FÜR DIE RÜCKGEWINNUNG DER MASCHINE, DIE SIE BESITZEN, BEZAHLEN MÜSSEN?

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Die Niederlande
Schuldner
Bauwesen
Industrie
Bagger
eingezogener Betrag

Situation

Manchmal verhandeln unsere Anwälte nicht nur mit Schuldnern, sondern auch mit Insolvenzverwaltern. Dies geschah bei einem unserer niederländischen Mandanten mit einem zahlungsunfähigen Kunden, dessen Konkursverwalter € 500,- für die Rückgabe der Maschinen unseres Kunden verlangte.
Unser niederländischer Kunde hatte einem niederländischen Bauunternehmen einen Bagger geliehen. Nachdem der Kunde die Mietraten nicht bezahlte, kündigte unser Kunde den Mietvertrag.

Problem

Nach Beendigung des Vertrags forderte unser Kunde das Bauunternehmen auf, den Bagger zurückzugeben. Als der Schuldner jedoch auf keine Mitteilung reagierte, beschloss er, unseren Anwalt zu beauftragen, um die Rückgabe des Baggers sicherzustellen. Es stellte sich heraus, dass die Baufirma mehrere Rechnungen nicht bezahlt hatte und für insolvent erklärt worden war. Das Gericht hatte bereits einen Insolvenzverwalter bestellt, der den Konkurs abwickeln sollte. Unser Anwalt setzte sich mit dem Konkursverwalter in Verbindung und wies ihn darauf hin, dass sich der Bagger noch im Besitz unseres Mandanten befand. Der Konkursverwalter bestätigte zwar, dass unser Mandant der rechtmäßige Eigentümer des Baggers war, aber die Maschine selbst war verschwunden.
Der Konkursverwalter machte den Bagger schließlich in einem Lagerhaus ausfindig. Als er unseren Mandanten darüber informierte, teilte er ihm mit, dass die Wiederbeschaffung der Maschine € 500,- kosten würde. Dieser Betrag basierte auf dem Aufwand für das Aufspüren des Baggers, den Lagerkosten und dem Wert des Baggers. Angesichts dieses überhöhten Betrags wurde unserem Kunden geraten, nicht zu zahlen. Obwohl es die Aufgabe eines jeden Konkursverwalters ist, einen Konkurs zu untersuchen und ein Inventar aller Vermögenswerte zu erstellen, hätte unserem Mandanten nur die Lieferung des Baggers in Rechnung gestellt werden dürfen, und nichts anderes. Als unser Anwalt den Konkursverwalter kontaktierte, um stattdessen ein Honorar von 25 € auszuhandeln, weigerte sich der Konkursverwalter, diesen Betrag zu akzeptieren.

Unsere Vorgehensweise

Da der Insolvenzverwalter sich weigerte, unseren Vorschlag anzunehmen, wandte sich unser Anwalt an den für diesen Fall zuständigen Richter. Der Richter setzte sich daraufhin mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung, der die Situation erläuterte. Der Richter war mit dieser Argumentation nicht einverstanden und stellte fest, dass die durchgeführten Arbeiten die Pflicht eines Konkursverwalters waren. Daher war unser Mandant nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Der Aufsichtsrichter wies den Konkursverwalter an, unseren Kunden über den Standort des Baggers zu informieren, der seine Maschinen kostenlos abholte.

Holen Sie sich noch heute Ihre kostenlose Beratung

Wir haben nicht nur mit zahlungsunfähigen Schuldnern zu tun, sondern auch häufig mit Konkursen. Wenn Sie jemanden brauchen, der in Ihrem Namen verhandelt, um Ihre Zahlungen oder Waren zurückzuerhalten, können Sie auf unsere Anwälte zählen. Haben auch Sie es mit einem zahlungsunfähigen Kunden zu tun und möchten Sie sich über die Möglichkeiten beraten lassen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne in Ihrer spezifischen Situation.

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