrag und alle dazugehörigen Unterlagen und entscheidet, ob das beantragte Verfahren eingeleitet wird. Eine Kopie des Mahnbescheids und der dazugehörigen Unterlagen wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat dann 20 Arbeitstage Zeit, um seine Antwort bei Gericht einzureichen.
Danach beraumt das Gericht eine vorläufige Anhörung an, um festzustellen, ob es eine gütliche Einigung gibt. Ist dies nicht der Fall, werden die strittigen Tatsachen und Beweismittel festgestellt, und es wird ein weiterer Termin für die Verhandlung angesetzt. Ein reguläres Verfahren dauert im Durchschnitt 21 Monate.
Juicio cambiario: Scheckvollstreckung
Beim Inkasso in Spanien haben Schuldner die Möglichkeit, mit einem Pagaré oder Wechsel zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine Art Scheck, auf dem das Datum angegeben ist, an dem er eingelöst werden kann. Wenn der Scheck platzt, kann der juicio cambiario eingeleitet werden, d. h. die Scheckvollstreckung.
Auf der Grundlage des nicht eingelösten Schecks und des Kontoauszugs der Bank kann bei Gericht ein Antrag auf Pfändung des Schuldnervermögens gestellt werden. Das Gericht setzt dem Schuldner dann eine Frist von 10 Tagen, um zu zahlen oder sich zu widersetzen. Der Schuldner hat nur wenige Möglichkeiten, Einspruch zu erheben, und auch nur solche, die im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind.
Procuradores: Inkassobeauftragte in Spanien
Bei den meisten Gerichtsverfahren in Spanien muss eine Partei in einem Verfahren von einem Rechtsanwalt und einem Gerichtsvollzieher, einem so genannten Procurador, unterstützt werden. Der Gerichtsvollzieher vertritt die Partei vor Gericht, überwacht den zeitlichen Ablauf und sorgt dafür, dass die Verfahrensunterlagen im Namen der Partei sowohl vom Gericht als auch von der gegnerischen Partei zugestellt und entgegengenommen werden. Der Rechtsanwalt ist für die Leitung des Verfahrens verantwortlich, legt die Strategie fest, entwirft und verfasst relevante Dokumente, treibt das Verfahren voran und vertritt den Fall vor Gericht im Namen seines Mandanten.
Warum sollten Sie Bierens beauftragen und nicht ein herkömmliches Inkassobüro in Spanien?
Wussten Sie, dass Sie bei einem Rechtsstreit in Spanien einem Anwalt eine notarielle Vollmacht erteilen müssen? Nur dann können Anwälte Sie vor Gericht in Spanien vertreten.
Zwangsvollstreckung von Forderungen in Spanien
- Beschlagnahme von Vermögenswerten
- Die öffentliche Versteigerung von Waren
- Pfändung von Steuererstattungen
Verjährungsfrist in Spanien
- Ein Burofax ist ein Einschreiben an den Schuldner, in dem das Vorhandensein einer offenen Rechnung bestätigt wird. Darüber hinaus wird der ausstehende Betrag deutlich angegeben. Andere Formen der Mitteilung, die den ausstehenden Betrag belegen, sind ebenfalls zulässig
- Ein Schuldanerkenntnis durch den Schuldner
- Eine vor Gericht eingereichte Forderung
Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkasso in Spanien
Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Inkassofall in Spanien! Während unser Spanish Desk Ihren Fall bearbeitet, können Sie Ihren normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Laden Sie Ihren Fall zur sofortigen Bearbeitung hoch oder kontaktieren Sie noch heute unsere Experten.
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Von einfachen Inkassofällen bis hin zu komplexen Rechtsangelegenheiten, von kleinen Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen in verschiedenen Branchen – unsere Spezialisten haben bereits über 24.000 Unternehmen weltweit unterstützt, auch in Spanien. Finden Sie heraus, wie unsere spanischen Spezialisten und Anwälte anderen Unternehmen in einer ähnlichen Situation geholfen haben und finden Sie die Lösung mit Inkasso in Spanien.